X hat letztens einen Festsetzungsbescheid mit "Einleitung der Vollstreckung" erhalten
Festsetzungsbescheid inkl. Vollstreckung: Nur Widerspruch?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16181.0.html
und daraufhin widersprochen inkl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
Die in hiesigem Thread thematisierte
Vollstreckung, die im "letztens" erhaltenen FestsetzungsBESCHEID wohl schon angekündigt wurde, dürfte sich
nicht auf diesen FestsetzungsBESCHEID, sondern auf vorhergehende FestsetzungsBESCHEIDe beziehen.
Hierzu bitte auch mal die zu vollstreckenden Summen und die Zeiträume vergleichen.
Jeder Bescheid ist ein eigenständiger Vorgang für einen eigenständigen Zeitraum.
Bevor eine Vollstreckung eingeleitet wird, vergehen i.d.R. Monate, ergeht zwischenzeitlich i.d.R. auch noch mal eine Mahnung - all dies dürfte für den aktuellen Bescheid nicht zutreffend sein.
Insofern dürfte auch ein
Widerspruch gegen den "letztens" erhaltenen FestsetzungsBESCHEID in dieser
hier thematisierten Vollstreckungsangelegenheit unerheblich sein.
Die Vorgänge dürften insofern vollkommen separat voneinander zu betrachten sein.Es dürften insofern die allgemeinen Hinweise/ Optionen gelten, die beschrieben sind unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838Im ersten Schreckmoment hat X den OGV dann angeschrieben und erläutert dass X einen Festsetzungsbescheid inkl. Androhung der Vollstreckung ohne vorhergehende Anschreiben vom BS erhalten habe.
Außerdem, dass X am 16.11. um Aufklärung der Sachlage gebeten habe und gleichzeitig Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt wurde. Per Fax sowohl an den SWR als an den BS da X nicht sicher war an wen er sich zu wenden habe.Und dass X bisher weder eine Eingangsbestätigung noch einen Widerspruchsbescheid, eigentliche keine Reaktion überhaupt auf beide Schreiben erhalten habe.
Weiterhin die Frage ob durch diesen Umstand die Vollstreckung nicht ausgesetzt werden müsse.
...dann wäre dies wohl der "klassische Fall" einer - nach Kenntnis einer beliebigen Person N
unzulässigen -
Vollstreckung, ohne dass die vollstreckungsgegenständlichen Bescheide zugestellt wurden...
...gegen die aber momentan trotz vermeintlich eindeutiger Gesetzeslage und höherinstanzlicher Rechtsprechung leider nicht so leicht anzukommen ist, wie es eigentlich sein sollte.
Infos siehe obiger Link - Punkt A
A) bei nicht (nachweislich) zugestelltem
(und demzufolge auch nicht widersprochenem)
Verwaltungsakt = "Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID"Als Antwort eine kurze Abfuhr:
[...] Ich sehe kaum eine Möglichkeit Ihnen zu helfen, sofern der Gläubiger den
Auftrag nicht zurücknimmt.
Dies wäre eine der Optionen wie auch unter obigem Link beschrieben...:
ARD-ZDF-GEZ nochmals explizt darauf hinweisen, dass
"die entsprechenden vollstreckungsgegenständlichen Bescheide nicht vorliegen/ nicht zugestellt wurden", das
"Vollstreckungsersuchen unverzüglich zurückzuziehen" sei - anderenfalls, d.h. bei
"etwaigem weiteren Festhalten an der Vollstreckung", eben diese
"in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu deren Kosten abgewehrt werden wird".
Dieses Schreiben auch zur Kenntnis an den GV mit der Bitte um Abwarten einer Rückmeldung.
Danach kann Person A noch etwas hoffen...
Ob es schlau war von X direkt den OGV zu kontaktieren?
Ich denke nicht, dass es verkehrt war. Bei sachlichem Vortrag der Angelegenheit könnte Person A unter Umständen auf eine weitere Karenzzeit hoffen...
Auf jeden Fall ist X verunsichert und weiß nicht welche Schritte nun unternommen werden können/müssen.
Die Suche hier ergab im ersten Moment wenig, meistens geht es um Vollstreckung wegen nicht zugestellter Bescheide oder um einen "gelben Brief". Das Schreiben vom OGV an X ist jedoch ein normaler Brief.
...und um genau eine solche
"Vollstreckung wegen nicht zugestellter Bescheide" scheint es hier ja wohl zu gehen
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine allgemeinen Fragen, sondern allenfalls spezielle Fragen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für die Berücksichtigung.