Hallo! Dies wären meine Ideen zum fiktiven Fall:
zu 1.)
Ein Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz hat meiner Meinung nach erst dann Sinn, wenn es zu Vollstreckungen etc. kommt. Vorher braucht man diesen nicht zu beantragen. Hier entstehen also keine Kosten.
Die 105€ wären zunächst einmal alle Kosten die anfallen. Den Streitwert sollte man selbst direkt in der Klageschrift angeben, der wird bei unter 500€ liegen, da es den Rundfunkbeitrag so lange ja noch nicht gibt.
Man sollte jedoch vermeiden, das Gericht zu bitten, zu viel "festzustellen". Dies kann dazu füren, das höhere Kosten aufgrund einer erweiterten Sachverhaltsprüfung anfallen,
Beispiel hier (komplettes Thema lesen schadet nicht).
Es reicht meiner Meinung nach, dass man beantragt die Gegenseite zur Aufhebung der Gebühren-/Beitrags-/Festsetzungsbescheide (wie auch immer die genau bei einem selbst heißen) und des Widerspruchsbescheids zu verurteilen und die Ruhendstellung des Verfahrens gemäß § 173 S. 1 VwGO i.V.m. § 251 S. 1 ZPO zu erbitten.
Angenommen man verliert die Klage in dieser ersten Instanz, dann könnten eventuell weitere Kosten von unter 100€ entstehen - aber da bin ich mir nicht sicher, das ist nur ein loser Gedächtnisfetzen! Ich hatte mal gelesen, das jemand noch eine geringe Summe zahlen musste, aber das kann auch einen anderen Grund gehabt haben, ich erwähne es nur zur Sicherheit. Vielleicht kann dazu jemand noch was genaues sagen.
Weitere Gerichtskosten und Anwaltskosten entstehen erst in der zweiten Instanz. Man kann sich nach der ersten Instanz aber auch dazu entschließen, nicht weiter zu gehen, dann zahlt man natürlich nichts weiter an das Gericht/einen Anwalt.
Im Grunde sind es erstmal nur die 105€.
zu 2.)
Ich verstehe hier die genaue Konstellation noch nicht. Mach doch mal ein Schema der Art:
Wohnung 1, Mietvertrag läuft auf C (Service kennt C nicht), A wohnt hier ohne Mietvertrag ?
Wohnung 2, Mietvertrag läuft auf B ??
Wohnung 3, ??
Oder gibt es nur einen Mietvertrag für alle 3 Wohnung und alles weitere sind Untervermietungen? Könnten die Wohnungen als "ein gemeinsames Haus" durchgehen? Schreib dazu ob/wer zahlt.
zu 3)
Meines Wissens nach zählen da zur Belege - sprich Bescheide von Behörden und ähnliches. Wenn man nur frei behauptet, wenig Geld zu haben, wird wohl auch kein Gericht sagen man müsse nicht zahlen. Da will dann auch das Gericht Belege sehen. Wenn man nachweisen kann, dass man so wenig Geld hat, könnte man doch direkt einen Befreiungsantrag stellen..? Oder man erhebt Klage und falls man verliert, stellt man diesen Antrag... vielleicht hat auch hierzu noch jemand Ideen.
Viele Grüße!