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Autor Thema: Update: Mit Bargeld gegen den Rundfunkbeitrag  (Gelesen 24121 mal)

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Update: Mit Bargeld gegen den Rundfunkbeitrag
Autor: 25. Juni 2015, 00:59


Update: Mit Bargeld gegen den Rundfunkbeitrag

Anfang Juni berichteten wir über die Idee des Handelsblatt-Journalisten Norbert Häring, den Zwangsbeitrag zur Finanzierung des mittlerweile fast endlos aufgeblähten öffentlich-rechtlichen Rundfunks, bar zu entrichten. Diese Idee führe zu einer nicht mehr endenden Diskussion quer durch die Republik, die uns allen vor Augen führt, was die Bevölkerung über diese in der Bundesrepublik beispielslose Selbstbedienung für den Erhalt und Weiterausbau einer vollkommen unnötigen Infrastruktur denkt. Der Ruf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist einfach dahin.

Den ersten Artikel Härings finden Sie hier: Mit Bargeld gegen den Rundfunkbeitrag

Nun sorgt die Idee Härings nicht nur für Diskussionen oder Belustigung, sondern für eine sehr Bemerkenswerte Auseinandersetzung mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die zweite Runde ist eröffnet!

In seinem neuesten Blog-Eintrag schreibt Häring am 23.06.2015:

Weiterlesen:
http://online-boykott.de/de/nachrichten/134-update-mit-bargeld-gegen-den-rundfunkbeitrag


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Unabhängig davon, ob der „Beitragsservice” an der Barzahlung vorbeikommt:
  • In Haushalten leben gewöhnlich mehrere Personen – die können, ihrer jeweiligen Finanzkraft entsprechend, ihre Anteile selber überweisen.
  • Wer zwei Haushalte führt, kann seine Beiträge auch in einer einzelnen Überweisung bezahlen.
  • Es gibt Kombinationsmöglichkeiten aus den oberen Punkten.
  • Upps, da hatte ich leider einen Zahlendreher beim Betrag, Beitragsnummer, Referenz, … drinnen, kann ja mal vorkommen.
Die Kontrollen der Zahlungen werden sehr zeitraubend, ein paar fehlenden Cent hinterherzurennen kostet ein Vielfaches mehr. Wichtig ist im Zweifelsfall nur, daß einigermaßen rechtzeitig bezahlt wurde. Wenn der „Beitragsservice” später Gerichtsvollzieher losschickt, die dann lediglich feststellen, daß das Geld pünktlich bezahlt wurde, kostet der Beitrag dann mehr als er einbringt.


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Abgesehen davon , dass die Zahlungsverweigerung die bessere Alternative ist :
Was wäre denn , wenn man seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt , täglich 50 Cent zu überweisen.
Voraus gesetzt die Bank spielt das Spielchen mit , den fehlenden Betrag welcher nicht aufgeht übernimmt man dann am Monatsende gern selbst.
Wenn man schon zahlen "muss" , möchte man doch bitte die Modalitäten selbst in der Hand behalten..


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Ganz sicher wird diese für den BS zeitaufwendige und teure Barzahlerei und Falschüberweisungen der Zwangszahler das System empfindlich stören. Also, wenn man schon zahlen muss, weil die Klage verloren wurde, dann sollte man seine Freiheit so teuer wie möglich verkaufen. Ganz interessant wäre, daraus eine Aktion für die Infostände zu machen und die Leute zu informieren. Das wäre Protest jeder einzelnen Person, der direkt ankommt, ohne sich mit denen anzulegen. Viele sind der Meinung, Petitionen bringen nicht viel. Hier eine Möglichkeit, seinen Frust abzulassen.
Da BS nicht sofort eine Mahnung rausschickt, kann auch mal 3 Monate mit der Zahlung gewartet werden, bevor wieder zwangsweise gezahlt wird. Da ja anschliessend immer wieder die älteste Schuld getilgt wird, hat man immer nur einen kleinen Rückstand, der nicht eingetrieben werden kann. Oder statt 17,50 nur 1,75 Euro überweisen. Ups, kann ja mal passieren. Wie lange wird es dauern, bis die darauf reagieren können. Wohlgemerkt, BS muss natürlich ignoriert werden, dieses rechtliche Nichts.


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Sehe ich auch so, nur kleine Beträge zu überweisen bringt nicht's.
Falscher Verwendungszweck aber immer von dem selben Konto,
wahrscheinlich auch nichts. Da sitz ein Superrechner dahinter.

Ich würde auf der Barzahlerei auch drauf herum pochen, ob man diese am
Ende auch nutzt ist eine andere Sache.

Was mich eher interessieren würde, wann werden denn endlich Haftbefehle
ausgesprochen, oder auch Lohnpfändungen.
Bei diesem Sachen kann man sein Job verlieren, dann ist man ja aus dem
System eh fast raus.



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  • M. W. wird die Kontonummer des Absenders nicht übermittelt.
  • Selbst wenn: Der Kontoinhaber ist ja nicht automatisch der „Beitragspflichtige”.
Der „Beitragsservice” hätte also richtig viel zu tun.


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@FuerstBerg
Bei Massenverfahren wird das scheinbar etwas anders gehandhabt. Zur Aufklärung mal was aus meiner Erfahrung (mit der damaligen GEZ)
Zitat
Die Weitergabe der Bankverbindungsdaten des Auftraggebers einer Überweisung an  den Überweisungsempfänger war wiederholt Thema in der AG Kreditwirtschaft. Die dort vertretenen Datenschutzaufsichtsbehörden haben die Übermittlung auch unter dem Gesichtspunkt der Datensparsamkeit als kritisch angesehen. Ein sachlicher Grund für eine Übermittlung wurde allerdings im Falle der Massenzahlungen z.B. im Bereich von Beitragszahlungen an Hilfsorganisationen, Telefon- und Versicherungsunternehmen oder bei Rundfunkgebühren gesehen. Hierbei ist die Bankverbindung auch ein Kriterium der Zuordnung. Die Datenübermittlung ist nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG erlaubt.

d.h.
1.) M. W. werden die Kontodaten übermittelt; und ich vermute mal nicht nur die Kontonummer.
2.) für den fall, dass sich eine Überweisung nicht zuordnen lässt, könnte ich mir glatt vorstellen, dass der Beitragsservice ein neues/zusätzliches beitragspflichtiges Konto einrichtet. Und zwar auf den Namen des Kontoinhabers; Abzocke halt ...


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Die 1750 Cent-Stücke mit Zeugen ausm kleinen Eimer in den Empfang der zuständigen Rundfunkanstalt kippen.  >:D


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ban

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Liebe Mitstreiter,
ich habe da mal eine Verständnisfrage. Wenn der "versuchte einfache Boykott"(Barzahlung) nicht funktioniert, kann ich dann trotzdem anschließend eine andere Schiene des Boykotts einschlagen???  :-[

Grusse


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Jeder kann zu jedem Zeitpunkt klagen, unabhängig davon, ob vorher bezahlt wurde. Man braucht nur Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid einlegen und auf den Widerspruchsbescheid warten.


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awaken

Bezüglich der Barzahlung habe ich eine Mitteilung im "Stadtecho" gefunden, diesbezüglich akzeptiert Köln und Berlin die Bezahlung der Gebühren in bar, Hessen lehnt es ab. Über andere Bundesländer gibt es keine Angaben.



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Was wäre denn , wenn man seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt , täglich 50 Cent zu überweisen.
Korrektur: Dauerauftrag zur täglichen Überweisung geht nicht, jedoch monatlicher Modus sollte bei jeder Bank möglich sein.
Also Dauerauftrag für 5,84€ monatlich eingerichtet und man ist wenigstens wieder Herr über die eigenen Zahlungsmodalitäten. Da der monatlich aufgeschlüsselte Betrag nicht genau aufgeht, zahlt man im Jahr "8Cent" drauf. Drauf gesch.....




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