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Autor Thema: Verlauf des Widerstands von Person A gegen die GEZ (Beitragsservice)  (Gelesen 2273 mal)

A
  • Beiträge: 1
Hallo zusammen,

ich wollte mit Euch den Verlauf von Person A teilen und euch ihr letztes Schreiben zur Verfügung stellen.
Ebenfalls möchte ich erfahren, ob entsprechendes Schreiben in dieser oder ähnlicher Form existent ist.
Es ist das erste Schreiben, in dem A erkennen kann, dass ihre vorherigen Schreiben zumindest gelesen wurden.
Die Antworten sehen jedoch wieder sehr nach Textbausteinen aus, die zudem auch noch etwas schwammig formuliert sind.

Ich freue mich auf regen Erfahrungsaustausch.

Verlauf:
GEZ: "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag"
GEZ: "Bestätigung der Anmeldung"
GEZ: "Ihre Angaben zum Rundfunkbeitrag"
GEZ: "Beitragseinzug SEPA"
[...]
GEZ: "Zahlungserinnerung"
GEZ: "Festsetzungsbescheid"
A: "Widerspruch gegen den Bescheid"
GEZ: "Festsetzungsbescheid"
A: "Widerspruch gegen den Bescheid"
GEZ: "Mahnung"
A: "Widerspruch gegen die Mahnung"
GEZ: "Mahnung"
A: "Widerspruch gegen die Mahnung"

Aktuelles Schreiben, Betreff "Ihr Rundfunkbeitrag"

Zitat
Sehr geehrte Frau XY,

bitte entschuldigen Sie, dass wir uns erst heute bei Ihnen melden. Da wir aktuell sehr viele Anfragen erhalten, kommt es leider zu Verzögerungen.

Sie gehen davon aus, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gegen das Grundgesetz verstößt. Zu Ihrer Information:

Nach Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz hat jeder das Recht, sich aus allgemeinen zugänglichen Quellen zu unterrichten. Die Erhebung des Rundfunkbeitrags stellt keinen Eingriff in dieses Grundrecht dar, da den Beitragsschuldnern keine Informationen oder Informationsquellen aufgedrängt werden.

Der Rundfunkbeitrag küpft vielmehr an die Möglichkeit zum Empfang unterschiedlichster Rundfunksendungen an und verpflichtet daher nicht zur Nutzung von Bestimmten Informationen.

Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Er wurde durch die Ratifizierung in den jeweiligen Länderparlamenten zu geltendem Landesrecht.

Im privaten Bereich ist für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind und ob diese genutzt werden, ist nicht enrscheidend.

Die Beitragspflicht entsteht kraft Gesetzes mit dem Innehaben einer Wohnung. Auch die Fälligkeit ist gesetzlich geregelt. Der Beitrag ist nach § 7 Abs. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten. Lediglich dann, wenn der Beitragsschuldner dieser Zahlungspflicht nicht nachkommt, werden die rückständigen Rundfunkbeiträge einschließlich Säumniszuschlag von mindestens 8,00 EUR durch Bescheid festgesetzt.

Der Säumniszuschlag wird zusammen mit der Rundfunkbeitragsschuld durch Bescheid festgesetzt ($11 Absatz 1 der Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfukbeiträge).

Da es sich bei den Rundfunkbeiträgen um öffentliche Abgaben handelt, haben Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung). Das bedeutet, dass die Beiträge - trotz Erhebung von Widerspruch und/oder Klage - in jedem Falle zunächst gezahlt werden müssen.

Unser Schreiben vom xx.xx.2015 - Beitragsnummer xx xx xx.

Beachten Sie bitte den aktuellen Kontostand: Das Beitragskonto weist einschließlich xx.2015 einen offenen Betrag von x.xxx,xx EUR auf. Bitte überweisen Sie diesen Betrag und geben Sie dabei die Beitragsnummer xx xx xx an. Unsere Bankverbindungen finden Sie auf der Rückseite.

Um Ihnen die Zahlung zu erleichtern, bieten wir Ihnen eine Ratenzahlung an. Wenn Sie dieses Angebot annehmen möchten, teilen Sie uns bitte die Höhe der möglichen monatlichen Raten mit. Antworten Sie uns bitte innerhalb von drei Wochen. Gerne auch telefonisch.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

MfG
A.



Edit "Bürger":
Der Beitrag musste leider aufwändig angepasst werden.
Bitte immer und überall im Forum den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.


Im Übrigen sind Schreiben dieser Art geradezu üblich - wie u.a. nachzulesen in den einschlägigen Threads.

Der Verlauf entspricht im Wesentlichen dem üblichen, bekannten Verlauf...
Meist hilft es daher schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Daher bitte vor Erstellen neuer Beiträge immer auch erst ausgiebig die Suchfunktion des Forums nutzen.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Da diese allgemeine Thematik bereits mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt wurde, Mehrfachdiskussionen jedoch aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen, da zum jetzigen Zeitpunkt noch kein spezieller atypischer Verlauf erkennbar ist.

Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. August 2015, 01:05 von Bürger«

 
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