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Autor Thema: Gebühren-Rebell aus Sörup wehrt sich gegen Vollstreckungsverfahren  (Gelesen 6090 mal)

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Flensburger Tagblatt, 07.09.2017

Rundfunkbeitrag
Gebühren-Rebell aus Sörup wehrt sich gegen Vollstreckungsverfahren

Von Yannick Kitzinger

Zitat
Jochen Möller und seine Lebensgefährtin sollen doppelten Rundfunkbeitrag zahlen – obwohl beide im selben Haushalt leben.
Sörup | Knapp 2000 Euro Rundfunkbeitragsschulden haben sich im Haus von Jochen Möller und Claudia Schmidt in den letzten gut viereinhalb Jahren angesammelt. Laut dem Paar allerdings 1000 Euro zu viel. Denn obwohl beide gemeinsam unter einem Dach leben, schickt der zuständige Beitragsservice seit jeher zwei Rechnungen an die Adresse der beiden. Gezahlt haben sie jedoch nie, nun steht der Geldeintreiber vor der Tür.

Schon seit 2005 leben Jochen Möller und seine Lebensgefährtin Claudia Schmidt zusammen in ihrem Haus im Söruper Ortsteil Hardesby. Als 2013 die GEZ-Gebühr zum sogenannten Rundfunkbeitrag wurde, erhielten erstmals beide eine Zahlungsaufforderung. Möller versuchte daraufhin vergeblich, den Beitragsservice davon zu überzeugen, dass es sich lediglich um einen Haushalt handele. Denn laut dem Rundfunkstaatsvertrag ist klar geregelt, dass pro Haushalt nur einmal die Abgabe in Höhe von zurzeit noch 17,50 Euro pro Monat gezahlt werden muss.  [..]

Weiterlesen auf:
https://www.shz.de/lokales/flensburger-tageblatt/gebuehren-rebell-aus-soerup-wehrt-sich-gegen-vollstreckungsverfahren-id17760801.html


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Zitat
„In Schleswig-Holstein ist es so, dass wir nach der Erteilung des Vollstreckungsauftrages keine Kontrolle mehr über die einzelnen Amtsvollstrecker haben“, erklärt Annemarie Bütow von der Pressestelle des Beitragsservice in Köln. „Wie man bei unrechtmäßiger Forderung dann weiter verfahren kann, müsse man im Einzelfall prüfen“, so Bütow weiter. In einem solchen Fall muss also anscheinend vorerst gezahlt werden.

Fake News !!!  Das sollten wir doch mal beim örR-Faktencheck bringen, oder?
Es ist doch so dass der Gläubiger jederzeit die Vollstreckung stoppen kann. Kann das jemand aus Schleswig-Holstein bestätigen?


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Eine Pressestelle haben die auch? und das als nicht rechtsfähig!
Der sog. Beitragsservice, ehem. GEZ darf dann, wenn der Benutzer seine Zustimmung gegeben hat, die Gebühr einziehen. Mehr nicht!

Die Annemarie weiß das aber nicht und spuckt große Töne.
Ich, z. B., wenn es mich betrifft, würde das einfach mal so unter den Tisch kehren, die soll doch erst mal nachweisen, dass die überhaupt ein Mitspracherecht hat. Das kann die aber nicht.

Um Gottes Willen, ja nicht auf solche Leute hören. Die lügen, was das Zeug hält.
Der BS ist eine kriminelle Bande, die Konten von Nichtnutzern pfänden lässt. (Hervorgerufen oder animiert durch die, die das eingerührt haben. Der BS ist nur Erfüllungsgehilfe anderer krimineller Subjekte.)



Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen Vollzitate verwenden


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. September 2017, 14:49 von DumbTV«

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Liebe Mit-ar-bei-ter beim Bei-trags-ser-vice,

ich er-klä-re es Ihnen gerne in leichter Spra-che. Seit dem 1. Januar 2013 gibt es einen neuen Rund-Funk-Beitrag. Jetzt ist es egal: Wie viele Rund-Funk-Geräte Sie in der Wohnung haben. Jetzt gilt: Eine Wohnung zahlt einen Rund-Funk-Beitrag.* Wenn Sie aller-dings zu blöd sind selbst die Be-stim-mun-gen zu lesen, dann können Sie auch auf der Inter-net Sei-te www.rundfunkbeitrag.de nach-lesen. Wenn man Schei-sse ge-baut hat, dann muss man da, wo ich lebe ent-schul-di-gung sagen und den Mist be-sei-ti-gen. Kas-sier-en ist nicht, Ihr Dep-pen!

mit freund-lich-em Gruss

M. Boett-cher

* Hinweis für die intelligenten Benutzer dieser Seiten: Mitarbeiter des sogenannten Beitragsservice glauben vielleicht noch an den Weihnachtsmann. In dem Fall gilt a) auf keinen Fall diesen Kinderglauben zerstören, b) ist nicht völlig auszuschließen, dass sie daher auch ernsthaft davon ausgehen "eine Wohnung" könnte tatsächlich für irgend etwas bezahlen, zum Beispiel die Miete, für Strom oder eben das Gehalt des BS-Geschäftsführers Wolf und dem Intendanten vom NDR an den Beitragsservice. Oder aber die halten sich für die Krone der Schöpfung und alle Menschen, die nicht sehr gut lesen können, für so bescheuert, dass man ihnen einreden kann, die Wohnung würde etwas bezahlen,. Ich denke, wir wissen, was wir von denen zu halten haben.

PS: ich schicke jetzt meine Wohnung zum Chef, sie soll bei dem 'mal Druck machen, dass der diesen Krempel bezahlt.


NB: wer den Text des BS in leichter Sprache sucht:
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e803/Der_Rundfunkbeitrag_erklaert_in_leichter_Sprache.pdf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. September 2017, 00:13 von DumbTV«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Siehe auch den Beitrag von User "GegenZwang" im Thread:

Gerichtsvollzieher will doppelt vollstrecken
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24227.msg153828.html#msg153828

In aller Kürze:

Das Paar (AB) lebt in einem Einfamilienhaus. Der Beitragsservice verschickt an beide Rechnungen und Mahnungen. Person (B) bekommt als erste aus dem Amt Mittelangeln eine Vollstreckungsankündigung und zahlt. Person (A) zahlt auch in Zukunft nicht, da die Haushaltsabgabe ja nur einmal fällig wird und teilt dies dem Rundfunkservice auch in 6 Schreiben mit, auf die aber nicht im Geringsten reagiert wird. Nach wenigen Monaten bekommt auch Person (A) eine Vollstreckungsankündigung. Person (A) argumentiert, dass der Vollstrecker doch vor ein paar Monaten erst 'quasi' selbst bei Person (B) vollstreckt hätte und deshalb doch eigentlich wisse, dass dieser Haushalt bereits Beitragszahler sei. Also gibt der Vollstrecker das Vollstreckungsersuchen an den NDR zurück, der seine Forderungen allerings aufrecht erhält und nach einem Jahr eine weitere Vollstreckung initiert. Der Vollstrecker schreibt abermals an den NDR an, der aber auf eine Vollstreckung besteht. Damit sieht der Vollstrecker die Vollstreckungsankündigung als rechtmäßig an und stellt ein 7-tägiges Ultimatum, bevor er vollstrecken kommt...

Es werden also zwei Peronen aus einem Haushalt jeweils zum Beitragzahlen gezwungen.
Der Beitragsservice/NDR reagiert überhaupt nicht auf die Schreiben von Person (A) und ignoriert auch die Hinweise des Gerichtsvollziehers auf die Unrechtmäßigkeit der Eintreibung. Eine Schande für unser ganzes Land, dass der Gerichtsvollzieher trotzdem, wider besseren Wissens, vollstrecken wird!


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Mal in einem Kommentar auf die üblichen Fehler hingewiesen.


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Siehe auch den Beitrag von User "GegenZwang":

...

Es werden also zwei Peronen aus einem Haushalt jeweils zum Beitragzahlen gezwungen.


Der Beitragsservice/NDR reagiert überhaupt nicht auf die Schreiben von Person (A) und ignoriert auch die Hinweise des Gerichtsvollziehers auf die Unrechtmäßigkeit der Eintreibung.
Eine Schande für unser ganzes Land, dass der Gerichtsvollzieher trotzdem, wider besseren Wissens, vollstrecken wird!

Es wird das Dilemma ganz deutlich, dass sich Niemand so recht zuständig fühlt, wenn es darum geht, Missstände zu beseitigen.
Es schiebt dann einer dem anderen den Schwarzen Peter zu.

Ursache hierfür ist dieser schwachsinnige Vertrag, der seit 2013 in Umlauf ist.

Zuständig ist und bleibt in Rechtssachen die LRA. Ruft man dort an, dann verweisen die auf den BS in Köln, der nicht rechtsfähig ist.
Tja, wenn die nicht wissen, was Sache ist, dann ist das deren Problem. Schlichtweg, es ist schon kriminell, wenn ohne ausreichenden Titel einfach vollstreckt wird. Der angebliche Titel ist eben nicht vorhanden. Den hat sich der BS (GEZ) selbst ausgestellt, ohne dass die dazu befugt sind.


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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Zitat
„In Schleswig-Holstein ist es so, dass wir nach der Erteilung des Vollstreckungsauftrages keine Kontrolle mehr über die einzelnen Amtsvollstrecker haben“, erklärt Annemarie Bütow von der Pressestelle des Beitragsservice in Köln. „Wie man bei unrechtmäßiger Forderung dann weiter verfahren kann, müsse man im Einzelfall prüfen“, so Bütow weiter. In einem solchen Fall muss also anscheinend vorerst gezahlt werden.
Sorry, aber ich finde dieses Zitat prima!
Der BS spricht eindeutig von "wir". Der BS geriert sich damit völlig ungeniert als Gläubiger und gibt öffentlich zu, daß die Vollstreckungsersuchen nicht von der dafür zuständigen LRA, sondern von dem nicht-rechtsfähigen Inkassounternehmen Beitragsservice gestellt werden. Wie deutlich brauchen wir es eigentlich noch?


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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  • This is the way!
Ahhh! Ein Musterbeispiel für einen "Rechenfehler" der "Datenverarbeitungsanlage" beim "Programmablauf Direktanmeldung".

Dem kann abgeholfen werden:

Zitat
Hiermit lege ich Widerspruch gegen jede deiner Entscheidungen ein.

So, noch umwandeln in "Binäre Sprache", BINARY CODE TRANSLATOR - BINÄRCODE ÜBERSETZER; link

http://www.thematrixer.com/binary.php

Zitat
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Und fertisch!

Niemand (nichtrechtsfähig) führt ein vollautomatisches Verwaltungsverfahren durch.

 :)


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Die inhaltliche Diskussion zum Fall bitte im folgenden Thread weiterführen:

Gerichtsvollzieher will doppelt vollstrecken
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24227.msg153828.html#msg153828


In diesem Thread bitte nur über den Presseartikel und die dortigen Aussagen diskutieren.


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Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

 
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