Hallo Verweigerer,
Person A hat
nie auf Schreiben des BS reagiert und vor kurzem den Gelben Brief erhalten (s.u.).
Vorausgegangen sind:
- Zwangsanmeldung durch den BS
- ein Beitragsbescheid (1) (ohne Hinweis auf vollstreckbaren Titel)
- ein Gebühren-/Beitragsbescheid (2) (ohne Hinweis auf vollstreckbaren Titel)
- ein Festsetzungsbescheid (3) (mit Hinweis auf vollstreckbaren Titel)
- eine Mahnung dessen Betrag sich errechnet "[..]aus den festgesetzten Beträgen der aufgeführten Gebühren-/Beitragsbescheide." (Bescheide 1-3)
- ein Festsetzungsbescheid (4) (mit Hinweis auf vollstreckbaren Titel)
- eine Mahnung dessen Betrag sich errechnet "[..]aus den festgesetzten Beträgen der aufgeführten Gebühren-/Beitragsbescheide." (Bescheid 4)
Jetzt ist die Frage, wie diese Person darauf reagieren soll. Welche Punkte sind anfechtbar?
- Unzureichende Form des Vollstreckungsersuchens, trotz Hinweis (automatisiert - ohne Unterschrieft & Siegel gültig)?
- Falscher Betrag, da Säumniszuschläge rechtlich nicht in den Bescheiden zulässig sind?
- Vollstreckungsanordnung wurde durch die Anstalt des BR eingereicht, als Gläubiger ist im Schreiben des GV aber der Beitrasservice benannt. Ist das zulässig?
- Sind die Mahnungen (teilweise) nichtig, da sie sich auf Gebühren-/Beitragsbescheide (Bescheid 1 & 2) beziehen? (vorausgegangen sind ja teils Festsetzungsbescheide (3 & 4))
- Sind die Festsetzungsbescheide nichtig, da kein Leistungsgebot festgesetzt und nicht zur Zahlung aufgefordert wurde? (In der Mahnung aber schon...)
- Andere Punkte?
Wen muss Person A anschreiben? GV oder Amtsgericht?
Sollte sie vielleicht sogar den Termin zur Vermögensauskunft wahrnehmen? Der ist in 12 Tagen. Frist der Zahlungsaufforderung verstreicht in 7 Tagen.
Fragen über Fragen... Ich hoffe Person A kann geholfen werden.
Bei Bedarf reiche ich gerne die verschiedenen Bescheide nach.
Danke!