Nach unten Skip to main content

Autor Thema: 2x Festsetzungsbescheid (überschneidende Zeiträume) = 2x zahlen?  (Gelesen 2657 mal)

T
  • Beiträge: 4
Folgender rein fiktiver Fall
- Fiktive Person A hat 2014 diverse Infobriefe zur Zwangsanmeldung usw. erhalten.
- Anfang Februar 2015 ein Festsetzungsbescheid für Zeitraum 01/13 - 01/15
- Darauf Widerspruch. Im Widerspruch wurde u.a. Studentendasein und ALG2-Empfang danach angeführt, also Bedürftigkeit / Mittellosigkeit.
- Anfang März weiterer kommentarloser Festsetzungsbescheid über Zeitraum 11/14 - 01/15 (Anerkennung des im ersten Widerspruch angeführten Studentendaseins bis 10/14?)
- Auch hier Widerspruch und Frage ob nun doppelt gezahlt werden soll oder der erste Widerspruch zum Teil anerkannt wurde? Keine Reaktion seitens BS.
- Umzug Person A von NRW nach BW

- Nun Mahnung vom BS (aber jetzt mit SWR-Logo oben links) zurückdatiert auf Anfang Mai 2015 über Zeitraum 11/14 - 01/15 (Wohnsitz in NRW).
Gesamtforderung beinhaltet auch "rückständige Beiträge" bis inkl. 10/14.

Was könnte Person A nun tun?
- Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nachreichen mit Bezug auf beide Widersprüche?
Aber bei wem? SWR oder WDR? Mit dem SWR gab es bislang überhaupt keinen Kontakt! Nada!
- BS über Antrag auf Aussetzung der Vollziehung informieren?

Vielen Dank für Eure Meinungen


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Mai 2015, 08:46 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.540
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Wurden in den Widersprüchen lediglich "Befreiungstatbestände" bzw. "Mittellosigkeit" als Begründung angegeben...
...oder auch die grundsätzliche formelle und materielle Verfassungswidrigkeit etc. vorgebracht?


Bei offiziellen Befreiungstatbeständen wäre es wohl i.d.R. einfacher, diese nicht über einen Widerspruch geltend zu machen, sondern umgehend und direkt als Befreiungsantrag. Befreiung wird i.d.R. auch nur auf Antrag gewährt.

Bei Beanspruchung der "Härtefällregelung" wäre ggf. ebenfalls frühzeitig aktiv zu reagieren - spätestens jedoch mit dem Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID.

Eine "Befreiung" beanstandet nicht die eigentlich grundsätzlich als rechtswidrig zu erachtende Forderung ansich.
"Befreien" lassen wovon? Von etwas, wovon man von Grund auf frei sein will?
Evtl. könnte Person A auch dies noch in die Betrachtung einbeziehen.

Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" wurde nicht schon im Widerspruch gestellt?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

T
  • Beiträge: 4
Widersprüche bezogen sich hauptsächlich auf allgemeine Verfassungswidrigkeit, ALG2-Empfang und Studium wurden aber auch angegeben.
Befreiung wurde nicht beantragt aus Angst, dieser Antrag könne als Anerkennung einer grundsätzlich bestehenden Zahlungspflicht angesehen werden.
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wurde noch nicht gestellt, da Person A einen eingelegten Widerspruch bereits als aufschiebend erachtet hat (unlogischerweise ist das aber falsch in Deutschland). Antrag auf Aussetzung der Vollziehung soll jetzt gestellt werden, die Frage ist halt nur an wen überhaupt? SWR oder WDR oder BS?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 11.540
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" sollte wohl jeweils an die Landesrundfunkanstalt gerichtet werden, an welche jeweils auch der Widerspruch gerichtet wurde...
...notfalls eben doppelt und dreifach - und ggf. zur Kenntnis auch an Beitragsservice.

Wichtig wäre wie immer ein nachweisbarer Versand, da ARD-ZDF-GEZ berühmt berüchtigt sind für ihren laxen bis chaotischen Umgang mit solcherlei Angelegenheiten.

Da es sich hier nicht um VERTRAGsrecht sondern schlicht um ein (wenn auch augenscheinlich verfassungswidriges) LandesGESETZ handelt, würde ein Befreiungsantrag prinzipiell wohl auch nicht als eine Art "Anerkennung einer grundsätzlich bestehenden Zahlungspflicht angesehen"[/i].

Person A könnte ihren offensichtlich noch nicht behandelten Widerspruch ggf. dahingehend ergänzen, zur grundsätzlichen Abstreiten der Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung wenigstens *hilfsweise*
- Antrag auf Befreiung zu stellen (incl. Beifügung und nachweislichem Versand der zugehörigen Unterlagen)
...und falls auch dies formal oder inhaltlich nicht anerkannt würde ebenfalls *hilfsweise*
- Härtefallantrag stellen
und bei all dem deutlich machen, dass Person A gewillt ist, den Rechtsweg weiter zu beschreiten, falls keine dieser Befreiungen zur Anwendung kommen sollte.

Zu beidem bitte ausgiebig die Suchfunktion des Forums bemühen, da diese allgemeinen Fragen bereits mehrfach und ausgiebig behandelt sind und Mehrfachdisksussionen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind.

ARD-ZDF-GEZ haben es auf die Nachgiebigkeit der Betroffenen abgesehen.
Es scheint durchaus einen Unterschied zu machen, ob sich fiktive Personen A-Z konsequent, beharrlich und mit Nachdruck wehren - oder zaghaft und eingeschüchtert reagieren.

ARD-ZDF-GEZ scheinen durchaus - z.B. aus rein arbeitsökonomischen Gründen (extreme ÜBerlastung!) - geneigt zu sein, schwierig anmutende Fälle mit fragwürdigem Erfolg lieber "kulant" unter den Tisch zu kehren um den Ball flach zu halten. Das will aber - wie es scheint - erst erkämpft werden... ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

 
Nach oben