@Beitragender
Wenn jemand nicht rechtsfähig ist, kann sich das nur auf alle Bereiche beziehen, in denen jener tätig ist.
Es kann ja nicht sein, daß man Nicht-Rechtsfähigkeit für einen Bereich attestiert, weil man es gerade so haben möchte, bzw. Rechtsfähigkeit definiert, wo man es gerade braucht.
Etwas gilt also für alles oder gar nicht.
Insofern ist es mir unverständlich, weshalb großartig zwischen Rundfunk und dem öffentlichen Vergaberecht differenziert wird, wenn die zugrundeliegende Firmen bzw. Firmenzusammenschlüsse identisch sind.
Im Übrigens sind Landesrundfunkanstalt und Sender nicht identisch; sie dürfen gar nicht identisch sein. Ganz einfach, weil die Landesrundfunkanstalt als Überwachungsorgan eine behörde darstellt, deren Mitarbeiter aus Steuergeldern bezahlt werden, wie bei Beamten und Staatsangestellten ja üblich ist, wohingegen der Sender dem Markt ausgesetzt ist, was die Generierung der Rundfunkbeiträge einbezieht.
Die Sender selber sind keine Behörden, sonst wären sie Staatsbetriebe.
Die ARD ist ein Zusammenschluß der anderen Sender mit eigenem Sendebetrieb und für als nicht-rechtsfähig befunden; sind dann auch die anderen Sender nicht-rechtsfähig?
Wie sehen also die Gründungsdokumente der anderen Sender aus, wo mehrere Bundesländer nur eine gemeinsame Landesrundfunkanstalt haben?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;