hier mal wieder ein kleines Lebenszeichen
lange hat Person A nichts mehr von dem Kasperlverein gehört und es herrschte Ruhe ... seit kurzem versuchen Sie es wieder mit ihren üblichen Forderungsschreiben und erneuten Mahnungen über die bereits angesammelten Beiträge.
Jetzt kam natürlich bei Person A eine erneute Vorladung des GV (Termin 30.08.) zur Abgabe eines Auskunftsverzeichnisses mit anschließender eidesstattlicher Versicherung gemäß § 802f ZPO.
Dieses Spielchen hat Person A ja bereits schon mal gemacht und dem widersprochen, also keine Vermögensauskunft/eidesstatttliche Versicherung abgegeben.
Wie geht Person denn jetzt wieder vor ? Wieder einfach den Termin wahr nehmen und verweigern ?
Person A hat dies im Anhang zu findende Musterschreiben im www gefunden, wäre das eine evtl. "Abwehr" vorerst ?
LG