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  • Verhandlungen VG Köln, Do. 28.05.15, 10.15 Uhr: 28. Mai 2015

Autor Thema: Verhandlungen VG Köln, Do. 28.05.15, 10.15 Uhr  (Gelesen 11402 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
3. Verhandlung:

Da zwischen der 2. und 3. Verhandlung eine Pause von 30 Minuten war, war
viel Zeit, den nächsten Kläger mit dem Köllner Klüngel bekannt zu machen,
gemeint war die Aktion: „die Grumblers“.

Dieses Wissen wurde allerdings nicht für die Verhandlung verwendet, da diese bis
zur Urteilsverkündung Hoffnung versprach.

Viele verschiedene Punkte wurden angesprochen und ausreichend diskutiert,
ja, hier wurde tatsächlich mal über Sachen diskutiert, kaum zu glauben.

Was genau, spielt keine weitere Rolle, wurde da und dort auch schon ausführlich
behandelt, im Forum so oder so besprochen (man bemühe die Suche-Funktion)

Aber als wichtiger allgemeiner Punkt:

Legitimation etc. der im Gericht Tätigen kann von jedermann im Internet anhand des
Geschäftsverteilungsplanes“ ersehen werden.

Der vorsitzende Richter händigte dem Kläger diesen auch in Papierform aus.

Nochmalige Darstellung des notwendigen Instanzenweges, alles schon bekannt.

Auch bzgl. des § 2 Abs. 1 Verwaltungsrecht, bei dem der WDR ausgenommen wird.
Dies beziehe sich allerdings nur auf den redaktionellen Teil und nicht auf den
verwaltungsrechtlichen etc. wurde ja auch schon im Forum ausführlich behandelt.

Die Schriftform, Unterschrift und Zustellung. (u.a. Tübinger Urteil)

Nur Stichworte dazu:
keine Unterschrift, da maschinelle Beglaubigung.
Bzw. wenn denn dies relevant, dann käme halt künftig unterschriebene Post!
Aber nur Nebenkriegsschauplätze.

Programm: ständige Publikumskonferenz, tägliche Beschwerden, da gegen
Rechte verstossen werde.
Der Kläger möchte dies nicht mit diesen Zwangsbeitrag unterstützen.

Es wird über alles tatsächlich diskutiert, bzw. zur Kenntnis genommen.

Wichtiger Punkt für den Kläger:
Der Vollstreckungsbescheid, der an ihn ergangen ist und er möchte gerne
den Schaden, der ihm dadurch entstanden ist, geltend machen.

Der vorsitzende Richter will dabei behilflich sein.

Mit einem entsprechenden Urteil wäre dies gut machbar.

Es wird auch noch diskutiert, welches Gericht dann dafür verantwortlich wäre,
da eine Stadt diesen Vollstreckungsbescheid erlassen hat.

Je nach Antragsstellung entweder das Landgericht oder das Amtsgericht.

Der Kläger möchte dafür eine entsprechende Formulierung im Urteil, der
vorsitzende Richter bietet hilfsbereit an, die Formulierung langsam zu diktieren, damit
evtl. Änderungen noch möglich sind.

Hier der Wortlaut:

...wird der Beklagte verurteilt, die Zwangsvollstreckung aus den Bescheiden entgültig
einzustellen und festzustellen, dass die eingeleitete Vollstreckung rechtswidrig war
und den Bescheid des Beklagten aufzuheben.


Ooch, was ist das denn?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Mai 2015, 07:18 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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4. Verhandlung:

Dem Kläger wurde die Ablehnung der Ruhensstellung per Post zugeschickt.
Der Kläger bemerkt, dass dort ein Ermessensspielraum des Gerichtes erwähnt
wurde und er gerne diesen Ermessensspielraum zu seinen Gunsten hätte.

Nein, dieses Urteil ist so schon ergangen, keine Änderung möglich.

Über die Verfassungsmässigkeit könnte man sich streiten und da ja
die Richter nach eigenem Wissen und Gewissen entscheiden könnnen,
wäre ja durchaus auch mal ein Urteil im Sinne des Klägers angesagt, dann
müsste halt die Rundfunkanstalt weitere Schritte einleiten.

Hinweis schon in der 3. Verhandlung, dass auf der Verwaltungsebene bei allen
52 Verwaltungsgerichte, dies einheitlich gehandhabt werde.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Die Urteile

Der vorsitzende Richter erwähnte jeweils, dass die Beratung für die Urteile
längere Zeit in Anspruch nehmen würde und die Kläger dies dann telefonisch
erfragen könnten, ok.

Wir Mitstreiter waren aber dann so im Gespräch vertieft über eine längere
Zeit, so dass die Richter doch schon nach einiger Zeit (war es eine halbe
Stunde oder so, habe nicht auf die Uhr gesehen) ihre Urteile fertig besprochen
hatten (was gab es da eigentlich noch zu besprechen?)

1. Verhandlung:
die Klage wird abgewiesen, die Kosten trägt der Kläger, die
Berufung wird zugelassen.

2. Verhandlung:
die Klage wird abgewiesen, die Kosten trägt der Kläger, die
Berufung wird zugelassen.

3. Verhandlung:
die Klage wird abgewiesen, die Kosten trägt der Kläger, die
Berufung wird zugelassen.

4. Verhandlung:
die Klage wird abgewiesen, die Kosten trägt der Kläger, die
Berufung wird zugelassen.

Direkte Äußerung des Klägers der 3. Verhandlung an den vorsitzenden Richter:
Ich bin jetzt aber sehr enttäuscht von ihnen!


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H
  • Beiträge: 63
Gab es also keinen Antrag auf Befangenheit?

Wie will denn da ein Richter am Verwaltungsgericht Unbefangenheit behaupten, wenn die sogar öffentlich mit dem WDR Intendanten rocken?


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  • IP logged

m
  • Beiträge: 83
Die Urteile

...

1. Verhandlung:
die Klage wird abgewiesen, die Kosten trägt der Kläger, die
Berufung wird zugelassen.

2. Verhandlung:
die Klage wird abgewiesen, die Kosten trägt der Kläger, die
Berufung wird zugelassen.

3. Verhandlung:
die Klage wird abgewiesen, die Kosten trägt der Kläger, die
Berufung wird zugelassen.

4. Verhandlung:
die Klage wird abgewiesen, die Kosten trägt der Kläger, die
Berufung wird zugelassen.

Aber ist das in der ersten Instanz nicht zu erwarten?

PersonX hat sich bis jetzt noch nicht so richtig mit dieser VG-Logik beschäftigt. Aber so, wie das Gesetz gestrickt ist, bleibt doch ersten Instanzen gar nichts anderes übrig als Klagen gegen Widerspruchsbescheide abzulehnen. Sie können nur ablehnen, aber mit bestimmten Gründen Berufung zulassen. Da sie selbst bsp. nicht über die Verfassungswidrigkeit entscheiden können.

Oder man müßte spätestens auf dieser Ebene den fehlenden Grundlagenbescheid angreifen. Das ist eine Sache, für die ein Verwaltungsgericht zuständig ist.


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