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Autor Thema: Beitragsbescheid für 2 Bewohner  (Gelesen 6312 mal)

  • Moderator
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Re: Beitragsbescheid für 2 Bewohner
#15: 11. Mai 2015, 09:29
Wenn der Sachverhalt mitgeteilt wurde, ist es ja etwas Anderes!

Ich will es mal so sagen: Dem Beitragsservice ist nur wichtig, dass für jede Wohnung gezahlt wird. Wie oft gezahlt wird ist denen schnuppe.

Warum sollten sie Nachforschungen anstellen, wenn sie, wie in Deinem fiktiven Fall, 4x Beiträge einfordern können wo nur einer fällig ist?

Es ist schon derbe, dass sie nicht drauf reagieren, jedoch haben die 4 fiktiven Bewohner durch die (hoffentlich nachweisbare) Info des Zusammenwohnens im Streitfall die besseren Karten.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

G
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Re: Beitragsbescheid für 2 Bewohner
#16: 11. Mai 2015, 09:42
Daß es unter der fiktiven Anschrift nur eine Wohnung gibt ist definitiv nachweisbar. Das Zusammenwohnen einer Familie ist leider nur sehr wahrscheinlich, aber schwer beweisbar. Daß der fiktive Bewohner A und seine Ehefrau B den gleichen Namen führen und verheiratet sind, wurde dem BS ja von der Meldebehörde mitgeteilt. Vielleicht gibt es einen Richter, dem diese fiktive Ignoranz der LRA und des BS mächtig stinkt und der ein schönes Urteil fällt? Aber so weit ist es noch nicht.


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T
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Re: Beitragsbescheid für 2 Bewohner
#17: 13. Mai 2015, 23:43
Die Zahlungsverpflichtung verschiedener Personen in einem Mehrpersonenhaushalt sollte als weiteres Indiz für die Willkür des neuen Beitragsmodell gewertet werden und ist ja bereits des öfteren im Forum diskutiert worden, u.a.

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http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5424.msg41558.html

Zwei zusammenwohnende Nichtzahler - Mahnung/Androhung Vollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11601.msg78227.html

Sehr interessante Überlegungen nun auch neuerdings von unserem trefflichen Knax unter dem Titel:
Inhaltliche Unbestimmtheit von Beitragsfestsetzungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14091.msg94464.html

In anderen ähnlichen fiktiven Situationen haben zwei vermeintliche Beitragsschuldner eines gemeinsamen Haushalts einfach einen gemeinsamen Widerspruch verfasst.


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