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Autor Thema: Vollstreckung trotz Hartz4 (Kopien der Befreiung nachreichen?)  (Gelesen 9872 mal)

M
  • Beiträge: 1
Hallo,

Folgendes. Person A ist seit 2012 Arbeitslos und bezieht Hartz4. Obwohl befreit, die Befreiung lag bei den H4 Bescheiden meist dabei, bzw mit der Befreiung hätte man immer persönlich zum Amt gehen müssen, (Online gibt es nichts auszufüllen) da sie so alleine nicht gültig seien, um dann noch einen Antrag ausfüllen lassen zu müssen auf Antrag zur Befreiung von GEZ. Person A wohnt aber 30km von der Arge entfernt und kann nicht jedes mal in die Stadt fahren da Geld gerade mal zum Essen reicht. Mit der Arge macht sie sonst alles über den Postweg. Deswegen hat Person A jegliche Briefe von der GEZ ignoriert.

Jetzt kam ein Brief von der Stadt in dem steht, man würde Person A bald Zwangsvollstrecken. Sie soll eine Nachzahlung leisten, da sie von 2013 bis 2014 kein Geld an die ARD-ZDF-GEZ gezahlt hat. Eine Antwort an die Stadtkasse ist schon raus. Nun, da Person A noch bis Anfang Juni 2015 in Hartz4 steht möchte sie sich weiteren Stress erstmal ersparen und der GEZ jetzt eine Antwort zukommen lassen mit Kopien der Bescheide als Nachweis, was anderes hat sie nicht, und sie will aber AUSDRÜCKLICH darauf hinweisen, dass sie dort keinen Vertrag hat mit der Firma hat, nie etwas unterschrieben hat ect pp. Für die Zukunft halt schon mal als voraus ein schreiben, falls sie im Sommer wieder Arbeit bekommt. Einfach nur die Kopien hinschicken wäre für Person A klein bei geben aber das will sie nicht.

Kennt da jemand ein gutes Musterschreiben, bei google gibt es einige aber ob die richtig sind weiß sie nicht, ebenfalls ist sie auf den Gebiet was Paragraphen, Urteile, Anschreiben angeht nicht bewandert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2015, 17:37 von Bürger«

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  • Beiträge: 11.801
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
[...] keinen Vertrag hat mit der Firma hat, nie etwas unterschrieben hat ect pp. Für die Zukunft halt schon mal als voraus ein schreiben, falls sie im Sommer wieder Arbeit bekommt. Einfach nur die Kopien hinschicken wäre für Person A klein bei geben aber das will sie nicht.
Es ist (wenn auch augenscheinlich verfassungswidriges) LangesGESETZ und hat prinzipiell erst mal nichts mit "Vertrag" o.ä. zu tun. Eine Antwort ist keine "Zustimmung" o.ä.

Kennt da jemand ein gutes Musterschreiben, bei google gibt es einige aber ob die richtig sind weiß sie nicht, ebenfalls ist sie auf den Gebiet was Paragraphen, Urteile, Anschreiben angeht nicht bewandert.

Hüten sollte man sich vor allerlei im Netz kursierendem irrigen, irreführenden oder gar falschen Halbwissen...
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html


Eine "rückwirkende Befreiung" ist schwierig... zu finden auch über die Suchfunktion des Forums:
GEZ-"Schulden", weil Unterlagen Befreiungsantrag nicht angekommen??
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13526.msg91071.html#msg91071
...es gab da eine *Übergangsregelung* - jedoch nur bis Ende 2014 (...mglw. auch nicht für vorher bereits Angemeldete), die im Forum auch schon behandelt wurde.
Deswegen bitte selbst genau durchlesen und prüfen, was im eigenen Fall (noch?) anwendbar ist.
Es ist ein externer Artikel - aus augenscheinlich nicht gerade "dubioser" Quelle.
Ich selbst habe aber nicht die Zeit, mich auch da noch einzuarbeiten ;)

"Rückwirkende Befreiung ist möglich" für ALG2-Empfänger - mit Beispiel
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11383.0.html

http://sozialberatung-kiel.de/2014/08/27/zur-ruckwirkenden-befreiung-vom-rundfunkbeitrag/
http://sozialberatungkiel.files.wordpress.com/2014/09/befreiungsbescheid1.pdf


Allgemeine Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - u.a. ansatzweise nachzulesen auch unter:

Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838


Bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen - beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2015, 17:48 von Bürger«
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www.rundfunk-frei.de

M
  • Beiträge: 2
Hallo!
Meine Frage:
Ist die rückwirkende GEZ-Befreiung (ALGII- Bezug) für die Zeit vom 1.1.2013 bis 31.122014 weiterhin  möglich?
Ich hatte noch nie ein Rundfunkgerät angemeldet und das meine Wohnung ein Rundfunkgerät sein soll kann und will ich nicht Einsehen!
Im ELO-FORUM findet man: "Seit dem 1.1.2015 gibt es diese eine, auch oben verlinkte Regel nicht mehr, die rückwirkende Befreiungen ermöglichte. Ich selbst hatte diese Möglichkeit glücklicherweise noch wahrgenommen und bin damit raus aus den Schulden."
Handelt es sich um eine Stichtagsregelung oder kann ich mich weiterhin für die Jahre 2013-14 befreien lassen und habe dann nur für 2015 zu zahlen?


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M
  • Beiträge: 2
Wer Lesen kann ist klar im Vorteil  ::) (Es sind aber auch 231 Kommentare gewesen  :o )
Wenn ich das hier richtig Verstehe kann man sich weiterhin für die Jahre 2013-14 befreien lassen.
Helge Hildebrandt
11. Januar 2015 um 16:59   
Er einmal danke für Ihre Schilderung. Die “Methode” des Beitragsservices mit der angeblich abgeschlossenen Ratenzahlungsvereinbarung über 50,- € scheint offenbar kein Einzelfall zu sein.
Sie können sich rückwirkend ab 01.01.2013 bis heute befreien lassen, wenn Sie vor dem 01.01.2013 bei der (damaligen) GEZ mangels Rundfunkgeräten nicht angemeldet waren und seitdem im ALG II (etc.) Bezug sind.

Siehe http://sozialberatung-kiel.de/2014/08/27/zur-ruckwirkenden-befreiung-vom-rundfunkbeitrag/

Ps.: Die GEZ-Sache erinnert mich an (Art. 4 Abs. 3 GG): „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“ Und man Erfand die "Gewissensprüfung".


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