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Autor Thema: Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" an Beitragsservice oder LRA direkt?  (Gelesen 1423 mal)

G
  • Beiträge: 43
Hallo,

angenommen Person X möchte theoretisch auf die 1. Mahnung reagieren und den
Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" nachreichen.

Wer wäre der korrekte Adressat?
Der Beitragsservice oder die zuständige LRA?

Danke & Gruß

GEZeigt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. August 2015, 23:43 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.601
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Letztenendes dürfte es i.d.R. egal sein.

Im Zweifel...
...an die Landesrundfunkanstalt

oder eben einfach an beide ;)

Mögen sie die direkten Folgen ihrer "verwaltungsvereinfachenden Regelung" tagtäglich aufs Neue spüren... ;) :D


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