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Autor Thema: Besuch Heute beim Gerichtsvollzieher  (Gelesen 1865 mal)

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  • Beiträge: 1
Besuch Heute beim Gerichtsvollzieher
Autor: 20. April 2015, 15:37
Hallo,

nehmen wir an Person X war Heute persönlich beim Gerichtsvollzieher nachdem er eine Zwangsvollstreckung bekam. In diesem teilte er mit das er diese als nichtig ansieht. Besagter Vollstrecker hingegen zeigte ihm einen aktuellen (16.04.15) Gerichtsbeschluss das in dessen Wohnort liegt das das Gericht dies nicht so sieht und zugunsten des Beitragsservice entschied. Also entgegnete Person X das er unter Vorbehalt bezahlt. Dieses akzeptieren diese jedoch nicht.

Jetzt hat Person X eine Gnadenfrist da er sagte er werde einen Anwalt in Anspruch nehmen von 4 Wochen, jedoch musste er unterschreiben das er bis 4 Wochen die Summe zahlt. Ist Person X gewaltig auf den Leim gegangen?

Die Chancen sehen wohl sehr schlecht aus auf dem hiesigen Amtsgericht.

Mfg


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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P
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Re: Besuch Heute beim Gerichtsvollzieher
#1: 20. April 2015, 15:59
Das einzige was eine Person irgendwann mal muss ist sterben, wobei das ansich keine Muss Option ist, sondern sicherlich irgendwie passiert. Alles andere ist anfechtbar.

Auch wenn eine Person A, unter Zwang irgendwas unterschreibt kann alles widerrufen werden.
Was PersonX befremdlich findet, wenn es so abgelaufen ist. Normal würde eine Person A dann erklären, danke, dann bitte ein Kopie davon, damit das in Ruhe geprüft werden kann.

An dem Punkt der Prüfung wäre eine Person A jetzt. So eine Unterschrift es kommt drauf an, was eine Person A genau unterschrieben haben würde, ob dazu noch eine erweiterte Reaktion nötig würde.

Das erste was eine Person A sicherlich bekommen hat, ist das Angebot zur gütlichen Einigung, das kann ausgeschlagen werden, erst mit der Ausschlagung würde es in einer vollstreckung weiter gehen. Mit der Unterschrift wurde sicherlich einer gütlichen Einigung zugestimmt, welche eine Zahlung vorsieht. Das kann aus Sicht von PersonX widerrufen werden. So gesehen ist der Leim vielleicht noch nicht trocken.

Wie so oft wird das hiesige Gericht nicht zwangsläufig die entscheidende Stelle sein.
Aus den Angaben lässt sich der Ablauf nur insoweit herleiten dass

scheinbar ein Brief eines GV eine Person A erreichte, und die Person A zuvor noch nie irgendwelche Post bekommen haben könnte, dann wäre dieser Fall so ähnlich um nicht zu sagen gleich, wie die vielen Fälle, welche hier im Forum bereits behandelt würden

im Schnelleinstieg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Zitat
Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist Geschmackssache.



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