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Autor Thema: Wer von Rundfunksteuer befreit werden will, muss vorm Sozialamt die Hosen runter  (Gelesen 7158 mal)

Uwe

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Leipziger Internet Zeitung, 03.05.2015
So geht Rundfunk in Sachsen
Wer von der Rundfunksteuer befreit werden will,
muss erst mal vorm Sozialamt die Hosen runter lassen


Mittlerweile haben ja zumindest ein paar Leute, die sich mit der Materie auskennen, festgestellt, dass der neue Rundfunkbeitrag eine Steuer ist, die eigentlich auch fiskalisch so gehandhabt werden müsste, aber dann dürften die Sender sie nicht eintreiben. Aber sie dürfen eintreiben und brauchen die simpelsten Regeln des Steuerrechts nicht einzuhalten. Eine ist zum Beispiel die Verhältnismäßigkeit: Bezahlt wird nach Einkommenshöhe.

weiterlesen auf:

http://www.l-iz.de/bildung/medien/2015/05/wer-von-der-rundfunksteuer-befreit-werden-will-muss-erst-mal-vorm-sozialamt-die-hosen-runter-lassen-88136


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Wieder mal ein wuchtiger Artikel, den man am liebsten in Gänze zitieren wöllte!!!
SEHR LESENSWERT!!!


Das ist kritisch begleitender Journalismus, wie man ihn sich wünscht...

...nur beispielhaft diese schon sehr vielsagenden Auszüge:

Zitat
[...] Dass es weit mehr Haushalte gibt, die sich die Gebühr für ein staatliches Fernsehen eigentlich nicht leisten können, das scheint derzeit eher nur bei den Abgeordneten der Linken ein Thema. Die grübeln schon ein Weilchen, was die Sendeanstalten da eigentlich für eine “Schwarzseher”-Lücke entdeckt haben: Sind das alles Leute, die das Humtata-Angebot der öffentlich Rechtlichen einfach für nass sehen wollen, obwohl sie es sich leisten könnten? Abzocker also, wie sie von den Anstalten gern gemalt werden? Oder sind es Leute, die die ganzen Angebote aus öffentlich-rechtlichen Kanälen gar nicht haben wollen und gar nicht nutzen – und deshalb auch keinen Sinn sehen, die ganzen Lotto-, Talk- und Spiel-Shows zu subventionieren? Oder sind es Leute, die froh sind, dass das Haushaltsgeld gerade so reicht, damit sie beim Jobcenter nicht betteln gehen müssen?

Nur einmal trocken angemerkt: Das alles wissen die Rundfunkanstalten nicht. Und die verantwortlichen Politiker, die das neue Gesetz gebastelt haben, wissen es auch nicht.

Das nennt man Ignoranz.

Manche Politiker verschaffen sich ein sanftes Ruhekissen beim Gedanken an die so genannte Härtefallregelung: Wer glaubt, dass er sich die Gebühr für das staatliche Rundfunkprogramm nicht leisten kann, kann eine Beitragsbefreiung aufgrund eines besonderen Härtefalles stellen.

Das kleine Aber steckt im Detail: [...]

Und eigentlich weiß auch Dr. Fritz Jaeckel, wo es klemmt und das ganze System schlichtweg einen blinden Fleck hat. Denn wenn die Rundfunkkassierer nur Ablehnungsschreiben von den Sozialbehörden als Nachweis zu niedriger Einkommen akzeptieren – was ist mit all den Menschen, die mit den sächsischen Sozialbehörden gar nichts (mehr) zu tun haben wollen? Aus Scham oder schlechter Erfahrung?

Nackig machen, sagt Dr. Fritz Jaeckel. Er sagt es nicht mit diesen Worten, sondern verpackt es hübsch in Kanzleipapier: [...]


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S
  • Beiträge: 2.177
Zitat
Nur eine einzige Gruppe von “Haushalten” (erstaunlich, dass man nicht gleich das Wort Bedarfsgemeinschaft verwendet hat) ist tatsächlich befreit: Das sind jene Haushalte, die auf Sozialtransfers angewiesen sind.

Das ist falsch. Ausnahmsweise werden nicht Haushalte, sondern Menschen (als Gesamtschuldner) befreit. Da ist ein Widerspruch im Gesetz, den man ausnutzen sollte.

Zitat
Das kleine Aber steckt im Detail: Das [Härtefallbefreiung] gilt nur für Menschen, die knapp über
der Beitragsgrenze liegen, die sie zum Fall fürs Sozialamt machen.

Da wird die Fehlinformation weiter verbreitet, die die Rundfunkanstalten und die GEZ verbreiten. Jeder kann den Antrag berechtigt stellen, einer Ablehnung widersprechen, und bei Zurückweisung des Widerspruchs klagen.


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Wo bleibt eigentlich die Einhaltung des Artikels 1 des Grundgesetzes?


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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

s

six2seven

Jeder kann den Antrag berechtigt stellen, einer Ablehnung widersprechen, und bei Zurückweisung des Widerspruchs klagen.

Hallo,

…das stimmt nur bedingt und die Fortführung des Satzes muss
lauten ….ein Jurastudium beginnen und sich auf eine jahrelange
Auseinandersetzung einstellen.
Einer Ablehnung zu widersprechen, ist noch klar, eine Klage dagegen
einzubringen ist schlicht Nonsens.
Wird der Ablehnung widersprochen, geht die Sache zum Rechtsausschuss
und findet dort Ihr Ende, daraufhin zu klagen, heißt gutes Geld schlechtem hinterher
zu werfen.
Die Klage wird direkt abgewiesen, sollte auch nur die geringste Forderung
des Sozialamtes durch den Antragsteller nicht erfüllt werden.
Und auf die Einigkeit und Solidarität der ca 18 Mio " Bedürftigen " zu hoffen
die geschlossen den Weg durch dieses Minenfeld antreten, ist naiv und
gibt den Minenlegern Zeit, sich neue unüberwindbare Winkelzüge auszudenken.

Zitat:
Zur Überprüfung Ihrer Angaben und zur Feststellung des von Ihnen dargelegten
Sachverhaltes, kann das SA, Nachbarn und Angehörige zur Sache befragen.

Noch was?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Mai 2015, 18:20 von Bürger«

G
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Ich glaube, Sophia.Orthoi meinte, gegen die Ablehnung der Rundfunkanstalt zu klagen, nicht gegen das Sozialamt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Mai 2015, 12:22 von GEiZ ist geil«

C
  • Beiträge: 342
Denke ich auch. Das Sozialamt entscheidet nicht über den Antrag, das macht der Beitragsservice.

Hier wird die Prüfung der Einkommensnachweise und der wirtschaftlichen Situation auf das Amt abgewälzt.

Meiner Ansicht nach obliegt die Prüfung eines Härtefalls zunächst der jeweiligen Rundfunkanstalt im außergerichtlichen Verwaltungsverfahren. Sofern diese keinen Härtefall erkennt, obliegt die Prüfung dem jeweiligen Verwaltungsgericht. Das Sozialamt -oder welche Behörde auch immer- kann Nachweise ausstellen oder Schreiben verfassen. Diese haben meiner Ansicht nach jedoch lediglich indizielle Bedeutung im Rahmen der gerichtlichen Prüfung eines Härtefalles, d.h. sie können dazu dienen, die Einkommenssituation glaubhaft zu machen, müssen es jedoch nicht. Jeglicher sonstige Nachweis über die Einkommenslage muss ebenso zur Glaubhaftmachung des Vorliegens eines Härtefalles dienen können wie ein amtlicher Nachweis oder ein amtliches Schreiben. Durch die gesetzliche Beschränkung der Nachweisführung wird das Recht des Betroffenen an einer "Beitrags"befreiung unverhältnismäßig erschwert. Meiner Ansicht nach wird damit zugleich auch in den Grundsatz der freien Beweiswürdigung eingegriffen. Für Verwaltungsgerichte ist dies natürlich ein Segen, weil sie auf das Gesetz verweisen und sich auf diese Weise zusätzlicher Arbeit entledigen können.
siehe auch
DIMBB > kleine Anfrage - Befreiung gem. Härtefallregelung in Sachsen (DS 6/1287)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14029.msg94222.html#msg94222


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Mai 2015, 18:21 von Bürger«
"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

1
  • Beiträge: 443
Ablehnungsbescheid des MDR, was nun ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13240.msg89034.html#msg89034

da in Verfahren, die die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht zum Gegenstand haben, keine Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) erhoben werden (§ 188 Satz 2 VwGO; vgl. insoweit BVerwG, B.v. 20.4.2011 – 6 C 10.10 – NVwZ-RR 2011, 622 zu § 6 RGebStV)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Mai 2015, 18:22 von Bürger«

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
 "Aber sie dürfen eintreiben und brauchen die simpelsten Regeln des Steuerrechts nicht einzuhalten. Eine ist zum Beispiel die Verhältnismäßigkeit: Bezahlt wird nach Einkommenshöhe."

Das ist doch überhaupt der Knackpunkt  , warum dieser Nonsens für den ÖRR keine Steuer sein darf !
Diejenigen , für welche der Beitrag eh nur Peanuts sind , würden bei einer gerechten Rundfunksteuer nach Einkommenshöhe den gierigen Geiern die Hölle heiß machen und noch schneller des Ende dieses Schwachfugs einläuten.
Ich glaube dann würde eine Welle des Widerstandes los toben , gegen die unsere bisherige nur ein laues Plätschern ist.
-Einfach für alle- hat für mich so etwas von Verhöhnung an sich , wie der braune Spruch-Jedem das Seine-
Es wird angeblich nach dem Gleichheitsprinzip verfahren , für alle (Haushalte) der gleiche Beitrag.
Das ist jedoch solch eine raffinierte Verarsche , dass die Mehrheit es auch noch glauben mag.
Gleichheitsprinzip bedeutet aber doch nichts anderes als , jeder zahlt nach seinen Möglichkeiten , also prozentual nach Einkommen.
Das ist bei anderen ungeliebten Steuern auch nicht anders , wird aber mehrheitlich akzeptiert weil ein Sinn von ausgleichender Gerechtigkeit dahinter steht.
Was wäre wenn jeder Haushalt die gleiche pauschale Kfz-Steuer (welche ja eh nur eine verdeckte Straßennutzungsgebühr darstellt) zahlen müsste ?
Frei nach dem Motto : -Alle nutzen die Straßen , selbst wenn sie nur Mitfahrer sind und niemals ein Fahrzeug besitzen wollen. Auch Fahrräder fahren nicht nur auf Feldwegen und selbst Fußgänger schweben nicht von der einen zur anderen Straßenseite.-
Klingt alles mächtig aus der Luft geholt , aber nichts anderes ist die Aufmachung des Rundfunkbeitrages.
Dieser Unsinn würde sehr schnell jedem bewusst und hätte keine Chance. Selbst beim bequemsten Rentnerehepaar , so glaube ich zumindest...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Mai 2015, 16:58 von mickschecker«
You can win if you want

G
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Diejenigen , für welche der Beitrag eh nur Peanuts sind , würden bei einer gerechten Rundfunksteuer nach Einkommenshöhe den gierigen Geiern die Hölle heiß machen und noch schneller des Ende dieses Schwachfugs einläuten.
Ich glaube dann würde eine Welle des Widerstandes los toben , gegen die unsere bisherige nur ein laues Plätschern ist.

Genau. Auf einmal wären die Streitwerte in einer Höhe, die den Anwälten wieder Spaß machen würde, kein 1 Euro-Job wie jetzt.


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I
  • Beiträge: 434
Zitat
Nur eine einzige Gruppe von “Haushalten” (erstaunlich, dass man nicht gleich das Wort Bedarfsgemeinschaft verwendet hat) ist tatsächlich befreit: Das sind jene Haushalte, die auf Sozialtransfers angewiesen sind.

Das ist falsch. Ausnahmsweise werden nicht Haushalte, sondern Menschen (als Gesamtschuldner) befreit. Da ist ein Widerspruch im Gesetz, den man ausnutzen sollte.

Das ist absichtlich so gewollt Sophia und an sich clever. Denn es wird nicht der Haushalt befreit, sondern nur einzelne Personen darin. Heißt, zieht zu dem befreiten Sozialhilfeempfänger eine zweite Person ein, die nicht befreit ist, zahlt diese Person den kompletten Betrag für den ganzen Haushalt. So wird versucht, dass auch wirklich niemand, dem Zwangssystem entkommt. Außer man ist obdachlos und hat keinen Haushalt.


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Die Bezeichnung "Haushaltsabgabe" ist daher in meinen Augen grundsätzlich falsch...
...und wurde schon vor Einführung missbräuchlich verwendet - mit der Absicht, irrezuführen und über die wahren Umstände hinwegzutäuschen und eine halbwegs "ausgewogene Lastenverteilung" zu suggerieren.

"Haushaltabgabe" suggeriert, dass wenigstens Haushalte "gleichsam" belastet werden.
Aber auch hier ist die Abgabe höchst "ungleich", denn...:

Mehrere Haushalte in einer Wohnung ("Wohngemeinschaft") zahlen nur einen Beitrag.
Ein Haushalt mit mehreren Wohnungen soll hingegen mehrere Beiträge zahlen  ("Zweitwohnung").

Es ist und bleibt eine (noch dazu mehrfache) Wohnungs-, Betriebsstätten- und KFZ-Abgabe.


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