Das zitierte Schreiben vom "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" - ohne jegliche Logos der Landesrundfunkanstalt - entspricht im wesentlichen den altbekannten weitestgehend rechtsunverbindlichen Antwortschreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung..
...nachzulesen u.a. unter
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422Daraus geht auch hervor, dass dieses Schreiben keinem offiziellen, klagefähigen WiderspruchsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung entspricht, sondern eher als eine Art (Verwirrung stiftende) Eingangsbestätigung des Widerspruchs gewertet werden dürfte.
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablaufhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416Eine
direkte Klagemöglichkeit ohne einen solchen WiderspruchsBESCHEID bestünde nach bisheriger Kenntnis wohl allenfalls nach Verstreichen deren offizieller
Bearbeitungsfrist von 3 Monaten. Allerdings bleibt fraglich, ob ein Forcieren der Klage wirklich sinnbringend ist, solange noch keine Vollstreckung versucht wird (geschieht mitunter trotz Widerspruch).
Person A sollte vermutlich
mindestens noch den Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" an die Landesrundfunkanstalt nachreichen, da dieser nicht unwichtig zu sein scheint im Falle eines später an das Gericht zu richtenden evtl. erforderlichen Antrags auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" bei etwaig eingeleiteter Zwangsvollstreckung trotz Widerspruch.
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421Abgesehen davon bleibt fraglich, ob das alleinige
"Zurückweisen" basierend auf im Wesentlichen
"formalen" Gründen ggf. etwas zu "riskant" ist...
...und der
hilfsweise Widerspruch nicht ggf. besser noch untersetzt werden sollte mit
ergänzenden Begründungen, die nicht zu kurz sein müssen
Anregungen hierzu u.a. unter
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfreihttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.htmlLetzteres könnte zusätzlich dafür sorgen, dass bei dem derzeitigen Aufkommen der Vorgang von Person A auf (oder
unter) dem Stapel der "schwierigeren Fällen" landet - mit entsprechend langer Bearbeitungsdauer.
Man sollte denen die Arbeit nicht unbedingt leichter machen als nötig...
Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst die Suchfunktion des Forums ausgiebig bemühen, die allein schon mit der Suchkombination "Ihr Rundfunkbeitrag" ausreichend Treffer liefert...
...und insbesondere bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html