Die Wohnungsabgabe - Lebenslanges Zahlen für das bloße Wohnen in Deutschland?
Sie fragen sich, ob der Gesetzgeber eine solche Regelung geschaffen hat? Ja, das hat er.
Sie fragen sich, ob es eine realistische Möglichkeit gibt, nicht lebenslang zahlen zu müssen? Nein!
Sie fragen sich, was es denn für eine unrealistische Möglichkeit gibt, um nicht zahlen zu müssen? Obdachlos werden oder auswandern!
Sie fragen sich, ob man etwa allein deswegen zur Verantwortung gezogen wird, weil man in Deutschland wohnt? Ja!
Sie fragen sich, ob das dann eine Einwohner- bzw. Menschseinsabgabe ist? So kann man es nennen!
Sie fragen sich, was Sie denn „getan“ haben, um mit einer solchen Zahlungspflicht belastet zu werden. Nun - eigentlich nichts, bis auf dass Sie hier wohnen.
Sie fragen sich, ob man sein Leben lang zahlen muss? Ja, erst mit dem Tod endet die Zahlungspflicht, denn Tote wohnen nicht mehr.
Sie fragen sich, ob der Gesetzgeber -nachdem er nun „auf den Geschmack gekommen“ ist- auch andere Lebenssituationen (als das Wohnen) von allen Menschen mit einer Abgabe belegen kann? Ja, die Gefahr besteht.
Sie fragen sich, was das denn bspw. für andere Lebenssituationen sein können? Das kann die Benutzung (Autofahren, Fahrradfahren, Motorradfahren, Gehen, Laufen, Sitzen, Inlineskaten, Skateboardfahren) von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sein, die von der öffentlichen Hand gebaut wurden und von ihr unterhalten werden und von allen kostenlos benutzt werden dürfen, obwohl der Bau und die Unterhaltung der öffentlichen Hand Kosten verursachen.
Sie fragen sich, ob es so etwas in Deutschland bisher schon gab? Nein!
Sie fragen sich, ob der Gesetzgeber das tun durfte? Nein!
Sie fragen sich, warum der Gesetzgeber das nicht tun durfte? Das ist im GG festgelegt!
Bekanntlich müssen die Bürger schon Steuern zahlen. Damit wird bereits auf die finanziellen Ressourcen der Bürger zugegriffen. Deswegen darf auf die finanziellen Ressourcen nicht ohne weiteres zusätzlich zugegriffen werden, indem neben den Steuern weitere Abgaben -wie z.B. Gebühren und Beiträge- geschaffen werden. Für Gebühren und Beiträge gibt es also Grenzen. Diese Grenzen muss der Gesetzgeber beachten, was er jedoch nicht getan hat.
Das Wohnen darf nicht als Anknüpfungspunkt für eine Abgabe bestimmt werden. Das Wohnen ist ein existenzielles Grundbedürfnis für das Dasein eines jeden Menschen. Jeder Mensch ist darauf lebensnotwendig angewiesen. Kein Mensch kann auf das Wohnen verzichten, um die Zahlung einer Abgabe zu vermeiden.
Ohne das Innehaben einer Wohnung ist kein menschenwürdiges Dasein möglich. Jeder Mensch braucht eine Wohnung. Eine Wohnung gehört zur existenziellen Grundlage eines jeden Menschen - genauso wie bspw. das Essen und das Trinken. Die Betätigung solcher existenzieller Grundlagen darf nicht zum Anknüpfungspunkt für eine Abgabe bestimmt werden - sonst wäre es eine Menschseinsabgabe. Eine solche ist dem abgabenrechtlichen Leitbild des GG fremd.
Sie fragen sich, wie die Abgabe heißt, um die es hier geht? Sie heißt „Rundfunkbeitrag“. Aber die Bezeichnung ist eigentlich gar nicht so wichtig, denn einen Anknüpfungspunkt an den Rundfunk hat diese Abgabe überhaupt nicht, da sie nur an das Wohnen anknüpft.
Autor:
Rechtsanwalt Thorsten Bölck
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