Verbraucher A hat den BS gebeten
die Existenz und den Nachweis über den Zugang des BS zu belegen.
Dahingehend weicht der BS seit Monaten aus.
Beispiel:
Einen Bescheid für Jan. 2013 bei Mr. X gibbet nicht. Der existiert nicht. Den hat es NIE gegeben. Damit kann man den auch nicht belegen. Wie soll das denn jemals gehen ?
Es gibt einen Bescheid über ( angeblich ) rückständige Forderungen vom 01.06.2013 datiert. Wie sollen rückständige Forderungen entstehen, wenn KEIN Bescheid ursächlich ergangen ist?
Jaaa , beim BS geht alles. Die nehmen sich Rechte raus, die es lt. BGB und Verordnungen gar nicht gibt.
Die Bescheide über rückständige Forderungen darf nur die LRA erlassen. Das macht aber auch der BS in eigenem Namen.
" (1) Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich
der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen (Anmeldung); "
Mr. X hat einen Widerspruch an die LRA geschickt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass er nur mit der LRA kommunizieren möchte und nicht mit dem BS, da die ja Mehrwertnummern für Tel. und Fax haben und es kein Gesetz gibt, dass Mr. X dazu verpflichtet, auf Mehrwertnummern bei Klärung von Fragen mit öffentlich rechtlichen Institutionen zu kommunizieren.
( Mr. X hatte mehrere Faxe auf die 0185999... gesendet und nun nur noch Ortsnetz. Mr. X hat jetzt eine Ortsnetznummer vom BS )
Die Antwort:
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Wie gesagt, an die LRA geschrieben und der BS antwortet.
Der BS als eigenständige Einrichtung ist nicht rechtsfähig ( die bilden lediglich organisatorisch eine Einheit, aber nicht rechtlich und dürfen unter BS rechtlich nicht in Erscheinung treten ) und damit nicht zuständig. Die sollen sich mal an ihre eigenen Verordnungen halten.
Zuständig ist und bleibt die
zuständige Landesrundfunkanstalt !!! ,
die sich aber um nichts kümmern.