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Autor Thema: Frage zu Strategie gegen den Festsetzungsbescheid: Grundlagenbescheid einfordern  (Gelesen 2612 mal)

D
  • Beiträge: 21
Leider gibt es zu diesem Thema
Säumniszuschlag auf Erstbescheid/ Ausgangsbescheid/ "Primärbescheid" unzulässig
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10570.0.html
keine Fortsetzung.

Daher die Frage: wäre es für ein Person X noch opportun, im Zuge der Zwangsvollstreckung dieses Fehlen eines Grundlagenbescheides zu thematisieren ?? Als fehlender, nicht vollstreckbarer Verwaltungsakt ? Oder ist der säumniszuschlagbeaufschlage Festsetzungsbescheid mittlerweile als "Grundlagenbescheid" von den Gerichten anerkannt ?

Danke !


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. April 2015, 10:41 von Bürger«

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...zur Information: Es gibt zu diesem Thema noch einen weiteren Thread unter
Strategie gegen den Festsetzungsbescheid: Grundlagenbescheid einfordern
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11242.0.html
der allerdings ebenfalls mindestens vorübergehend geschlossen ist.

Vielleicht kann man anhand der neueren diesbezüglichen (allerdings mlgw. auch nicht zu verallgemeindernden) Erkenntnisse aus der Diskussion unter
Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13893.0.html
weitere "Strategien" erarbeiten...?


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m
  • Beiträge: 83
Vielleicht kann man anhand der neueren diesbezüglichen (allerdings mlgw. auch nicht zu verallgemeindernden) Erkenntnisse aus der Diskussion unter
Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13893.0.html
weitere "Strategien" erarbeiten...?

PersonX hat das im dortigen Eröffnungsbeitrag angekündigte Schreiben inzwischen ausgefertigt, unterschrieben und dem Finanzamt zukommen lassen.

Bei neueren Informationen wird das in dem Thread ergänzt.

Allerdings kann das jetzt natürlich dauern ;-)

Der BS dürfte mindestens 2 - 4 Wochen Zeit für eine Stellungnahme haben, eventuell mit einer Nachfrist.


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