Hallo,
seit paar Monaten muss ich mich mit diesem Thema auch befassen und verfolge das Forum und nun habe ich mich angemeldet um euch Nach eure Meinung bzw. Hilfestellung zu erbeten.
Person A und B leben im Elternhaus (Hessen). Beide Studenten, beide länger am studieren,
Person A nicht beruftätig (kein Einkommen),
Person B (kein Einkommen bis jetzt) seit letzten Monat Freiberuflich unterwegs = weniger als 1000€ Einkommen, beide erhalten auch schon länger kein Bafög mehr (Bafög-Höchstdauer).
Person A ist von Bafög-Amt von Bafög-Rückzahlung befreit. Person B hat noch Zeit bis Rückzahlung erfolgen muss.
Eltern tragen Kost und Logie (was Sie tragen können, Ausgaben sind auf ein Minimum begrenzt).
Eltern sind Geringverdienend = erhalten Hilfe => sind von BS (Beitragsservice) befreit.
Person A: zwei Inforbriefe erhalten (Bestätigung der Daten), Zwangsanmeldung (mittels Einschribien, dummerweise von Eltern angenommen), 1. Zahlungserinnerung
Person B: nur ein Infobrief bisher
Möglichkeiten:
1.) Antrag auf Härtefall (mit Bafög Bescheide, Brief der Eltern, dass anlaufende Kosten von denen getragen werden) => gibt es Erfahrungswerte hierzu? Fehlen eurer Meinung Unterlagen, die hinzugefügt werden sollten? Hat dieser Antrag Erfolgschancen? Hatte gelesen, dass ein Student ca. 6 Jahre diesbzgl. die GEZ angeklagt hatte, bis er recht erhielt
2.) auf Rechtsbelehrungwarten => Wiederspruch einlegen =
Hiesse: Person A legt Wiederspruch ein, wenn angenommen dann Klageschrift verfassen (A selbst) und 75€ zahlen an Gericht, dann warten bis BGH entschieden hat, da Hessen das an BGH verweist?
Ist das von Erfolg gekrönt? Was denken die Experten hier?
2.a) Was ich bisher nicht ersehen konnte (bin kein Rechtsexperte was BS angeht): Ist jedes eingelegte Widerspruchsschreiben identisch (bis auf die persönlichen Daten): Ich stelle mir vor, dass hier gegen immer das gleiche Recht vertoßen wird (zumindest innerhalb eines Bundeslandes)?!?
3.) Was gibt es noch was A+B tun könnten?
4.) Inwiefern wäre Ratenzahlung schlecht: Annahme BS wird gekippt, Bezahltes wird man schlecht zurückerhalten...aber ausstehende Raten könnten doch verfallen oder?
Ich danke für jede Hilfe bzgl. dieses fiktiven Falls.
PS: Person A hatte sich bei BS gemeldet bzgl. Härtefall (vor ca. einer Woche), eigentlich sollten alle Zahlungen bis Ende Mai ausgesetzt sein (so die Dame), aber am WE hatte A die erste Zahlungserinnerung nach der Zwangsanmeldung erhalten... weiß die linke Hand was die rechte hier unternimmt?