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Autor Thema: Gerichtsvollzieher will doppelt vollstrecken  (Gelesen 6774 mal)

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Gerichtsvollzieher will doppelt vollstrecken
Autor: 30. August 2017, 22:47
In aller Kürze:

Das Paar (AB) lebt in einem Einfamilienhaus. Der Beitragsservice verschickt an beide Rechnungen und Mahnungen. Person (B) bekommt als erste aus dem Amt Mittelangeln eine Vollstreckungsankündigung und zahlt. Person (A) zahlt auch in Zukunft nicht, da die Haushaltsabgabe ja nur einmal fällig wird und teilt dies dem Rundfunkservice auch in 6 Schreiben mit, auf die aber nicht im Geringsten reagiert wird. Nach wenigen Monaten bekommt auch Person (A) eine Vollstreckungsankündigung. Person (A) argumentiert, dass der Vollstrecker doch vor ein paar Monaten erst 'quasi' selbst bei Person (B) vollstreckt hätte und deshalb doch eigentlich wisse, dass dieser Haushalt bereits Beitragszahler sei. Also gibt der Vollstrecker das Vollstreckungsersuchen an den NDR zurück, der seine Forderungen allerdings aufrecht erhält und nach einem Jahr eine weitere Vollstreckung initiiert. Der Vollstrecker schreibt abermals an den NDR an, der aber auf eine Vollstreckung besteht. Damit sieht der Vollstrecker die Vollstreckungsankündigung als rechtmäßig an und stellt ein 7-tägiges Ultimatum, bevor er vollstrecken kommt...

Es werden also zwei Personen aus einem Haushalt jeweils zum Beitragzahlen gezwungen.
Der Beitragsservice/NDR reagiert überhaupt nicht auf die Schreiben von Person (A) und ignoriert auch die Hinweise des Gerichtsvollziehers auf die Unrechtmäßigkeit der Eintreibung. Eine Schande für unser ganzes Land, dass der Gerichtsvollzieher trotzdem, wider besseren Wissens, vollstrecken wird!


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Re: Gerichtsvollzieher will doppelt vollstrecken
#1: 07. September 2017, 13:52
Dieser Fall interessiert nun auch die Presse. Scheint kein Einzelfall zu sein, wie in den Leserkommentaren zu sehen...

Siehe hierzu die Pressemeldung mit Diskussion:
Gebühren-Rebell aus Sörup wehrt sich gegen Vollstreckungsverfahren
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24311.0.html


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Re: Gerichtsvollzieher will doppelt vollstrecken
#2: 08. September 2017, 19:00
Gestern bekam Person A Post vom Beitragsservice. Leider kann man Bilder hier nicht in den Text einfügen, darum behelfsweise als Anhang. Es handelt sich um die Datei "GEZ1". Hierzu nimmt Person A wie folgt Stellung:


siehe ANHANG "GEZ1"


Zitat
... das Amt Mittelangeln hat uns Ihr Schreiben vom 11.07.2017 zuständigkeitshalber weitergeleitet.
Ja, das hat der Gerichtsvollzieher gemacht, hat aber als Antwort erhalten, dass der Betrag von 992,46€ trotzdem zu vollstrecken sei!

Zitat
Wir haben das Beitragskonto mit Ablauf des Monats 08.2013 abgemeldet.
Denen war aufgefallen, dass Person B erst ab 09.2013 gezahlt hat. Komisch, sowas fällt denen auf, aber etliche Schreiben, selbst vom Gerichtsvollzieher , werden ignoriert.

Zitat
Das Beitragskonto weist einschließlich 08.2013 einen offenen Betrag von 161,84€ aus.
161,84€ ??? Wenn ich richtig rechne, sind 8 Monate mal 17,98€ gleich 143,84€!

Und jetzt kommt noch etwas Wichtiges! Scheinbar unwichtig, aber Ihr werdet gleich sehen, warum es wichtig wird:
Zitat
Bitte überweisen Sie diesen Betrag... Unsere Bankverbindung finden Sie auf der Rückseite!
Hierzu am Ende des Textes mehr. Stichwort "Wichtig"...

Es folgt die Rückseite des Schreibens mit folgender Aufstellung:


siehe ANHANG "GEZ2"


Zitat
Das Beitragskonto war bis einschließlich 08.2014 ausgeglichen
Hier wird anscheinend rückwärts gerechnet. Macht Euch selbst ein Bild, was der Beitragsservice versucht hier zu belegen. Wie auch immer - er unterschlägt ein Jahr, denn es muss nicht 08.2014, sondern 08.2013 heißen.

Heute bekam Person A Post vom Gerichtsvollzieher.


siehe ANHANG "GEZ3"


So, und jetzt kommen wir zu dem Stichwort "Wichtig"...
Der Beitragsservice schreibt:
Zitat
Bitte überweisen Sie diesen Betrag... Unsere Bankverbindung finden Sie auf der Rückseite!
Und der Gerichtsvollzieher schreibt ebenfalls, dass Person A den GLEICHEN Betrag auf SEIN Konto überweisen soll...

Spielen wir das mal durch. Das Schreiben des Beitragsservice kam zuerst. Angenommen Person A überweist und hält die Angelegenheit für erledigt. Der Gerichtsvollzieher erhält keinen Zahlungseingang und vollzieht... Den GLEICHEN Betrag NOCHEINMAL!

Mann, Mann, Mann, wird in Deutschland eigentlich JEDER eingestellt? Ohne Rücksicht auf tatsächliche Eignung?


Edit DumbTV:
Formatierung angepasst, Bilder eingefügt


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Re: Gerichtsvollzieher will doppelt vollstrecken
#3: 09. September 2017, 18:13
Meine Gedanken:

1.) Hat der Gerichtsvollzieher überhaupt noch ein Mandat? Schließlich schreibt der Beitragsservice, dass Person A auf DEREN Konto überweisen soll. Keine Mahnung, keine Vollstreckungsankündigung...

2.) Muss der Gerichtsvollzieher nicht den ordnungsgemäßen Zugang der Bescheide nachweisen? Wie kann er das wenn sämtliche Bescheide seitens des Beitragsservices doch zurückgezogen wurden?

3.) Muss der Gerichtsvollzieher nicht eine Frist setzen?


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Re: Gerichtsvollzieher will doppelt vollstrecken
#4: 09. September 2017, 20:22
Wie der profät schon schrieb, es sind elektronisch erstellte Schreiben – das vollautomatisierte Massenverfahren – sprich kein Mensch dort im ‚Beitragsservice‘ kontrolliert dies noch einmal auf Korrektheit. Ein Knopfdruck und schon ist eine Forderung von xxxx € generiert, ob sie berechtigt ist oder nicht - ***egal!!!

Frei nach dem Motto: Denn sie wissen nicht, was sie tun….

Aus einem Kommentar zu dem o.g. Artikel des Flensburger Tagesblattes:

Zitat
….Allerdings hatte mein Vollstreckungsbeamter Grips und verweigerte die Vollstreckung. Denn weil ich den Beitrag zuvor auf sein Konto überwies, konnte ich nachweisen, dass in diesem Haushalt bereits bezahlt wird. Herr Schmitt bekommt heute noch Mahnungen vom guten BeitragsSERVICE... – Quelle: https://www.shz.de/17760801 ©2017

Daraus ergibt sich die Frage - wohin wurde überwiesen?


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faust

Re: Gerichtsvollzieher will doppelt vollstrecken
#5: 17. September 2017, 15:39
... etwas weiter im Süden gibt es einen ähnlichen Fall - auch hier wollen Rundfunk und GV denselben Betrag, allerdings ist hier (noch) der GV der Ignorant, die Antwort auf das Protestschreiben an den Rundfunk steht noch aus.

Es gibt nur noch eine Erklärung dafür: Die Nerven liegen blank bei denen, und sie blicken nicht mehr durch.

Raubritter im Osten - Plündern ohne Sinn und Verstand
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24398.0.html

Nehmt es  - so bitter das klingt - als gutes Zeichen:
Die letzte Schlacht wird immer mit besonderer Verbissenheit geführt von dem, der weiß, was er alles zu verlieren hat  >:D !!!


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Wieso werden 80 Eur Säunmiszuschläge erhoben?

Zitat
§ 11
Säumniszuschläge, Kosten
(1) Werden geschuldete Rundfunkbeiträge nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Fälligkeit in voller Höhe entrichtet, wird ein Säumniszuschlag in Höhe von einem Prozent der rückständigen Beitragsschuld, mindestens aber ein Betrag von 8,00 Euro fällig. Der Säumniszuschlag wird zusammen mit der Rundfunkbeitragsschuld durch Bescheid nach § 10 Abs. 5 RBStV festgesetzt. Mit jedem Bescheid kann nur ein Säumniszuschlag festgesetzt werden.

M. E. ist so, dass ein Versäumnis den sogn. Beitrag von 52,50 € für ein Quartal zu zahlen einen Säumniszuschlag von 53 ct nach sich zöge. Wegen der Mindestformel werden also 8 Euro gefordert. Schulde ich zwei Quartale, dann sind es immer noch 8 Euro, da 1% von 105 (1,05 €) € auch geringer sind als 8 €. Erst jenseits von 800 € kann man m. E. überhaupt mehr als 8 € fordern, andernfalls die 1% Regel ja nie greift. Wozu wäre die dann gut? Der Zwangszahler schuldet hier aber nicht annähern 8.000 €, was dann 80 € rechtfertigen würde. Akkumulieren von Säumniszuschlägen wäre ja eine einfache Möglichkeit die Einnahmen zu steigern. Man mahne einfach jeden Monat, jede Woche, jeden Tag eine um den betreffenden Zeitraum höhere Schuld an und schlage jeweils 8 € on Top. da kommt man dann bei 90 Tagen im Quartal auf 720 € Zusatzeinnahmen pro Quartal. bzw. 2.920 € Mehreinanhmen pro Jahr.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Im vorliegenden Fall empfhielt sich leider rechtliche Mittel einzusetzen, da auf Beschwerdeschreiben die Rundfunkanstalt selten bis nie reagiert. Erinnerung beim AG, Rechtschutz  und Klage beim VG  einlegen etc. und hier die letzten Beiträge zum Thema Gerichtsollzieher durchlesen....ein Besuch bei einem Runden Tisch wäre auch von Vorteil...


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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