Hallo zusammen,
irgendwann - irgendwo ...?
Hier hatte ein Mitstreiter sinngemäss geschrieben dass die im Rahmen des einmaligen Datenabgleichs übermittelten Melde(rechts)daten ja nicht unbedingt identisch mit denen im Rundfunkrecht benötigten/geltenden Daten sein können/müssen.
Es ging wohl um die ungeprüfte Übernahme bzgl. der Wohnungsinhaberschaft bzw. um die Verwendung zur auf die Vermutungsregel gestützte Direktanmeldung!?
Wer kann helfen ?
Gruß
Kurt
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."