[...] jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks [...]
Auch auf die Gefahr hin, hier etwas off-topic zu werden, aber diese Frage habe ich mir schon andernorts gestellt:
Wo beginnt und wo endet bitte der "Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks"?a) Grundsätzlich jeder, der mit Internet, Antenne, Kabel, Satelittenschüssel o.ä. ausgestattet ist...?
>>> Dann wäre auch jeder solcherart ausgestatteter Weltenbürger an der Finanzierung zu beteiligen.
b) Ich persönlich erachte mich
nicht im "Einwirkungsbereich", da ich ihn schlicht
nicht *empfange*.
Ohne "Empfang" kann der "öffentlich-rechtliche Rundfunk" auch
nicht auf mich "einwirken"...
...und wenn er es nach Sichtweise des Gesetzgebers angeblich doch täte - und zwar mittelbar über andere, die sich unter "Einwirkung" des "Öffentlich-rechtlichen Rundfunks" befinden - so würde ebenfalls wieder gelten, dass dies dann faktisch wirklich die gesamte Weltbevölkerung betreffen würde.
Der "Rundfunk" und dessen internetbasierte Weiterverbreitung macht jedenfalls in keinem Medium an den Landesgrenzen halt...
Vielleicht solllte man auch diesen Punkt noch einmal separat genauer unter die Lupe nehmen.
Ansatzweise wurde dies wohl auch schon mal im Forum thematisiert...