Nach Auffassung der Gewerkschaft muss der HR seinen Komparsen den Mindestlohn zahlen. Zuvor hatte ein Komparse beklagt, dass er für seinen Einsatz beim Tukur-Tatort „Es lebe der Tod“ nur 45 Euro erhielt. Dabei habe er von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens zur Verfügung gestanden.
Dann käme der gesetzliche Nachtzuschlag aber noch dazu, denn der ist nicht Teil des Mindestlohnes und zwingend ab 2 Stunden dauernder Nachtarbeit für die gesamte Zeit der Nachtarbeit zu zahlen; wären also bei 8,50 Euro je Stunde schon mal incl. 25% Nachtarbeitszuschlag um die 80 Euro.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;