Hi,
Jemand hat eine Antwort bekommen, auf Widerspruch der Festsetzung, vermutlich mit Textbausteinen, ohne Unterschrift, ohne Hinweis dass dieses Dokument gültig wäre ohne Unterschrift, mit der Überschrift "Ihr Rundfunkbeitrag" im normalen Umschlag.
Fazit des Schreibens:
Es wird dort auf wenige Punkte des Widerspruchs eingegangen und "widerlegt". Säumniszuschlag wäre fällig wenn nicht in vier Wochen bezahlt würde. Alles ohne Unterschrift sei gültig nach § 37 Abs.5. gültig. Die Grußformel lasse deutlich die zu erlassene Behörde erkennen. Wie sich der ÖR finanzieren dürfe ist nicht in das Belieben derselben gestellt, sondern vom Landtag von BW im Staats-Vertrag geregelt. Kurz auf Privatsender eingegangen, welche wir durch Konsum finanzieren und mehr Werbung bekommen würden. BlahBlah*
Zuletzt eine Zusammenfassung einiger Gerichtsurteile.
- RB keine Steuer sondern Beitrag
- Die Möglichkeit reicht aus, Nutzung unerheblich
- Verstößt nicht gegen Gleichheitssatz
- Verstößt nicht gegen informationelle Selbstbestimmung
- Mehreinnahmen seien durch die Senkung ausgeglichen worden (17,50€) ab 01.04.15
Sollten Sie Ihren Widerspruch aufrechterhalten, innerhalb 3 Wochen mitteilen.
MfG Beitragsservice ARD,ZDF, DRadio.
Danke
##Was sollte Person "Jemand" tun ? Sie hat vor, das so lange wie möglich zu verzögern. Oder unter Druck setzen. Ich gehe hier von einem Infobrief aus. Link zu ähnlichen Threads erwünscht.