Wer ist als Gläubiger benannt? Wäre interessant was auf den restlichen Seiten noch steht. Kannst du die auch noch hochladen?
Unten steht was von Beitraggservice. Der Beitragsservice kann NICHT Gläubiger sein, da nicht rechtsfähig. Gläubiger muss immer die LRA sein. Die schriftliche Antwort von Person A an die Stadtkasse sollte erstmal das Vollstreckungsersuchen anfordern, sie natürlich an einer Lösung interessiert ist, allerdings erstmal genau wissen musst wer hier was fordert. Am besten setzt Person a Ihnen hier auch eine Frist mit maximal 10 Tagen.
süß, dass die Stadtkasse gleich in großen Lettern hinschreibt, dass man die Angelegenheit mit dem Gläubiger klären soll und dann gleich noch ein paar Sätze zur gesetzlichen Konformität des ganzen.. echt unglaublich.
Person A sollte Lösungsbereitschaft signalisieren, allerdings klar verständlich machen, dass aufgrund fehlender Widerspruchbescheid die Rechtmäßigkeit der Forderung bisher ungeklärt ist und keine Zahlung erfolgen kann. Außerdem sollte Person darauf aufmerksam machen, dass Vollstreckungsorgane haftbar sind für formal fehlerhafte Vollstreckung. Amtshilfe für eine Firma (nichts anderes ist der Beitragservice) zu leisten wäre z.B. ein grober Fehler des Vollstreckungsorgans..
einfach auch nochmal im forum suchen, es gibt zig Fälle und Tips