Guten Tag koppi1947,
danke Ihnen für Ihre Nachricht.
Genau das wollte ich wissen, ob der Beitragsservice NACHWEISEN muss, DASS er Person A TATSÄCHLICH Bescheide gesandt hat. DAS kann der Beitragsservice nicht beweisen. :-)
Und das FA hat die ganze Sache an den Beitragsservice zurückgegeben.
Dennoch bleibt eine Frage offen:
Gibt es ein gegenüber dem Beitragsservice zitierfähiges Zitat, in dem geschrieben steht, dass die Creditreform rechtlich nicht berechtigt ist, hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen / auszuführen / zu übernehmen.
Da fallen mir noch ganz andere 'zwielichtige Gestalten' unserer Zeit ein, die ebenfalls mit hoheitlichen Aufgaben betraut wurden, diese m.M.n. zu keiner Zeit hätten ausführen dürfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Die Mücke.