Was mich jedoch am meisten interessiert ist: Warum muss ICH klagen. Warum nicht der Gläubiger???
Eine Person A muss nicht gleich klagen, Sie kann Widerspruch einlegen und dann warten bis ein Widerspruchsbescheid kommt, kommt dieser kann Klage erhoben werden, okey sollte dann vielleicht auch.
Die Frage hat sich PersonX aber auch schon gestellt, in der Bevölkerung ist teils sogar der Glaube vorhanden, dass (Angst) dass Sie bei Nichtzahlung dazu verklagt werden, vielleicht sollte tatsächlich die Grundlagen geändert werden, dass die Partei, welche etwas will kagen muss.
Abschließende beantrage ich aufschiebende Wirkung des Widerspruches bis zum 10.04.2015 anzuordnen und ich bitte um Auskunft über meine personenbezogenen Daten wie unter Pkt. 3 ausgeführt, ebenso bis zum 10.04.2015.
->ein e zuviel und möglicherweise Ergänzen um den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 (4) VwGO
Sie (Bayrischer Rundfunk) behaupten Sie hätten mich "über ausstehende Rundfunkgebühren/Rundfunkbeiträge informiert". Zum Einem ist dies unwahr, was Sie nicht widerlegen können, da Sie mich nicht informiert haben. Zum Anderen mahnen Sie ausstehende Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge im gleichen Satz an.
Das würde PersonX ändern, weil, solange Sie nicht wissen, wer Ihnen das Schreiben tatsächlich gesendet hat nur die Vermutung darüber aufstellen können wer Sie nicht informiert habe. Besser als zu schreiben, "was Sie nicht widerlegen können" ist die Aufforderung an den vermeintlichen Gläubiger den Nachweis zu erbringen, wann und wie Sie informiert wurden.
In der Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite Ihres Schreibens wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeld bis 1000 Euro angedroht, obwohl der Beitrag eher per Vollstreckungsbescheid eingezogen wird und es noch nie ein Ordnungswidrigkeits-verfahren gegeben hat, wobei auch die Summe die Höchstgrenze angibt und in keinem Verhältnis zur Forderung steht.
Das Geld wird gar nicht eingezogen, die Satzung der Vertrag und die Ratifizierung dazu, welche dieses Gebilde in den Status als Gesetz erhebt, wird fest gelegt, das die Schuld eine Schickschuld wäre, also von Ihnen den vermeintlichen Zahlungspflichtigen eigenständig und auf Ihr eigenes Risiko zu erbringen wäre.
->
PersonX würde daher diesen Punkt noch etwas abändern
2. Privatautonomie / Vertrag zu Lasten Dritter
PersonX kann und wird nicht beurteilen, ob das zum Erfolg führen wird -> kann aber die Empfehlung geben, dass Gutachten der 32 Wirtschaftsweisen dazu zu lesen, und diesen Punkt um den EuGH und dem Europaischen Wettbewerbsrecht zu erweitern, wo Rundfunk grundsätzlich als zustimmungspflichtige Dienstleistung betrachtet wird.
mit Schreiben vom 02.03.2015, Posteingang am 06.03.2015
würde PersonX ändern, es geht die LRA gar nichts an, wann irgendwas bei Person A angekommen ist, im Zweifel muss die LRA beweisen, wann etwas bei Person A angekommen ist, deswegen reicht es, wenn erkennbar wird, gegen welchen Bescheid sich ein Schreiben einer Person A richtet.
weitere Punkte, müsste PersonX noch stärker nachlesen
was scheinbar fehlt, sind ein paar persönliche Gründe,
Leseempfehlung
Thema: "prohibitiver Charakter" des Rundfunkbeitragshttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11749.msg79211.html#msg79211wie PersonX das mit dem Datum meint
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfreihttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg70345.html#msg70345