Ok, und an welches Gericht? Amtsgericht oder Verwaltungsgericht?
Ans Amtsgericht!
Und Beeilung bitte, denn Person A hat(te) nur 2 Wochen Zeit dafür!
Reichen die 3 Punkte oder müssen diese mit dem Schreiben
Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996
kombiniert werden?
BITTE nicht mit diesem Schreiben kombinieren.
Person A könnte ggf. mit folgenden Zeilen antworten:
"Wie in Ihrem Schreiben richtig angemerkt, ist der MDR die Vollstreckungsbehörde welche hier zuständig wäre.
Somit ist eine Umdeklarierung seitens des Gerichtsvollziehers nicht möglich und nicht hinnehmbar.
In der Satzung des MDR wird eine gemeinsame Stelle genannt, welche weder postalisch noch namentlich in dieser erwähnt wird.
Somit kann die Angabe "Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln" keine korrekte Angabe des Gläubigers sein, denn wie in Ihrem Schreiben auch hervorgehoben, ist der MDR die Vollstreckungsbehörde.
Der MDR hat seinen Sitz jedoch nicht in Köln, sondern in Leipzig.
Ein Vollstreckungsersuchen kann somit nur von den unter §4, Abs.1 SächsVwVG genannten Vollstreckungsbehörden erfolgen.
Das eine Vollstreckungsbehörde ein Vollstreckungsersuchen an eine nicht rechtsfähige "zweite Stelle" abgibt und diese nun als Vollstreckungsbehörde auftritt, ist rechtlich nicht möglich.
Denn die unter §2 der Satzung des MDR genannte "nicht rechtsfähige gemeinsame Stelle", würde somit für alle Rundfunkanstalten als Vollstreckungsbehörde auftreten und dies steht entgegen dem RBStV.
Somit kann von folgendem Vorgehen ausgegangen werden:
Die "gemeinsame Stelle" der Rundfunkanstalten,
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln,erstellt für
ALLE Rundfunkanstalten, ein Vollstreckungsersuchen an die zuständige Vollstreckungsbehörde (Gerichtsvollziehersammelstelle etc.), wo ein laut Melderegister säumiger Zahler wohnt.
Somit tritt dieser Beitragsservice als Gläubiger bzw. als Vollstreckungsbehörde nach außen hin auf, was rechtlich nicht möglich ist.
Auch die Bemühungen Ihres Gerichtsvollziehers ändern dann nichts an der Lage.
Denn
1. entgegen des §4 sächsVwVG, setzt der Gerichtsvollzieher fehlende Gläubigerdaten eigenmächtig zusammen!
2. fehlende Voraussetzungen für eine Vollstreckung werden durch Ergänzungen des Gerichtsvollziehers (siehe
Aktz) nachgetragen
und somit möchte
3. der Gerichtsvollzieher, ein Vollstreckungsersuchen, einer nicht durch diese Behörde erlassenen Veraltungsaktes, vollstrecken.
Somit ist eine Vollstreckung durch
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Mitteldeutscher Rundfunk, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln
weder rechtlich, noch durch den RBStV legitimiert.
Dies hätte zu Beginn der Vollstreckung auch ein Gerichtsvollzieher prüfen müssen und auch können!"