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Autor Thema: Beitragsbescheid für 2 Bewohner  (Gelesen 5915 mal)

D
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Beitragsbescheid für 2 Bewohner
Autor: 10. Mai 2015, 19:09
Edit "seppl": Beitrag wurde anonymisiert

Hallo zusammen,

Person A wohnt mit ihrer Freundin Person B zusammen in einer Wohnung.
Seit längerem werden beide vom "Beitragsservice" per Post Terrorisiert.
Lustigerweiße kommen immer beide Briefe am exakt gleichen Tag.
Nach vielen Bla Bla Briefen und angeblicher Ratenzahlung kam am Freitag der Beitragsbescheid.
Diesem möchten A und B nun widersprechen. Nun stellt sich für sie aber eine Frage.
Müssen sie diesem Bescheid beide widersprechen, weil ja jeder einen bekommen hat?
Oder wie gehen sie am besten vor? Sollte es zu einem Verfahren kommen, wäre das natürlich blöd, weil das natürlich zu doppelten Kosten führen würde.
Wie gehen sie korrekterweise vor?

Danke schon mal für eure Hilfe.
Viele Grüße, Deichi


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Re: Beitragsbescheid für 2 Bewohner
#1: 10. Mai 2015, 19:46
Einer (A) hat am Ende den schwarzen Peter .....
B widerspricht dem Bescheid ( von B ) mit der Begründung das bereits A mit der Nummer xxxxxxxx angemeldet ist .
Somit hat sich das für B erledigt.

Wie die Strategie für A aussieht ( mit Händen und Füßen wehren oder die Bande finanzieren  )
ist eine andere Geschichte....

----------------------------------------------------
Sollte die Finanzierung der Bande komplett unterbunden werden ist strategisch A der am wenigsten zu verlieren hat
und schlimmstenfalls mit einem Eintrag im Schuldnerverzeichniss leben kann (-:


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Re: Beitragsbescheid für 2 Bewohner
#2: 10. Mai 2015, 20:19
Einer (A) hat am Ende den schwarzen Peter .....
B widerspricht dem Bescheid ( von B ) mit der Begründung das bereits A mit der Nummer xxxxxxxx angemeldet ist .
Somit hat sich das für B erledigt.

So einfach ist es nicht. A und B sind Gesamtschuldner. Der "Service" kann sich von jedem das Geld holen.

Beide sollen auf jeden Fall zunächst widersprechen, und darauf hinweisen, dass sie zusammenleben.

Wer Datenschutz will, soll zweimal zahlen, obwohl laut Gesetz nur einmal gezahlt werden soll, oder beide sollen sich getrennt wehren.


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Re: Beitragsbescheid für 2 Bewohner
#3: 10. Mai 2015, 20:34
Doch so einfach ist es.... deswegen verschickt die Bande 2 Bescheide ( an A und an B )
und nicht einen Bescheid adressiert an A und B.
Die Abgabenordung ist bei Verwaltungssachen vermutlich nicht greifbar... ( Gesamtschuldner ) ...
Gesamtschuldner ..... Ein Verwaltungsakt für A kann nicht gegen B vollstreckt werden.

Deswegen A hat den "schwarzen Peter"
Wenn die Bande clever ist .... und irgendwann erkennt A ist zahlungsunfähig
 ... wird eben ab diesem Zeitpunkt B Bescheide erhalten
und A abgemeldet....


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Re: Beitragsbescheid für 2 Bewohner
#4: 10. Mai 2015, 20:53
Der Beitragsservice verschickt 2 Bescheide, da ihm nicht bekannt ist, dass A und B in einer gemeinsamen Wohnung wohnen. Sobald dies aber bekannt gegeben wird, kann der Beitragsservice  gesamtschuldnerische Forderungen von einem der Beiden einziehen.
Die Gesamtschuldnerschaft ist im RBStV festgelegt:

Zitat
§ 2
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
...
(3) Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung.

Wird es nicht bekanntgegeben, so muss der Beitragsservice versuchen, beide Beiträge voll einzutreiben (vermutete 2 Wohnungen), was natürlich im Endeffekt dann gesetzeswidrig wäre.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Re: Beitragsbescheid für 2 Bewohner
#5: 10. Mai 2015, 21:54
Also in meinem, völlig fiktiven Fall ist das dem BS völlig egal, er reagiert noch nicht einmal auf die Zurückweisungen. Die sind so hohl, hohler geht es nicht.


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Re: Beitragsbescheid für 2 Bewohner
#6: 10. Mai 2015, 21:57
Wenn die Bande clever ist .... und irgendwann erkennt A ist zahlungsunfähig
 ... wird eben ab diesem Zeitpunkt B Bescheide erhalten
und A abgemeldet....

Die Bescheide sind schon geschickt, und es gibt auch keine aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs.

Die GEZ kann jederzeit sich von A oder B bedienen, und wenn sie nicht weiß, dass es nur ein Haushalt ist, dann von A und B.

"Abmeldung" gibt es nicht, nur "Anzeige".


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Re: Beitragsbescheid für 2 Bewohner
#7: 10. Mai 2015, 22:04
Wenn ein Bescheid vom 1.1. 2015 bis 1.4.2015 an A ergeht .... haftet nur A
Ein Bescheid vom 1.1. 2015 bis 1.4.2015 an B wird  nicht rechtskräftig/vollstreckbar werden ..( spätestens Widerspruch/Klage )
Begründung: Für die Wohnung x gibt es bereits einen "angemeldeten" A somit kann nicht noch ein Verwaltungsakt gegen B
ergehen....

Ich habe noch keinen Fall gehört wo mehrere Verwaltungsakte für einen Zeitraum für verschiedene "Beitragschuldner"
für eine Wohnung rechtskräftig geworden sind ( ausser man schmeisst alles in den Müll .... dann kann das schon mal passieren..)

-----------------------------------------

Sinnvoll erscheint den schwarzen Peter zu benennen BEVOR Bescheide kommen ....
Die Frage die sich stellt..... kann aufgrund des Bescheides gegen A gegen A vollstreckt werden und gleichzeitig
aufgrund des Bescheides gegen B gegen B vollstreckt werden ....

Die bearbeitung des Widerspruchs von B dürfte schneller bearbeitet werden als die Vollstreckung des Bescheides gegen B droht...

Aber interessante Frage..theoretisch können beide unabhängig voneinander vollstreckt werden.
Das Vorgehen könnte Schule machen ...abgewichst genug ist die Bande ja.
Gezielt gegen alle Bewohner erstmal Bescheide versenden und schnellstens versuchen alle zu vollstrecken...
( bis die Summe gesamtschuldnerisch getilgt ist ..)
Es gibt sicher einen Grund warum das noch/nicht flächendeckend praktiziert wird.
Der unübersichtliche Verwaltungsaufwand wird es sicher auch sein ..
Wann wurde welcher Teil bei wem vollstreckt...Überzahlung ..
Was ist wenn B die Klage gewinnt (wird er) ... was passiert mit dem Geld das vollstreckt wurde....
Vollstrecktes Geld müsste zurückerstattet werden ( nichtige Verwaltungsakte...)
 /////zu kompliziert - fehlende Rechtsgrundlagen - vermutlich nicht "rechtssicher"
Mit der Gesamtschuldnerschaft ist das für die Bande nicht so einfach die "optimale effektive Lösung" zu
praktizieren .....


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Re: Beitragsbescheid für 2 Bewohner
#8: 10. Mai 2015, 22:11
Ganz so ist das (hoffentlich) nicht. Bevor die LRA einen Bescheid erläst, muß sie doch hoffentlich prüfen, ob das alles rechtmäßig ist. Nur deshalb hat eine Behörde hier erweiterte Befugnisse gegenüber einem privaten Gläubiger. Sie kann nicht einfach so wie die "Redtube-Abmahner" Bescheide erlassen, in der Hoffnung daß einige bezahlen und dann wars ein gutes Geschäft. Für die Behörde gelten normalerweise verschärfte Straftatbestände, z.B. § 352 Strafgesetzbuch.


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Re: Beitragsbescheid für 2 Bewohner
#9: 10. Mai 2015, 22:31
Ein Schwachpunkt der Rundfunkbeitragsregelung ist, dass die LRA einige Tatbestände ohne Mitwirkung der "Beitragsschuldner" gar nicht feststellen kann. Dazu gehört die Überprüfung des Zusammenwohnens. Das ist ein "blinder Fleck" im System.

Bitte immer im Hinterkopf behalten: Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig! Er kann schreiben was er will, es bewirkt nichts. Im Endeffekt ist es wichtig, den Vollstreckungsstellen klarzumachen, dass hier gesetzeswidrig zweimal für dieselbe Wohnung Geld eingetrieben werden soll. Wird der Vollstreckungsstelle dies glaubwürdig und belegt dargestellt, wird sie die Vollstreckungsersuchen zur Überprüfung erstmal zurückgehen lassen.


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Re: Beitragsbescheid für 2 Bewohner
#10: 11. Mai 2015, 07:06
Zitat
Ein Schwachpunkt der Rundfunkbeitragsregelung ist, dass die LRA einige Tatbestände ohne Mitwirkung der "Beitragsschuldner" gar nicht feststellen kann. Dazu gehört die Überprüfung des Zusammenwohnens. Das ist ein "blinder Fleck" im System.

Das stimmt so nicht. Nach §9 RBStV hat die LRA folgende Möglichkeit:

Zitat
Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.

Bevor wahllos Bescheide erlassen werden, hat die LRA gefälligst den Sachverhalt aufzuklären. Das ist denen aber zu viel Arbeit.


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Re: Beitragsbescheid für 2 Bewohner
#11: 11. Mai 2015, 08:51
§9 RBStV mit dem Verwaltungszwangverfahren greift hier nicht, da dem Beitragsservice dafür eine Wohnung, für die nicht gezahlt wird, bekannt sein muss. Hier soll ja 2x für dieselbe Wohnung gezahlt werden.

Das Zusammenwohnen in diesem Fall kann, wie gesagt nur von den Bewohnern mitgeteilt werden. Sonst werden sie wie 2 getrennt Wohnende behandelt.



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Re: Beitragsbescheid für 2 Bewohner
#12: 11. Mai 2015, 09:03
Stimmt ja. Ich gehe immer von dem mir bekannten, völlig fiktiven Fall aus, bei dem es unter einer Hausnummer nur eine einzige Wohnung gibt, für diese aber mittlerweile vier Festsetzungsbescheide. Hier würde der §9 weiterhelfen. Machen die trotzdem nicht.


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Re: Beitragsbescheid für 2 Bewohner
#13: 11. Mai 2015, 09:09
Nein, auch in dem Fall liegen aus "blinder" Beitragsservicesicht 4 Wohnungen mit jeweils einem Bewohner vor und keine leerstehende Wohnung. Kein Grund also für den BS, Nachforschungen anstellen zu müssen.


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Re: Beitragsbescheid für 2 Bewohner
#14: 11. Mai 2015, 09:12
Kein Grund also für den BS, Nachforschungen anstellen zu müssen.

Doch, in der Zurückweisung des ersten Bescheids wurde der LRA der fiktive Sachverhalt mitgeteilt. Ist denen völlig egal, die machen einfach weiter.


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