Nach unten Skip to main content

Autor Thema: gibt es den zweimaligen Versand eines Bescheides?  (Gelesen 4637 mal)

V
  • Beiträge: 10
gibt es den zweimaligen Versand eines Bescheides?
Autor: 04. September 2015, 08:27
Hallo zusammen,

Verbraucher A wehrt sich sei mehr als 2 Jahren gegen die GEZ bzw. den BS - bisher auch mit (Teil-)erfolgen.
Folgende konkrete Frage konnte Verbraucher A über die Suche nicht klar beantworten:

Gibt es Fälle, in denen der BS ein und den selben Bescheid wiederholt versendet hat an einen Bürger?
Mit anderen Worten: Wurde einem Bürger, der behauptet der Bescheid ist ihm nicht zugegangen zu einem späteren Zeitpunkt ein rechtsmittelfähiger Bescheid erneut zugestellt?

Hintergrund:
Verbraucher A zieht bspw. um und erhält angeblich nach dem Umzug einen Bescheid an die alte Wohnung. Davon erlangt er erst Kenntnis nachdem Monate später der BS ihn an seiner neuen Anschrift kontaktiert. Es soll - zur besseren Übersicht - hier nicht diskutiert werden, unter welchen Voraussetzungen ein Bescheid wirksam zuging, ebenfalls nicht das Thema der Beweislast, sondern lediglich die Frage, ob schon mal jemand einen Bescheid oder die Kopie eines angeblich "alten" Bescheides neu zugestellt wurde.
Verbraucher A hat den BS gebeten die Existenz und den Nachweis über den Zugang des BS zu belegen. Dahingehend weicht der BS seit Monaten aus.

Danke


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. September 2015, 00:40 von Bürger«

g
  • Beiträge: 860
Gibt es Fälle, in denen der BS ein und den selben Bescheid wiederholt versendet hat an einen Bürger?
Mit anderen Worten: Wurde einem Bürger, der behauptet der Bescheid ist ihm nicht zugegangen zu einem späteren Zeitpunkt ein rechtsmittelfähiger Bescheid erneut zuegstellt?

Mr. X hat immer nur 1 Mal die Schreiben bekommen.
Es waren KEINE Bescheide, sondern Bescheide über rückständige Forderungen, die im Nachhinein kamen. Neuerdings nennen die sich Festsetzungsbescheid.
An reguläre Bescheide, wie sie von ordentlichen  Behörden kommen, kann sich Mr. X beim besten Willen nicht erinnern, da es keine gab.

Einen Umzug meldet man. Wo ist das Problem?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. September 2015, 00:41 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.801
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
[...] die Frage, ob schon mal jemand einen Bescheid oder die Kopie eines angeblich "alten" Bescheides neu zugestellt wurde.

Ja, es ist zumindest mir schon aus mehreren Fällen bekannt (und auch im Forum schon mindestens einmal berichtet worden), dass - allerdings nur auf besondere Veranlassung wie z.B. Strittigkeit i.Z. eines Vollstreckungsverfahrens - ARD-ZDF-GEZ durchaus im Nachgang schon einmal Kopien des oder der ursprünglichen Bescheid/e zugesendet haben...
...mal nachweislich und ganz offiziell, mal eher subversiv mit einem eher lapidaren Begleitschreiben.

Fraglich ist jedoch, inwiefern eine solche Kopie (und nicht etwa eine offizielle "Zweitausfertigung" o.ä.) den Anforderungen eines formal richtigen, rechtsmittelfähigen Bescheids genügt und insofern eine Rechtsverbindlichkeit entfaltet...
...zumal diese meines Wissens nach i.d.R. nicht als doppelseitige, sondern als Kopie auf 2 voneinander getrennten Blättern erfolgt. Die Zuordnung der (eigentlich rückseitigen) Rechtsbehelfsbelehrung - nunmehr auf einem separaten Blatt Papier mit weißer Rückseite - ist insofern nicht zweifelsfrei. Allein schon der übliche Verweis, dass ein "Widerspruch an den Beitragsservice oder an die umseitig (sic!) genannte Rundfunkanstalt" zu richten sei, macht die Angelegenheit etwas "delikat" ;)

Aber das können fiktive Personen A-Z dann sicher genüsslich in ihren Erwiderungen ausschlachten... ;) ;D

Jedenfalls sollten wohl der eigenen Sicherheit wegen auf solcherlei "behelfsmäßige" Bescheid-Duplikate dennoch die Rechtsmittel eingelegt werden - und sei es nur "vorsorglich" bzw. "hilfsweise" und "in der Annahme, dass diese Kopien einen tatsächlich rechtsmittelfähigen Bescheid darstellen oder ersetzen sollten"... oder so ähnlich ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. September 2015, 00:56 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

g
  • Beiträge: 860
Verbraucher A hat den BS gebeten
die Existenz und den Nachweis über den Zugang des BS zu belegen.
Dahingehend weicht der BS seit Monaten aus.

Beispiel:
Einen Bescheid für Jan. 2013 bei Mr. X gibbet nicht. Der existiert nicht. Den hat es NIE gegeben. Damit kann man den auch nicht belegen. Wie soll das denn jemals gehen ?
Es gibt einen Bescheid über ( angeblich )  rückständige Forderungen vom 01.06.2013 datiert. Wie sollen rückständige Forderungen entstehen, wenn KEIN Bescheid ursächlich ergangen ist?

Jaaa , beim BS geht alles. Die nehmen sich Rechte raus, die es lt. BGB und Verordnungen gar nicht gibt.

Die Bescheide über rückständige Forderungen darf nur die LRA erlassen. Das macht aber auch der BS in eigenem Namen.



"  (1) Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen (Anmeldung);  "

Mr. X hat einen Widerspruch an die LRA geschickt mit dem ausdrücklichen  Hinweis, dass er nur mit der LRA kommunizieren möchte und nicht mit dem BS, da die ja Mehrwertnummern für Tel. und Fax haben und es kein Gesetz gibt, dass Mr. X dazu verpflichtet, auf Mehrwertnummern bei Klärung von Fragen mit öffentlich rechtlichen Institutionen zu kommunizieren.
( Mr. X hatte mehrere Faxe auf die 0185999... gesendet und nun nur noch Ortsnetz. Mr. X hat jetzt eine Ortsnetznummer vom BS )

Die Antwort:
'  Vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir an die zuständige Stelle weitergeleitet haben. Dort wird Ihre Nachricht schnellstmöglich bearbeitet.
Der Beitragsservice beantwortet nur E-Mails von namentlich erkennbaren Absendern.
Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft oder Bearbeitung nur erfolgen kann, wenn Sie uns die Teilnehmer- bzw. Beitragsnummer und/oder Anschrift angeben.
ACHTUNG! Diese E-Mail wird automatisch versandt.
Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio  '

Wie gesagt, an die LRA geschrieben und der BS antwortet.
Der BS als eigenständige Einrichtung ist nicht rechtsfähig ( die bilden lediglich organisatorisch eine Einheit, aber nicht rechtlich und dürfen unter BS rechtlich nicht in Erscheinung treten ) und damit nicht zuständig. Die sollen sich mal an ihre eigenen Verordnungen halten.

Zuständig ist und bleibt die zuständige Landesrundfunkanstalt !!! ,
die sich aber um nichts kümmern.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.239
BS treibt es auf die Spitze mit seinem unrechten Verhalten, irgendwann werden so viele Leute zum Wutbürger, dass diese vielen Wutbürger schnell noch unzählige weitere Wutbürger erzeugen: Geschwister, Freunde, Kollegen usw. Blut ist dicker als Wasser, Freunde halten zusammen, Kollegen arbeiten zusammen, essen zusammen... Wer verliert?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

V
  • Beiträge: 10
Vielen Dank für die Informationen. Das hat weiter geholfen.

Man kann also zusammen fassen auf meine Frage ganz oben:
- es gibt in der Folge meistens "Festsetzungsbescheide"
- es kam auch schon vor, dass Kopien der Ursprungsbescheide versendet wurden, jedoch sind diese Kopien hinsichtlich untersch. Kriterien zumindest prüfungswürdig.

Verbraucher A hat sich durch eure hilfe jetzt zum Thema Festsetzungsbescheid 2 Stunden hier eingelesen und wird ggf. diesen vom BS abwarten.

Aus Sicht des Themenstarters könnte der Beitrag vorerst geschlossen werden. Frage ist beantwortet. Danke



Edit "Bürger":
Thread bleibt bis auf Weiteres geschlossen, da die Fragen beantwortet wurden.
Die Moderatoren danken für diese geradezu vorbildliche Zusammenfassung und das "Schlusswort" des Threaderstellers.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. September 2015, 20:40 von Bürger«

 
Nach oben