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Autor Thema: Unterlassungserklärung gegen Beitragsservice? Wenn man keine Werbepost mehr möch  (Gelesen 2030 mal)

k
  • Beiträge: 6
Rein hypothetisch:

Was meint ihr ob soetwas erfolg hat und wie man soetwas anstrengt.

Erst Brief per Einschreiben das man keine Briefe von denen mehr erhalten will(da sie ja eh keine rechtfähigen Karakter haben). Und wenn dann wieder etwas eintrudelt ab zum Anwalt?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Mai 2015, 23:03 von René«

Z
  • Beiträge: 1.568
Firma F hat in einem Widerspruchsschrieben gegen den Festsetzungsbescheid den Satz eingebaut, daß er nicht weiter mit Werbepost von nicht rechtsfähigen Einheiten belästigt werden möchte, seitdem kommt alle halbe Jahr mal nur ein Bettelbrief, weil ja seit Klageeinreichung reichlich Zeit vergangen ist und offenbar keine weiteren Bescheide mehr erlassen werden.
Die Bettelbriefe muß man dann wohl in Kauf nehmen, aber Volksverdummung kam nicht mehr per Post.
Eventuell muß man aber zwischen Gewerbe und privat unterscheiden.


Edit "Bürger":
Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die Suchfunktion des Forums befragen, welche mit Begriffen wie "Unterlassung" o.ä. bereits entsprechende Treffer liefert...

Das Thema wurde im Forum bereits ausgiebig debattiert - u.a. unter
Strafbewehrte Unterlassungserklärung wg. Besitzstörung/Eigentumsbeeinträchtigung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12552.msg85730.html#msg85730

Da im Forum aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht Mehrfachdiskussionen nicht vorgesehen sind, bleibt dieser Thread geschlossen. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Juni 2015, 18:34 von Bürger«

 
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