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Autor Thema: Antwort auf Widerspruch mit Textbausteine und formlos?  (Gelesen 5883 mal)

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Hi,

Jemand hat eine Antwort bekommen, auf Widerspruch der Festsetzung, vermutlich mit Textbausteinen, ohne Unterschrift, ohne Hinweis dass dieses Dokument gültig wäre ohne Unterschrift, mit der Überschrift "Ihr Rundfunkbeitrag" im normalen Umschlag.

Fazit des Schreibens:
Es wird dort auf wenige Punkte des Widerspruchs eingegangen und "widerlegt". Säumniszuschlag wäre fällig wenn nicht in vier Wochen bezahlt würde. Alles ohne Unterschrift sei gültig nach § 37 Abs.5. gültig. Die Grußformel lasse deutlich die zu erlassene Behörde erkennen. Wie sich der ÖR finanzieren dürfe ist nicht in das Belieben derselben gestellt, sondern vom Landtag von BW im Staats-Vertrag geregelt. Kurz auf Privatsender eingegangen, welche wir durch Konsum finanzieren und mehr Werbung bekommen würden. BlahBlah*

Zuletzt eine Zusammenfassung einiger Gerichtsurteile.
- RB keine Steuer sondern Beitrag
- Die Möglichkeit reicht aus, Nutzung unerheblich
- Verstößt nicht gegen Gleichheitssatz
- Verstößt nicht gegen informationelle Selbstbestimmung
- Mehreinnahmen seien durch die Senkung ausgeglichen worden (17,50€) ab 01.04.15

Sollten Sie Ihren Widerspruch aufrechterhalten, innerhalb 3 Wochen mitteilen.
MfG Beitragsservice ARD,ZDF, DRadio.

Danke

##Was sollte Person "Jemand" tun ? Sie hat vor, das so lange wie möglich zu verzögern. Oder unter Druck setzen. Ich gehe hier von einem Infobrief aus. Link zu ähnlichen Threads erwünscht.


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Es wurden natürlich unglaublich viele Punkte ausgelassen (12 Seiten Widerspruch) und es ist kein Widerspruchsbescheid. Muss Person 8 jetzt, falls das schreiben rechtsgültig ohne Unterschrift wäre (was nirgens hier steht) in 3 Wochen nochmal formols Antworten? Was kommt denn danach?


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K
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Die Grußformel lasse deutlich die zu erlassene Behörde erkennen.

Hach, wie erfrischend engstirnig die Damen und Herren beim Beitragsservice doch sind! Die Grußformel! Ja nee, is klar...! Aber der Briefumschlag, in dem der Festsetzungsbescheid enthalten war, ist vom Beitragsservice gewesen!

Vom Briefkopf wollen wir gar nicht erst reden.

Soviel zum Thema "Erkennenlassen der Behörde".

Maßgeblich bei der Beurteilung ist der Empfängerhorizont eines durchschnittlich rechtskundigen Empfängers. Und dem durchschnittlich rechtskundigen Empfänger kann nicht zugemutet werden, auf eigene Initiative herauszufinden, wer denn nun den Bescheid erlassen hat, geschweige denn, in welcher verwaltungsorganisatorischen Beziehung der Beitragsservice zu einer bestimmten Rundfunkanstalt steht. Aus diesem Grund muss die erlassende Behörde eindeutig zu erkennen sein. Und dies ist hier gerade nicht der Fall.

(1) Im Briefkopf ist sowohl der Name der Rundfunkanstalt zu finden als auch der Name des Beitragsservices.
(2) Die Grußformel enthält zwar den Namen der Rundfunkanstalt. Der Festsetzungsbescheid steckt jedoch in einem Briefumschlag des Beitragsservices.

Es leuchtet ein, dass das Merkmal der Eindeutigkeit hier nicht gegeben ist. Aber wie immer gilt: Die besten Argumente helfen nichts, wenn sie vom Gericht schlichtweg überhört werden.


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Jemand hat eine Antwort bekommen, auf Widerspruch der Festsetzung, vermutlich mit Textbausteinen, ohne Unterschrift, ohne Hinweis dass dieses Dokument gültig wäre ohne Unterschrift, mit der Überschrift "Ihr Rundfunkbeitrag" im normalen Umschlag.
Antwort-Schreiben dieser Art, die augenscheinlich ohne Rechtsbehelfsbelehrung und somit auch noch nicht offizielle WiderspruchsBESCHEIDe der bekannten Art sind, wurden im Forum schon mehrfach behandelt > bitte Suchfunktion ausgiebig nutzen...
...und sind auch Bestandteil unter
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422

Sollten Sie Ihren Widerspruch aufrechterhalten, innerhalb 3 Wochen mitteilen.
Der Umgang mit dieser Zeile ist nicht zweifelsfrei geklärt.
Da dieses Schreiben wohl weder nachweislich zugestellt wurde noch eine Rechtsbehelfsbelehrugn enthält, kann Person "Jemand" wohl damit umgehen, wie sie möchte... ;)
Es sollte m.E. ARD-ZDF-GEZ nicht davor schützen, generell einen offiziellen WiderspruchsBESCHEID zumindest innerhalb der 3-Monats-Bearbeitungsfrist zu erstellen. Sofern diese dann überschritten wird, stünden weitergehende Mittel und Wege offen... dazu dann aber bitte anderweitig im Forum erkundigen.


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Danke soweit:

Alles soweit verstanden, aber wie sollte nun verfahren werden (erledigt, wartend), sollte man warten oder schon mal eine Klage vorbereiten (erledigt, warten eben). Denn dieses Schreiben scheint wie gesagt nur ein Informeller Beitrag zu sein der dem "Schuldner" einen Rahmen lässt darauf einzugehen (das ist bestätigt). Und ihm einige Fragestellungen billig erläutert und zum Überzeugen bringen soll. Nicht nur wegen dieser Aussage empfehle man schon nicht zu antworten sondern den Widerspruchsbescheid abzuwarten. Ergo 3 Wochen Pause.

Jemand hat auf etwas gehofft, was aber scheinbar nicht funktioniert, laut dem Schreiben...
Zentrale Postverwaltung ohne Briefkasten!!! Wahrung des Ansehens
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13469.msg90646.html#msg90646
(weiter unten betrifft §3 RBStV)


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"Druck machen" funktioniert nur bedingt, da mitunter allein schon seitens des jeweligen Verwaltungsgerichts mglw. keine größeren Ambitionen gezeigt weden, die Angelegenheit in absehbarer Zeit zu behandeln...
...egal ob sich da "Jemand" auf die Hinterbeine stellt ;)
Insofern erscheint die Option "so lange wie möglich verzögern" doch durchaus realistisch.
Spätestens wenn trotz ausbleibenden WiderspruchsBESCHEIDs vollstreckt werden will (auch dies schon mehrfach im Forum behandelt) wäre dann Reaktion angesagt...


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Gast

Mit der LRA brauch' man eigentlich nur kommunizieren, wenn man mit der Festsetzung von Rundfunkbeiträgen, die man doch bitte zahlen soll, nicht einverstanden ist und also einem Bescheid widersprechen möchte!

Ansonsten ist Kommunikation mit der LRA und erst recht mit BS sehr oft nicht sehr zweckdienlich.

Kommt irgendwann mal ein Widerspruchsbescheid an, dann eben an das angegebene VG wenden.


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Spätestens wenn trotz ausbleibenden WiderspruchsBESCHEIDs vollstreckt werden will (auch dies schon mehrfach im Forum behandelt) wäre dann Reaktion angesagt...

Klar wie Kloßbrühe. Es würde eben der Widerspruchbescheid fehlen. Das wäre einen grober Fehler.


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Hab mir grade überlegt was passiert wenn X erwähne, dass X sich überzeugen lassen könnte, doch zu zahlen...für X´s Entscheidung allerdings möchte X dass das Konto schuldenfrei wird. Das klingt irgendwie gut. Zudem ja eh eine Neuberechnung der Beiträge nötig ist. Somit muss in jedem Fall geantwortet werden oder was gefragt werden. Z.B. ob man den Widerspruch zurückrufen könnte usw. oder eben dass dies nicht möglich sei....als Antwort darauf beruft man sich wieder auf den Widerspruch...Ein ewiges Hin und Her.


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