Antrag auf
"Aussetzung der Vollziehung" sollte wohl jeweils an die
Landesrundfunkanstalt gerichtet werden, an welche jeweils auch der
Widerspruch gerichtet wurde...
...notfalls eben doppelt und dreifach - und ggf. zur Kenntnis auch an Beitragsservice.
Wichtig wäre wie immer ein
nachweisbarer Versand, da ARD-ZDF-GEZ berühmt berüchtigt sind für ihren laxen bis chaotischen Umgang mit solcherlei Angelegenheiten.
Da es sich hier nicht um VERTRAGsrecht sondern schlicht um ein (wenn auch augenscheinlich verfassungswidriges) LandesGESETZ handelt, würde ein
Befreiungsantrag prinzipiell wohl auch nicht als eine Art "Anerkennung einer grundsätzlich bestehenden Zahlungspflicht angesehen"[/i].
Person A könnte ihren offensichtlich noch nicht behandelten Widerspruch ggf. dahingehend ergänzen, zur grundsätzlichen Abstreiten der Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung wenigstens
*hilfsweise*-
Antrag auf Befreiung zu stellen (incl. Beifügung und nachweislichem Versand der zugehörigen Unterlagen)
...und falls auch dies formal oder inhaltlich nicht anerkannt würde ebenfalls
*hilfsweise*-
Härtefallantrag stellen
und bei all dem deutlich machen, dass Person A gewillt ist, den Rechtsweg weiter zu beschreiten, falls keine dieser Befreiungen zur Anwendung kommen sollte.
Zu beidem bitte ausgiebig die
Suchfunktion des Forums bemühen, da diese allgemeinen Fragen bereits mehrfach und ausgiebig behandelt sind und Mehrfachdisksussionen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind.
ARD-ZDF-GEZ haben es auf die Nachgiebigkeit der Betroffenen abgesehen.
Es scheint durchaus einen Unterschied zu machen, ob sich fiktive Personen A-Z konsequent, beharrlich und mit Nachdruck wehren - oder zaghaft und eingeschüchtert reagieren.
ARD-ZDF-GEZ scheinen durchaus - z.B. aus rein arbeitsökonomischen Gründen (extreme ÜBerlastung!) - geneigt zu sein, schwierig anmutende Fälle mit fragwürdigem Erfolg lieber "kulant" unter den Tisch zu kehren um den Ball flach zu halten. Das will aber - wie es scheint - erst erkämpft werden...
