Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Welche Maßnahmen in diesem speziellen Fall einleiten ?  (Gelesen 1430 mal)

s
  • Beiträge: 1
Hallo zusammen,

Person A ist Student und konnte bis zum 4. Semester mit dem BAföG sich die GEZ vom Hals halten. Dummerweise hat er die erforderlichen ECTS nicht erreicht um weiterhin BAföG beziehen zu können, vermutlich erst wieder im 6. Semster. Im Oktober (2014) wurde er dann aufgeordert (mal wieder) zu zahlen. Er hat zu diesem Zeitpunkt Wohngeld beantragt. Dieser Prozess zog sich bis Januar. Da hat er erfahren das er einen BaföG Ablehnungbescheid benötigt.  Person A hat darauf hin das BAföG Amt angeschrieben ob Sie ihm so einen zukommen lassen können. Diese wollten jedoch erst einen Antrag haben. Dumm nur das der Antrag nur gültig ab dem Monat wo er gestellt wird. Der Student hat weder ein Einkommen noch finanzielle Unterstützung erhalten außer Kindergeld und Ersparnisse. Das Wohngeld erhält er vermutlich auch nicht, weil er keinen Ablehnungsbescheid für den Zeitraum ab Oktober bekommt. Widerspruch wurde erst ab dem Betrag von 65 Euro eingeleitet also zu spät.

Man kann sich ja von der GEZ befreien lassen wenn man Sozialhilfe empfängt, die wird Person A vermutlich wegen Bürokratie nie erhalten.

Person A hat aber noch einen Joker, ist sich aber nicht sicher, ob es klappt. In einem Einfamilienhaus Haus eine Wohnung drüber wohnt ein Pärchen das seit 1 Jahr GEZ zahlt. Ist es möglich das Person A sich befreien lassen kann weil bereits in dem Haushalt gezahlt worden ist ?

Gruß
Shotz


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

Z
  • Beiträge: 1.543
Der Student wohnt in einer (Einlieger-?)Wohnung eines Einfamilienhauses?
Dann kann er sich ja darauf berufen, daß in seinem Haushalt schon jemand unter der Adresse bezahlt.
Nachkontrollieren, ob der Haushalt über getrennte Wohnungen verfügt, kommt wohl keiner.
In einem Klageverfahren könnte sowas natürlich von Nachteil sein...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben