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Autor Thema: Menschsein-Abgabe - Lebenslanges Zahlen für das bloße Wohnen in Deutschland?  (Gelesen 4887 mal)

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Die Wohnungsabgabe - Lebenslanges Zahlen für das bloße Wohnen in Deutschland?

Sie fragen sich, ob der Gesetzgeber eine solche Regelung geschaffen hat? Ja, das hat er.

Sie fragen sich, ob es eine realistische Möglichkeit gibt, nicht lebenslang zahlen zu müssen? Nein!

Sie fragen sich, was es denn für eine unrealistische Möglichkeit gibt, um nicht zahlen zu müssen? Obdachlos werden oder auswandern!

Sie fragen sich, ob man etwa allein deswegen zur Verantwortung gezogen wird, weil man in Deutschland wohnt? Ja!

Sie fragen sich, ob das dann eine Einwohner- bzw. Menschseinsabgabe ist? So kann man es nennen!

Sie fragen sich, was Sie denn „getan“ haben, um mit einer solchen Zahlungspflicht belastet zu werden.  Nun - eigentlich nichts, bis auf dass Sie hier wohnen.

Sie fragen sich, ob man sein Leben lang zahlen muss? Ja, erst mit dem Tod endet die Zahlungspflicht, denn Tote wohnen nicht mehr.

Sie fragen sich, ob der Gesetzgeber -nachdem er nun „auf den Geschmack gekommen“ ist- auch andere Lebenssituationen (als das Wohnen) von allen Menschen  mit einer Abgabe  belegen kann? Ja, die Gefahr besteht.

Sie fragen sich, was das denn bspw. für andere Lebenssituationen  sein können? Das kann die Benutzung (Autofahren, Fahrradfahren, Motorradfahren, Gehen, Laufen, Sitzen, Inlineskaten, Skateboardfahren) von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sein, die von der öffentlichen Hand gebaut wurden und von ihr unterhalten werden und von allen kostenlos benutzt werden dürfen,  obwohl der Bau und die Unterhaltung der öffentlichen Hand Kosten verursachen.

Sie fragen sich, ob es so etwas in Deutschland bisher schon gab? Nein!

Sie fragen sich, ob der Gesetzgeber das tun durfte? Nein!

Sie fragen sich, warum der Gesetzgeber das nicht tun durfte? Das ist im GG festgelegt!

Bekanntlich müssen die Bürger schon Steuern zahlen. Damit wird bereits auf die finanziellen Ressourcen der Bürger zugegriffen. Deswegen darf auf die finanziellen Ressourcen nicht ohne weiteres zusätzlich zugegriffen werden, indem neben den Steuern weitere Abgaben -wie z.B. Gebühren und Beiträge- geschaffen werden. Für Gebühren und Beiträge gibt es also Grenzen. Diese Grenzen muss der Gesetzgeber beachten, was er  jedoch nicht getan hat.

Das Wohnen darf  nicht als Anknüpfungspunkt für eine Abgabe bestimmt werden. Das Wohnen ist ein existenzielles Grundbedürfnis für das Dasein eines jeden Menschen. Jeder Mensch ist darauf lebensnotwendig angewiesen. Kein Mensch kann auf das Wohnen verzichten, um die Zahlung einer Abgabe zu vermeiden.

Ohne das Innehaben einer Wohnung ist kein menschenwürdiges Dasein möglich. Jeder Mensch braucht eine Wohnung. Eine Wohnung gehört zur existenziellen Grundlage eines jeden Menschen - genauso wie bspw. das Essen und das Trinken. Die Betätigung solcher existenzieller  Grundlagen darf nicht zum Anknüpfungspunkt für eine Abgabe bestimmt werden - sonst wäre es eine Menschseinsabgabe. Eine solche ist dem abgabenrechtlichen Leitbild des GG fremd.

Sie fragen sich, wie die Abgabe heißt, um die es hier geht? Sie heißt „Rundfunkbeitrag“. Aber die Bezeichnung ist eigentlich gar nicht so wichtig, denn einen Anknüpfungspunkt an den Rundfunk hat diese Abgabe überhaupt nicht, da sie nur an das Wohnen anknüpft.

Autor:

Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Kanzlei Köppen Scholz Bölck
Bahnhofstraße 11
Telefon: 04106/82388
Telefax: 04106/2619
Emailadresse: ra.boelck@t-online.de
25451 Quickborn


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. September 2015, 22:49 von Viktor7«

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Die nächste Kriegserklärung der Politiker gegen uns Bürger. Die Steuern genügen ihnen nicht, sie testen wie weit sie mit der Nötigung gehen können.


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Als Steuer hätte der Rundfunkbeitrag noch viel weniger eine Chance auf Dauer zu bestehen.
Er würde das Steuermerkmal der Verhältnismäßigkeit nach Leistungsfähigkeit des Einzelnen nicht erbringen können. Darum darf der Rundfunkbeitrag keine Steuer sein und wird im Status eines gleichhohen Beitrages für alle krampfhaft fest gehalten. So wird auf asoziale Art und dem Weg des geringsten Widerstandes eine vermeintliche Gerechtigkeit einfach für alle vorgegaukelt.
Allein der Bezugspunkt Wohnung ist nichts mehr als ein scheinheiliger Vorwand zur Rechtfertigung.
Eine Singlewohnung zahlt das Gleiche wie eine vollwertige berufstätige 6,7,8 Personen-WG.
Ein knapp über dem Befreiungssatz mehr oder weniger dahin Vegetierender zahlt das Gleiche wie ein Edelmanager in seiner Prachtvilla .
Für den einen ist der Rundfunkbeitrag fast ein kleines Vermögen , für den anderen sind es lächerliche Peanuts aus der Portokasse.
Ein gesundes Rechts-und Sozialverständnis kann so nicht vermittelt werden und erzeugt nichts als unnötigen Neid und sozialen Unfrieden.
So etwas kann nicht auf Dauer am Laufen gehalten werden und verdient erbitterten Widerstand.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Mai 2015, 03:47 von Bürger«
You can win if you want

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Es war ebenso eine Kriegserklärung der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten an jeden Bürger, der es wagt, aus dem System ihrer Propagandamaschine auszusteigen. Wer örR nutzt, hat keinen Krieg, wer es nicht nutzt, kämpft mit ungleichen Waffen gegen einen fiesen Machtapparat, der seine gierige Fratze bisher hinter seichter Unterhaltung verstecken konnte. Diese Maske ist gefallen, und örR hat nicht bedacht, dass die Bürger nicht kampflos das aufgeben, wofür ihre Eltern und Grosseltern gekämpft haben. Freiheit ist unser höchstes Gut, wie Gesundheit und Glück. Der Schaden, den örR nun angerichtet hat, können sie nicht mehr gutmachen. Sie können nur versuchen, uns die Milliarden solange wie möglich zu stehlen, bis sie untergehen, erstickt an ihrer Gier.
Thorsten Bölck hat es wunderbar auf den Punkt gebracht. Durch dieses Forum hier wird jeder informiert, der seine Freiheit gefährdet sieht, durch Recherche und Diskussion aller User werden die ungleichen Kampfmittel gebündelt zu einer unschlagbaren Klage, die letztendlich dem Bürger seine Freiheit wiedergibt. Unsere Kinder werden wenigstens in diesem Punkt stolz auf uns sein.


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Der Staat ist auf Grund des Art. 5 Grundgesetz in der Pflicht für die Freiheit der Berichterstattung zu sorgen. Die Ausdehnung auf die Finanzierung einer vorgesetzten Option ist im Internetzeitalter sehr fraglich und spricht für orwellsche Zustände.

Wie der Staat für die Freiheit der Berichterstattung sorgt, ist ihm weitestgehend überlassen. Was jedoch gar nicht geht, ist die Verbiegung der Charakteristika der Abgabenarten im Nachhinein, weil sich die verantwortlichen Politiker auf ein einziges von den öffentlich-rechtlichen Anstalten bezahltes Gutachten gestürzt haben und ansonsten die dazugehörige Rechtsprechung nicht überprüft haben. Deswegen müssen aktuell tausende Bürger klagen, weil ihnen ein faules Ei von der Politik ins Nest gelegt worden ist. Nur weil die bisherigen Gerichte das schmutzige Spiel noch mitspielen, ist die Sache noch lange nicht vom Tisch. Welche Richter unterbricht die nächste schwarze Stunde der Justiz?

Es ist sogar im Interesse der ö.-r. Anstalten für eine gerechte Finanzierung nach tatsächlicher Nutzung zu kämpfen. Tun sie es nicht, gehen sie in den nächsten Jahren unter.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Mai 2015, 18:08 von Viktor7«

 
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