Zwischendurch hat dieser wohl Post immer wieder ignoriert bzw. die GEZ hat teilweise auf seine Widersprüche gegen die Zahlungsaufforderung auch gar nicht reagiert.
dem BS liegen über den Widerspruch Empfangsbestätigungen des Bekannten vor, zumindest kann er sich nicht herausreden, daß er von den Zwangsbeiträgen nichts wüßte. Allerdings kann er eine Säumnisklage anstrengen oder androhen, wenn die LRA schon mehr als 3 Monate hat verstreichen lassen, und immer noch kein Widerspruchsbescheid vorliegt.
Dieser Bekannte hat zeitweise eine Unterkufnt bewohnt bei dem man von der GEZ befreit ist. Aber obwohl eine andere Bewohnerin dieser Unterkunft befreit worden ist verlang die GEZ dennoch rückwirkend das Geld das für diesen Zeitraum hätte bezahlt werden "müssen".
hat dieser Bekannte denn seinen alten Wohnsitz aufgegeben? Aber selbst wenn er bei der zahlungsbefreiten Person gewohnt hat, wird er in diesem Augenblick für diese Wohnung zwangsveranlagt.
1. Kann die GEZ tatsächlich Vollstreckungsmaßnahmen beantragen?
die LRA ja.
2. Trägt der "Schuldner" dann wirklich die Kosten?
ja
3. Wie viel Bluff und wie viel ernsthafte Androhung stecken in diesem Brief?
4. Kann man jetzt in dieser Situation noch irgendwie Zeit gewinnen?
man kann sie mit Unterlassungen bombardieren, und sie auf ihre eigene Fehlerhaftigkeit hinweisen (fehlender Widerspruchsbescheid).
Im Prinzip geht es darum möglichst nicht zu zahlen, bis das BGH irgendwann zu einem Urteil gekommen ist, so daß die GEZ anschließend keine rückständigen Beiträge mehr einfordern kann.