Das einzige was eine Person irgendwann mal muss ist sterben, wobei das ansich keine Muss Option ist, sondern sicherlich irgendwie passiert. Alles andere ist anfechtbar.
Auch wenn eine Person A, unter Zwang irgendwas unterschreibt kann alles widerrufen werden.
Was PersonX befremdlich findet, wenn es so abgelaufen ist. Normal würde eine Person A dann erklären, danke, dann bitte ein Kopie davon, damit das in Ruhe geprüft werden kann.
An dem Punkt der Prüfung wäre eine Person A jetzt. So eine Unterschrift es kommt drauf an, was eine Person A genau unterschrieben haben würde, ob dazu noch eine erweiterte Reaktion nötig würde.
Das erste was eine Person A sicherlich bekommen hat, ist das Angebot zur gütlichen Einigung, das kann ausgeschlagen werden, erst mit der Ausschlagung würde es in einer vollstreckung weiter gehen. Mit der Unterschrift wurde sicherlich einer gütlichen Einigung zugestimmt, welche eine Zahlung vorsieht. Das kann aus Sicht von PersonX widerrufen werden. So gesehen ist der Leim vielleicht noch nicht trocken.
Wie so oft wird das hiesige Gericht nicht zwangsläufig die entscheidende Stelle sein.
Aus den Angaben lässt sich der Ablauf nur insoweit herleiten dass
scheinbar ein Brief eines GV eine Person A erreichte, und die Person A zuvor noch nie irgendwelche Post bekommen haben könnte, dann wäre dieser Fall so ähnlich um nicht zu sagen gleich, wie die vielen Fälle, welche hier im Forum bereits behandelt würden
im Schnelleinstieg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.htmlWer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist Geschmackssache.