Auf das Unterstrichene ist Person A nie in ihren Schreiben eingegangen.
Steht diese "Behörde" nicht in der Pflicht, akkurat die Anliegen der Bürger zu lesen und zu bearbeiten?
...abgesehen davon, dass diese Rechtfertigung einer von Person A offensichtlich nie aufgestellten Behauptung 
eher belanglos erscheint, könnte Person A im weiteren Verlauf des Verfahrens zumindest mit ein paar 
Seitenhieben darauf verweisen, dass hier offensichtlich 
nicht sorgfältig genug gearbeitet - ja, sogar 
Behauptungen unterstellt werden, die so nie erfolgten.
Im Übrigen entscheidet nicht der "Beitragsservice" oder sonstwer, ob die Rechtsbehelfsbelehrung 
"deutlich lesbar" ist, sondern wohl der Betroffene höchstselbst.
ARD-ZDF-GEZ mögen bitte nicht um den heißen Brei herumreden, sondern 
"substantiiert begründen", weshalb es ihnen nicht möglich ist oder sie nicht gewillt sind, die 
Rechtsbehelfsbelehrung im gleichen Vollschwarz zu drucken, wie auch den Rest des Schreibens.
Alternativ mögen ARD-ZDF-GEZ bitte 
"substantiiert begründen", weshalb - wenn doch die hellgraue Rechtsbehelfsbelehrung deren Auffassung nach 
"deutlich lesbar" sei - 
nicht auch der Rest des Schreibens in hellgrau erfolgt... 
 
 