Hallo ihr Lieben,
zum einen erst einmal Sorry, ich wusste nicht wirklich wie ich meine Frage verständlich im Betreff formulieren sollte
Es geht um Person A und B die beide gegen die Abzocke kämpfen, Person A verweigert nun schon drei Jahre erfolgreich die Zahlung mit Ignorieren der Bettelbriefe sowie bisher dreimaligem fristgerechten Einlegen des Widerspruchs von zugeschickten Festsetzungsbescheiden, Person B genauso.
Person B wohnt jedoch erst seit September 2014 mit Person A zusammen, war vorher seit der Einführung des Rundfunkbeitrags einmal befreit und hat ansonsten auf ignorieren geschaltet.
Person B hat nun auch seit dem zusammenwohnen mit Person A bisher zwei Festsetzungsbescheide erhalten und fristgerecht Widerspruch eingelegt.
Bisher wurde von Seiten Person A und B auf keinen der Personen A oder B als gemeinschaftliches zusammenleben hingewießen da es natürlich der Beitragsservice mehr Arbeit macht zwei Personen zu belästigen statt nur einer ;-)
Person A schuldet dem Beitragsservice nun also aufgrund der Nichtzahlung seit 01.01.2013 (vorher auch nie GEZ gezahlt!
) eine Summe von über 600 Euronen, Person B "nur" über 200, dass sich Person A und B die Kosten aber seit September 2014 theoretischerweise teilen da nur eine Wohnung besteht, wissen die Beitragsservice also (noch) nicht.
Ich hoffe bisher ist die Lage von A und B verständlich erklärt worden.
So - nun folgende Neuerung: Person B erhielt nun aktuell am 10.12.15 den ja leider irgendwann kommenden Widerspruchsbescheid des Beitragsservice.
Jetzt haben A und B also die 4 Wochen Zeit um sich zu überlegen ob sie klagen oder zahlen (wenn Klage nur erste Instanz).
Nun die Frage - da Person A und B natürlich zwei unterschiedliche Beitragsnummern haben, also vom Beitragsservice noch nicht darüber informiert worden sind, dass sie zusammenleben (wie oben schon geschrieben), haben sich A und B überlegt, um zwei Klagen zu vermeiden (?!?) (die aktuell eventuell stattfindende Klage gegen den Widerspruchsbescheid von Person B, sowie eine eventuell stattfindende Klage gegen den irgendwann einmal kommenden Widerspruchsbescheid von Person A), das Person B nun auf die andere Person A hinweißt --> das übliche sinngemäße :"Wir leben zusammen, die Zahlungen bitte über die andere Person abwickeln, außer dem Bezahlen müssen des Anteils meiner alleinigen Schulden vor dem zusammenziehen mit Person A bin ich raus".
Wenn nun jedoch angenommenerweise Person A schon morgen auch einen Widerspruchsbescheid im Briefkasten gegen sie findet, jedoch das Schreiben mit dem Hinweis von Person B mit Hinweis auf Person A noch nicht raus ist -
zählt dann trotzdem dieser Widerspruch gegen Person A ?!?
Soll heißen haben beide die A**karte gezogen da nicht rechtzeitig darauf hingewiesen worden ist das es 1 Haushalt mit 2 darin lebenden Personen ist? Würden sie zu zwei Klagen gezwungen?
Jedoch darf der Beitragsservicewiederrum ja
keine doppelten Beiträge einnehmen???
Da beide Personen Laien sind, sind sie nun auf die Hilfe anderer angewiesen, denn nun sind sie natürlich gezwungen zu handeln.
Wie ist die rechtliche Lage in solch einem Fall? Außerdem, Hinweis auf gemeinsames Zusammen leben
unbedingt jetzt, oder reicht ein späterer Zeitpunkt?
Danke schon mal für die Hilfe und allen einen Schönen Sonntag Abend
Asuka