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Autor Thema: Ratenzahlung an den Gerichtsvollzieher verursacht zusätzlich Kosten?  (Gelesen 3779 mal)

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  • Beiträge: 1.025
Hallo,

an einem Runden Tisch kam die Frage auf, ob durch einzelne Ratenzahlungen an eine/n Gerichtsvollzieher/in zusätzliche Gebühren/Kosten entstehen.

Hierfür spricht womöglich der Wortlaut des § 10 Abs. 2 Satz 2 GvKostG (Gerichtsvollzieherkostengesetz) ?

--->   GvKostG : https://www.gesetze-im-internet.de/gvkostg/BJNR062310001.html

Zitat
§ 10 GvKostG, Abgeltungsbereich der Gebühren

(1) Bei Durchführung desselben Auftrags wird eine Gebühr nach derselben Nummer des Kostenverzeichnisses nur einmal erhoben. Dies gilt nicht für die nach Abschnitt 6 des Kostenverzeichnisses zu erhebenden Gebühren, wenn für die Erledigung mehrerer Amtshandlungen Gebühren nach verschiedenen Nummern des Kostenverzeichnisses zu erheben wären. Eine Gebühr nach dem genannten Abschnitt wird nicht neben der entsprechenden Gebühr für die Erledigung der Amtshandlung erhoben.

(2) Ist der Gerichtsvollzieher beauftragt, die gleiche Vollstreckungshandlung wiederholt vorzunehmen, sind die Gebühren für jede Vollstreckungshandlung gesondert zu erheben. Dasselbe gilt, wenn der Gerichtsvollzieher auch ohne ausdrückliche Weisung des Auftraggebers die weitere Vollstreckung betreibt, weil nach dem Ergebnis der Verwertung der Pfandstücke die Vollstreckung nicht zur vollen Befriedigung des Auftraggebers führt oder Pfandstücke bei dem Schuldner abhanden gekommen oder beschädigt worden sind. Gesondert zu erheben sind

1.
    eine Gebühr nach Abschnitt 1 des Kostenverzeichnisses für jede Zustellung,
2.
    eine Gebühr nach Nummer 430 des Kostenverzeichnisses für jede Zahlung,

3.
    eine Gebühr nach Nummer 440 oder Nummer 441 des Kostenverzeichnisses für die Erhebung von Daten bei jeder der in den §§ 755 und 802l der Zivilprozessordnung genannten Stellen und
4.
    eine Gebühr nach Nummer 600 des Kostenverzeichnisses für jede nicht erledigte Zustellung.

(3) ...


Die Kosten- bzw. Gebührenhöhe pro Rate ist womöglich festgelegt in der 

Anlage (zu § 9 GVKostG) Kostenverzeichnis

unter Nr. 430 findet sich folgender Text:

Zitat
Entgegennahme einer Zahlung, wenn diese nicht ausschließlich auf Kosten nach diesem Gesetz entfällt, die bei der Durchführung des Auftrags entstanden sind .............. 4,00 €

Auch habe ich irgendwo gelesen, dass zusätzlich sogar noch eine Gebühr nach Nr. 716 anfallen kann in Höhe von weiteren 20%, also 0,80 €uro bezogen auf die obigen 4,00 € - was sich mir nach dem Wortlaut zur Nr. 716 jedoch nicht direkt erschließt.

Zitat
Pauschale für sonstige bare Auslagen je Auftrag................. 20% der zu erhebenden Gebühren - mindestens 3,00 €, höchstens 10,00 € 


Weiß hier jemand Näheres?

Ich finde im Forum hierzu wenig Hinweise oder Erläuterungen. Falls ich was übersehen habe, bitte ich um Mitteilung bzw. Verlinkung. Vielleicht könnten wir die Erkenntnisse hier zusammentragen.

Falls tatsächlich pro Rate eine Gebühr anfällt, ist ja die Frage, wie damit umzugehen wäre.


Entweder man zahlt den Betrag komplett oder man vereinbart (rechtzeitig) mit dem GV eine Ratenzahlung, die aber pro Zahlung auch noch einmal 4,80 € verschlingt.





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s
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Angenommen man will den GV etwas ärgern weil er sich zum Handlanger dieses ungerechten Beitragssystems missbrauchen lässt.
Es wird zwangsvollstreckt, der aufgelaufene Betrag soll innerhalb einer 2-Wochen Frist komplett überwiesen werden.
Komplett heißt ja nun nicht direkt in nur einer Summe mit nur einer Überweisung oder wie?
Wenn der komplette Betrag bis zum Ende der Frist in mehreren Teilbeträgen überwiesen wird, ist dies doch dann damit auch komplett erfüllt...?
Am Ende der Frist ist der komplette Betrag überwiesen, wenn auch häppchenweise. Wie ich mir die Frist einteile und in welchen Teilbeträgen ich überweise ist doch meine Sache..?
Würde dann auch die Ratenzahlungsgebühr von jeweils 4,80€ greifen, wenn gar keine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem GV getroffen wurde?
Auf welcher Grundlage könnte der GV dann seinen zusätzlichen Aufwand einfordern? Meine Teilzahlungen sind doch keine Ratenzahlungen wie bei einer über die Frist hinauslaufenden Vereinbarung zur Ratenzahlung. Ich habe meine Zahlung lediglich innerhalb der Frist aufgeteilt.
Ich weiß, hier wird über Zahlungen nur ungern diskutiert, wäre aber trotzdem über die Auskunft eines Wissenden hier dankbar.


Edit "Bürger": Wohlgemeinter Hinweis/ Empfehlung, den Gerichtsvollzieher nicht unnötig gegen sich aufzubringen, denn man wird zu gegebenem Zeiptunkt wieder mit ihm zu tun haben. Da wäre es sinnvoller, den GV gegen ARD-ZDF-GEZ aufzubringen ;) Dafür ist dieser Thread (wiedererweckt aus 2017!) aber ungeeignet - wie vmtl. auch der Fragekommentar nach dem Einstiegsbeitrag. Thread wird vorsorglich geschlossen. Moderation bleibt vorbehalten. Bitte etwas Geduld. Danke.


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