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Autor Thema: thread gesucht: Daten Melderecht von EMA <-> Daten Rundfunkrecht  (Gelesen 1523 mal)

K
  • Beiträge: 2.247
Hallo zusammen,

irgendwann - irgendwo ...?

Hier hatte ein Mitstreiter sinngemäss geschrieben dass die im Rahmen des einmaligen Datenabgleichs übermittelten Melde(rechts)daten ja nicht unbedingt identisch mit denen im Rundfunkrecht benötigten/geltenden Daten sein können/müssen.

Es ging wohl um die ungeprüfte Übernahme bzgl. der Wohnungsinhaberschaft bzw. um die Verwendung zur auf die Vermutungsregel gestützte Direktanmeldung!?

Wer kann helfen ?

Gruß
Kurt


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

K
  • Beiträge: 2.247
** gefunden **

Zitat
Also: nur Wohnung, die nach Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als Wohnung definiert ist, ist beitragspflichtig: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag-Wohnung

Die Wohnung, in der man aber nach Meldegesetz gemeldet ist, hat andere Definition. Und die hat keine Beitrags-Pflicht. Sog. Meldegesetz-Wohnung

hier gefunden: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg104691.html#msg104691


Gruß
Kurt


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