nach Berechnung
Rückständige Forderung bis 06.2014 339,64 EUR
Gebühren-/Beitragsbescheid(e)
01.12.2014 07.2014 - 09.2014 61,94 EUR
02.01.2015 10.2014- 12.2014 61,94 EUR
Betrag der Mahnung 123,88 EUR
61,94 --> sind 3x 17,98 + 8,- Euro Säumniszuschlag
und weiterem prüfen, enthält das Schreiben im Eingangspost keine Mahngebühren
der Betrag der Mahnung 123,88 EUR ist genau 2x 61,94, also so gesehen nur 2 x 8,- Säumiszuschlag
dieses standen mit in den Bescheiden
Säumniszuschlag != Mahngebühren
Von einer Antwort oder Anfrage bezüglich eines Sachverhalts, welcher nicht zutreffend wäre würde abzuraten sein, ist zudem Schade ums Porto.
PersonX hofft mal, es wurde entsprechend je Gebühren-/Beitragsbescheid eine Zurückweisung/ Widerspruch mit
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt, und das jeweils, sonst wird nach Zusendung einer so gesehen weiteren Mahnung, falls das die erste gewesen sein könnte, die Vollstreckung starten. Ist es bereits die zweite Mahnung würde keine weitere kommen.