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Autor Thema: Klagepunkte Typisierung  (Gelesen 23849 mal)

A
  • Beiträge: 2
Re: Klagepunkte Typisierung
#30: 05. Juni 2015, 21:13
Schau in EU-Recht nah! falls du noch zeit hast an ansonsten bitte um mehr zeit, des weiterem kannst du ein erweitertes Klage schreiben einreichen musst es aber auch angeben das du es machen willst!


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Re: Klagepunkte Typisierung
#31: 06. Juni 2015, 07:08
Hallo :)

erstmal Danke an dieser Stelle für die sehr informativen Beiträge.

Macht es eigentlich Sinn, die Typisierung in einer Klage mit aufzuführen, oder eher nicht? Man kann es zwar mit einbringen, aber die verteitigen ihre Typisierung doch wie eine Löwin ihr Junges. :D Oder liege ich da falsch?

Ich habe hier jetzt schon einiges gelesen und halte die Meinung von User @Roggie für sehr erfolgversprechend: soviele Gründe wie möglich für Verletzungen von Grundrechten, die einen selber betreffen, anzubringen.

Auf Grund von:
Zitat
Die Beeinträchtigung anderer Grundrechte habe auch Auswirkung auf die Feststellung der Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG, da der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers umso stärker eingegrenzt werde, je mehr sich die Typisierung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten einschränkend auswirke (vgl. BVerfG v. 15.7.1998 - 1 BvR 1554/89, 963, 964/94, BVerfGE 98, 365 (385)). -> auch Art. 5 GG beeinträchtigt, freier Informationszugang wegen fehlenden Mitteln beeinträchtigt.
würde dann auch die angewendete Typisierung immer bröckeliger werden.
Natürlich nur, wenn ich ich das auch alles richtig verstanden haben sollte. Ich bin kein Jurist und auch sonst nicht sehr bewandert in diesen ganzen Gesetzesdingen. Ich muß mich da einfach auf meinen, hoffentlich, gesunden Menschenverstand verlassen. :D

Für mich ist dieser sogenannte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, auf den die sich immer wieder berufen, eine einzige Schande für unsere Demokratie.
Und für die Herren, die dieses Ding beschlossen haben fällt mir eigentlich nur ein sinngemäßes Zitat von Volker Pispers ein:

Zitat
Es gibt doch nur zwei Möglichkeiten:

1. Entweder die Herrschaften haben wirklich nicht gewußt, was sie da beschließen. Dann sind sie eben einfach nur Opfer des Bildungsangebots der öffentlich-rechtlichen Anstalten geworden.

oder aber

2. Die Herrschaften haben genau gewußt, was sie da beschließen. Was die Herrschaften dann sind, sagt man besser nicht öffentlich. Das muß sich jeder selber denken.


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(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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Re: Klagepunkte Typisierung
#32: 14. Juli 2015, 14:05
Hat jemand schon daran gedacht nach Single- und Gemeinschaftshaushalten zu argumentieren/typisieren?

Auf Grund der aktuellen Mautdebatte könnte man hier doch auch nach rt. 3 Abs. 1 GG sagen, dass Singlehaushalte benachteiligt sind, während sich Famielienhaushalte den Beitrag teilen können. Die meisten Statistiken besagen, dass es rund 40% Haushalte von einem Mann oder einer Frau bewohnt werden, der Rest sind Haushalte mit mehr als einem Bewohner.

Immerhin reden wir nicht mehr von einer Minderheit von einigen Prozent, sondern von ca. 14 Millonen Menschen, die den Beitrag allein tragen müssen und somit schlechter gestellt sind als der Rest der Bevökerung.


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Re: Klagepunkte Typisierung
#33: 14. Juli 2015, 17:03
Hat jemand schon daran gedacht nach Single- und Gemeinschaftshaushalten zu argumentieren/typisieren?
Ja, das sollte man auch nicht aus dem Auge verlieren und in seinem Widerspruch oder Klage mit aufführen. Denn es ist so simple und dadurch so klar, daß hier die Fenrsehkonsumenten ungleich belastet werden. Das hat aber nmM nichts mit der Typisierung zu tun, sondern mit der Mißachtung des Gleichheitssatzes.


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Re: Klagepunkte Typisierung
#34: 14. Juli 2015, 17:43
Hat jemand schon daran gedacht nach Single- und Gemeinschaftshaushalten zu argumentieren/typisieren?
[...] Das hat aber nmM nichts mit der Typisierung zu tun, sondern mit der Mißachtung des Gleichheitssatzes.
...und ist im Forum auch schon behandelt ;) z.B. unter
Gründe Ungleichbehandlung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6924.0.html


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Re: Klagepunkte Typisierung
#35: 05. Februar 2016, 09:51
Hat jemand schon daran gedacht nach Single- und Gemeinschaftshaushalten zu argumentieren/typisieren?
Ja, das sollte man auch nicht aus dem Auge verlieren und in seinem Widerspruch oder Klage mit aufführen. Denn es ist so simple und dadurch so klar, daß hier die Fenrsehkonsumenten ungleich belastet werden. Das hat aber nmM nichts mit der Typisierung zu tun, sondern mit der Mißachtung des Gleichheitssatzes.
Ja, ich bin mit dieser Argumentation in der Revision (Leipzig) und - inzwischen ist die Revisionserwiderung eingegangen. Hab sie erst heute gelesen. Es wurden 13 Revisionen mit einem Schriftsatz behandelt. Meine Argumentation ist NICHT MIT EINER ZEILE erwähnt!
Was folgere ich daraus? Es fällt ihnen (wie auch schon in der 1. und 2. Instanz) nichts dazu ein, was sie der offensichtlichen Ungleichbehandlung von Singles und Menschen in Mehrpersonenhaushalten entgegensetzen können. KEIN GERICHT hat bisher inhaltlich auf diesen Punkt reagiert, obwohl ich ihn unter tausenderlei Aspekten inzwischen ausgelutscht hab bis zum Geht-nicht-mehr. Bin gespannt, ob sich das Bundesverwaltungsgericht die Mühe macht, hier überhaupt mal hinzuschauen - ansonsten halt BVerfG.


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Re: Klagepunkte Typisierung
#36: 05. Februar 2016, 15:03
Sobald ein Widerspruchsbescheid kommt, wird Person J mit nur einem einzigen Klagepunkt klagen. (Klagen könnte sie in Bayern zwar auch ohne Widerspruchsbescheid, aber sie wartet mal weiter ab, denn täglich ergeben sich neue Gesichtspunkte, wie z.B dieser, das bei mehreren Klagepunkten wohl einzelne ignoriert werden).  Person wird in ihrer kommenden Klage somit wohl aus den mittlerweile 67 Seiten 1 einzige Seite mit nur einem einzigen Klagepunkt machen. Person J hat da zwei oder drei Favoriten, zu denen auch die Pauschalisierung gehört, welcher Punkt dann in die Klage kommt, wird nach dem Widerspruchsbescheid kurzfristig entschieden.

Ob diese mit dem örR augenscheinlich in irgendeiner Form unter einer Decke steckenden "unabhängigen" Richter (sitzen teilweise selbst im Rundfunkrat oder spielen mit Intendanten in einer Band) dies dann auch ignorieren werden?  ::)
Person J wird dann wohl jedesmal auch in möglicherweise weiteren notwendigen, künftigen Klagen jeweils nur immer einen Punkt verhandeln lassen...

Vielleicht ist diese Strategie auch bei anderen fiktiven Personen A-Z zu überlegen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Februar 2016, 15:58 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

w
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Re: Klagepunkte Typisierung
#37: 06. Februar 2016, 02:24
Person wird in ihrer kommenden Klage somit wohl aus den mittlerweile 67 Seiten 1 einzige Seite mit nur einem einzigen Klagepunkt machen. [...]

Ob diese mit dem örR augenscheinlich in irgendeiner Form unter einer Decke steckenden "unabhängigen" Richter (sitzen teilweise selbst im Rundfunkrat oder spielen mit Intendanten in einer Band) dies dann auch ignorieren werden? [...]

Bisher ja. In Bayern mussten auch die Richter das letztlich ignorieren, weil sie an die Entscheidung des BayVfGH gebunden waren. In der ersten Instanz haben sie das auch deutlich gemacht und erklärt, dass sie gar nicht anders könnten, als die Klage abweisen. In der zweiten hab ich auf eine mündliche Verhandlung deswegen verzichtet. Hab meine Zeit ja auch nicht gestohlen.
Jetzt sollte mindestens das Gericht in Leipzig sich doch damit befassen - hoffe ich. Die juristische Direktion des BR hat eine einheitliche Revisionserwiderung für 13 Revisionen verfasst und dabei offensichtlich nur die Punkte herausgegriffen, zu denen ihnen was eingefallen ist. Da ich nur die Problematik Single/Mehrpersonen behandelt habe, kommt meine Begründung in ihrer Erwiderung schlichtweg nicht vor.
Die denken offensichtlich, dass das jetzt permanent so easy weitergeht, wie an den Bayerischen Gerichten...
Ich hoffe, hoffe, hoffe, dass sie sich täuschen. Es kann ja wohl nicht auch das Gericht einfach schweigen. Die müssen ja ein Urteil machen.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Februar 2016, 20:55 von Bürger«
Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

 
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