Eine Zwangsanmeldung hat fast die selben Konsequenzen wie eine freiwillige Anmeldung:
man ist angemeldet.
Der Unterschied besteht darin, dass der BS mit einer Zwangsanmeldung bisher nichts anfangen konnte. Seit anderthalb Jahren droht der BS, aber letztendlich kann man abwarten, was passiert, es wird kein Bonus vergeben für die freiwillge Anmeldung und es wird kein Bußgeld verhängt für die Anmeldeverweigerung.
Wer abwartet, hat nur Vorteile. Man kann auch nach einer Zwangsanmeldung auf einen Beitragsbescheid Widerspruch einlegen. Aber man hat wesentlich mehr Zeit, sich mit seinen Argumenten zu beschäftigen und kann auf andere Urteile zum Rundfunkbeitrag reagieren.
Nachteil: Keiner bekannt, wenn man vorhat, sich gegen den Zwangsbeitrag zu wehren.
Nachteil, wenn man sich nicht wehren will: Es könnten Nachzahlungsforderungen seit 1.1.2013 auf einen zukommen, also besser das Geld ansparen. Also im schlimmsten Fall 17,98 Euro pro Monat seit Anmeldung der Wohnung beim Einwohnermeldeamt, es ist nicht immer der 1.1.2013, sondern manchmal auch später, wenn man noch nicht so lange dort wohnt. Dazu kommen 8 Euro Säumniszuschlag, einmalig.
Wer klagen will, muss zunächst einen Widerspruch auf jeden Beitragsbescheid einlegen. Vorher kann man keinen Widerspruch gegen etwas anderes einlegen, auf Zwangsanmeldungen und Infobriefe kann man nicht mit einen Widerspruch reagieren.
Dann muss auf einen Widerspruchsbescheid gewartet werden. Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann man klagen: der Widerspruchbescheid soll aufgehoben werden.
Kosten: Zunächst sind 105 Euro ans Gericht zu bezahlen und einige Briefe per Einschreiben zu versenden. Später erst braucht man einen Anwalt.
Zum Kontozugriff: Wenn vom Konto zu unrecht Geld abgebucht wird, geht man zur Bank an den Schalter und kann innerhalb von 2 Monaten das Geld zurückholen, das nennt sich Rücklastschrift. Der Bankangestellte hilft dann weiter.
Niemand geht wegen Beitragsverweigerung ins Gefängnis, für viele wäre das sogar eine großartige Aktion, um den Irrsinn des Beitrags zu zeigen. Wenn man nicht bezahlt, kommen Mahnungen, man möge bezahlen, sonst werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Schlimmstenfalls kommt daraufhin irgendwann ein Brief vom Gerichtsvollzieher, der nach erfolgloser gütlicher Einigung versucht, das Geld zu pfänden. Kostet 20 bis 25 Euro extra. Wenn kein Geld da ist, wird versucht, das Konto oder den Lohn oder Wertgegenstände zu pfänden. Wenn da nichts zu holen ist, hat man wohl verpasst, sich befreien zu lassen. Danach ist es vorbei mit Zwangsmaßnahmen, Knast wird nicht verhängt.