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Autor Thema: VG München v. 22.07.2015 - Spaghettimonster muss Rundfunkbeitrag zahlen  (Gelesen 10158 mal)

  • Beiträge: 285
heise/ Telepolis, 22.07.2015
Spaghettimonster-Klage geht nach hinten los
Bund für Geistesfreiheit muss möglicherweise für eine weitere Räumlichkeit Rundfunkbeitrag zahlen
Heute Vormittag wehte durch das Münchner Verwaltungsgericht in der Bayerstraße 30 ein Hauch von Königlich Bayerischem Amtsgericht. Genauer gesagt: ein Hauch aus der Episode Der Atheist. Zeitlich lag man zwar gute hundert Jahre über der "guten alten Zeit vor anno '14", aber inhaltlich konnte die Groteske durchaus mit den Drehbüchern von Georg Lohmeier mithalten.

weiterlesen unter
http://www.heise.de/tp/artikel/45/45507/1.html


Tagesspiegel, 22.07.2015
Verhandlung am Verwaltungsgericht München
"Spaghettimonster"-Kult muss doch Rundfunkbeitrag bezahlen
Außergewöhnlicher Fall: Das Verwaltungsgericht München hatte zu entscheiden, ob für von der Pastafari-Religion genutzte Büroräume Rundfunkbeiträge gezahlt werden müssen. Der Kläger macht geltend, dass seinem Kult ebenso Beitragsfreiheit zustehe wie den Kirchen. Nichts da, das Gericht sieht das anders.

weiterlesen unter
http://www.tagesspiegel.de/medien/verhandlung-am-verwaltungsgericht-muenchen-spaghettimonster-kult-muss-doch-rundfunkbeitrag-bezahlen/12087498.html


Edit "Bürger":
Um inhaltliche Angaben ergänzt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juli 2015, 19:38 von Bürger«
"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

G

Gast

Dies ist ein cooles Urteil!  (#)
Und Bayern steht mal wieder doof da.
Die haben an jeder Ecke und jedem Acker irgendwas hingestellt oder hingebammelt, nur um der Außenwelt zu zeigen, wie Gottesfürchtig sie doch wäre.
Die halten sich nen Knabenchor wegen ihrer Gottesfürchtigkeit und haben mit dem Urteil gezeigt, warum.
Gott ist ihnen schei... egal, nur die Außenwelt soll glauben (hier ist Glauben wieder da), dass sie die Erzgottesanbeter wären.
PISA würde da glatt für Bayern eine -10 vergeben.


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Da im RBStV mal wieder nichts genaues geregelt ist und das Gericht auch nicht weiss, was die Definition des „gottesdienstlichen Zwecks“ ist, urteilt es mal einfach:
Zitat von: Verwaltungsgericht München
Es beschied ihm knapp, dies sei allgemein bekannt und eine Frage der „gesellschaftlichen Definition“.
Da würde ich doch auch mal wieder auf "Vollzugsdefizit" plädieren. Denn was ist allgemein bekannt? Wer ist die Gesellschaft? Wie ist deren Definition? Es steht noch nicht mal im Gesetz, dass die allgemein bekannte gesellschaftliche Definition Verwendung finden muss. Unabhängig davon hat er nach allgemein gesellschaftlicher Definition gehandelt, was die Widmung, die Religion und ganz besonders die Definition anbelangt. Er hat einen Gott, er hat eine geweihte Stätte, er betet seinen Gott darin an, so oft es geht, er nutzt die geweihte Stätte für die seiner Religion entsprechenden religiösen Handlungen und diese geweihte Stätte ist eine für den RBStV nötige Betriebsstätte. Durch das Urteil ist ganz klar die Religionsfreiheit beschnitten worden. Öffentlich rechtlicher Rundfunk behindert also, seine Religion auszuüben, weil es dessen Existenz verneint. Er hat vergessen zu erwähnen, dass die Tätigkeiten in der geweihten Stätte zu seiner Religionsausübung gehören und dass sein Spaghettigott die finanzielle Unterstützung von örR verboten hat, weil es ihn, den Spaghettigott, leugnet.

Da fehlt noch was:

Ich werde mich mal im Rundfunkrat um einen Posten bewerben, damit meine Religion dort auch berücksichtigt wird, gleich nachdem ich mit dem Nudelsieb auf dem Kopf Richtung Spaghettitopf geschnuppert habe... in Ecstase... tausend Sonnen kreisen um die Dunstabzugshaube... ommmhh :angel:


Oh Spaghettimonser,
befreie mich von diesem Übel,

Oh Spaghettimonser,
sie jagen MICH!?
Oh Spaghettimonser,
der ich doch einfach keine Propaganda in meinen Kopf lassen will!

Oh Spaghettimonster,
denn nicht ich bin das Böse,
Oh Spaghettimonster,
verdränge diesen Dummfunk aus meinem Leben,



Oh Spaghettimonster,
geöffnet werde deine Packung.

In den Topf riesele,
dein Topf koche
wie auf dem Gasherd, so auch auf dem E-Herd.

Unsere tägliche Tomatensoße gib uns heute,
und vergib uns unsere Bratkartoffeln,
wie auch wir vergeben dem Reis.

Führe uns nicht zum Fernseher,
sondern erlöse uns von den Beiträgen.

Denn du bist im Topf,
so brodelnd und dampfend.

Bis zum Frühstück. Mahlzeit.


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Ja Leut! Das ist lustig und so mit dem Fokus auf den offensichtlichen Ulk-Charakter... Aber was ist mit der ernst gemeinten Wohnungsnutzung als religiöse Betriebsstätte?? Da haben die Verwaltungsgerichte Angst mal so schnell zu urteilen...


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P.S. Kann es sein, dass diese Dame als Ur-Mutter für den Spaghettimonster-Kult gedient hat?
http://i2.web.de/image/946/30721946,pd=3/koenigin-elizabeth-ii-deutschland-1965.jpg
Ist nur eine Frage...  ;D


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P.S. Kann es sein, dass diese Dame als Ur-Mutter für den Spaghettimonster-Kult gedient hat?
http://i2.web.de/image/946/30721946,pd=3/koenigin-elizabeth-ii-deutschland-1965.jpg
Ist nur eine Frage...  ;D

Nein. Sie war glühende Anhängerin dieser Religion. Irgendwann hat sie festgestellt, dass weiche Nudeln nicht ihr Ding sind.

Aber was ist mit der ernst gemeinten Wohnungsnutzung als religiöse Betriebsstätte?? Da haben die Verwaltungsgerichte Angst mal so schnell zu urteilen...
Warum das Verwaltungsgericht gegen den Kläger entschieden hat, ist eigentlich völlig rätselhaft, denn Verwaltungstechnisch hat er alles richtig gemacht, er hat sich an den Wortlaut des Gesetzes gehalten, was anderes kann oder darf das VG nicht entscheiden. Seit wann sind Verwaltungsgerichte für die Anerkennung von Religionen zuständig?
Oder habe ich etwas übersehen?


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Knackpunkt war bei diesem Urteil glaube ich eher, dass der Kläger nicht plausibel machen konnte, dass es sich um eine religiöse Betriebsstätte handelt.
Im Urteil steht auch, dass dafür klar sein muss, dass die Räumlichkeiten primär für Religionsausübung genutzt werden, z.B. Gottesdienste in wie auch immer gearteter Form.

Da es sich allerdings um Büroräumen handelt, ging das VG davon aus, dass die Räume eben nicht primär religiös, sondern geschäftlich genutzt werden.

Was mich auf folgende Idee bringt:
Da wir doch gesellschaftlich das Kapital als alleinigen Gott akzeptiert haben,
kann ich daraus nicht direkt die Kirche der Monetaristen gründen, die dem großen, allmächtigen Schein huldigt?
Dann kann ich jeden Raum, der zum Erwirtschaften für Geld genutzt wird, als religiöse Betriebsstätte anmelden  >:D >:D >:D


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"Freiheit ist der Witz des Gefgangen, mit welchem er nach Mitteln zu seiner Befreiung sucht." (Nietzsche, 1878)

T
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Und dann kommt das doofe angekündigte Bargeldverbot und die GEZ erklärt deinen Gott als nicht existent + verlangt alle rückständigen Beträge  >:D
Ja Roggi hast schon recht, dass ein VG mit Religion eigentlich nichts am Hut hat, aber das stört sie dort beim Ablehnen der Klage nicht...

Da können wir fast schon wetten, dass die Richterbesetzung mainstram-konfessioniert (ev+kat) sind. Das ja an sich ist nicht schlimm, aber wenn jetzt z.B. gegen eine theoretische Anerkennung von dem Büro als jüdische Betriebsstätte geurteilt worden wäre - dann schreien sofort hierzulande alle Medien von Unterdrückung oder man hätte gleich "richtig" geurteilt...
Nichts für ungut, alles nur philosophische Überlegungen basierend auf konkreten Ereignissen! Peace an alle Religionen dieser Welt!

Weiter im Thema: Wo sind die (privaten) Kläger welche vor Gericht sind, weil der Beistragsservice ihre Befreiungsanträge abgelehnt hat???


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Fand ich sehr gut die Idee, gerade wegen mangelnder Definition im RbStV. Um so schockierter dass man ohne genaue Definition zu kennen urteilen kann und eine vermeidliche Religion diffamiert. Denn es gibt Millionen von Götter.
Nach deren Urteil müsse man annehmen es seinen Muslime im Richter-Rat denn die kennen ja nur einen Gott und Spagetthimonster ist eben nicht Allah...das ist die einzigste logische Schlußfolgerung. Also wenn diese Entscheidung auf Grund der Aussage des BR gefällt wurde und das Richtertum nachgezogen ist, wie es ja heißt...muss ich zudem mangelnde Einschätzungsfähigkeiten vermuten bei den Richtern.

Diese Entscheidung war falsch, zumindest unter den Umständen und orintiert an der Textpassage im RbStv. Die Argumentation würde mich brennend interessieren.

"Es gibt kein Spaghettimonster"...."Doch, es gibt eher keinen Gott, denn Gott ist Tod"..."Können Sie das beweisen?"...."Beweisen sie erst ob es kein Spaghettimonster gibt"...."Ich habe noch nie eins gesehen"...."Ich sah Gott noch nie"

hahaha* zum brüllen...ich bin dafür das unter massiven Menschenauflauf erneut zu versuchen....oder eine Änderung des Staatsvertrags zu erzwingen. Eins von beiden.


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- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

 
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