Nach einem Telefonat mit ihrer Bank wurde am 16.4. ein Schufa-Eintrag vorgenommen mit dem Vermerk:
ZPO 882c-1 ("der Schuldner [ist] seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen")
warum ist person A angeblich der Pflicht nicht nachgekommen?
Ist sie nicht hingegangen um das Problem vor Ort zu klären?
Sie sollte nun beim Gericht vorsprechen um zu klären wie jetzt weiter zu verfahren ist!
Ohne Bekanntgabe eines Bescheides - KEINE Vollstreckung!!
(Das Schreiben vom 11.03.15 an die Vollzieherin hätte persönlich übergeben werden sollen, oder per Einschreiben!)
Hallo Miklap,
PersonA ist damals nicht zur Abgabe der Vermögensauskunft erschienen, da es für die Ladung keine Grundlage gab
(Fehlender Bescheid --> fehlende Vollstreckungsgrundlage).
Das hat PersonA der OGV auch schriftlich mitgeteilt, leider nicht per Einschreiben (s. erste Seite dieses Threads hier).
Spätestens mit dem Schreiben direkt an das Amtsgericht (fristgemäße und persönliche Abgabe; hat sich PersonA quittieren lassen)
vom 31.3. sollten doch ausreichend die Gründe vorgetragen worden sein, oder nicht?
"Stellung nehmen" heißt: "Feuer frei".
Person A bringe alle Einwände vor, die sie findet.
Schweigen -> Gericht läßt alles so, wie es ist -> zum Nachteil.
Viele, interessante Gründe -> Verfahren bleibt offen oder Chance der Korrektur durch das Gericht.
Was ich nicht verstehe, warum
PERSON A jetzt wieder am Zug sein soll?
PersonA hatte ja bereits im Schreiben vom 31.3. an das Amtsgericht (
Link) und separat nochmal an die OGV (
Link) geschrieben, warum eine Vollstreckungsgrundlage fehlt und weshalb die Vollstreckung einzustellen sei. Darin hat PersonA bereits bemängelt, dass der als "vollstreckbarer Titel" angegebene Festsetzungsbescheid nicht mal in der Auflistung des BS auftaucht und entsprechend auch die Hinweise in der ZPO gegeben.
Die Angaben in diesen beiden Schreiben werden nicht mit einer Zeile im Brief vom Amtsgericht erwähnt. Soll PersonA jetzt einfach nochmal alles wiederholen?
PersonA hat echt keine Ahnung, warum die jetzt nochmal eine Stellungnahme wollen. Das hat sie doch definitiv in dem letzten Schreiben ausführlich getan, oder nicht? PersonA kann natürlich nochmal ein leicht geändertes Schreiben mit demselben Inhalt hinschicken, aber was soll das bitte bringen?
Fallen euch noch Gründe ein, die man anführen könnte? Oder meint ihr eine erneute Aufzählung der bereits genannten Fakten reicht?
Was mir auch noch nicht so klar ist, was jetzt genau passiert. Die Erinnerung wurde ja weder anerkannt noch abgewiesen.