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Autor Thema: BS teilt ausstehenden Betrag: ein Teil in Vollstreckung, ein Teil festgesetzt  (Gelesen 1581 mal)

k
  • Beiträge: 7
Ei gudde wie oder Hallo im Forum,

von einer fiktiven Person XYZ habe ich ein merkwürdiges vorgehen der Abzocker gehört.

Wurden über die ganze Zeit seit 01.01.2013 der sgn. Rundfunkbeitrag immer in einer Summe gefordert, so haben sich die Eintreiber seit Nov. 2014 eine neue Strategie der Verunsicherung einfallen lassen. Sie haben den Gesamtbetrag zunächst in zwei Beträge aufgeteilt:
1) den einen über das Landratsamt in einer Vollstreckungsvorankündigung eingefordert und
2) den anderen kleineren für den Zeitraum vom 01.07-30.09.2014 in einem Festsetzungsbescheid als vollstreckbarer Titel geltend gemacht. Gegen diesen Bescheid hat XYZ Widerspruch eingelegt der zurückgewiesen wurde. Hier wird auf den Klageweg in der Rechtsmittelbelehrung hingewiesen.

Oben wurde  "zunächst" geschrieben. Mit der Widerspuchablehnung hat man den anderen Betrag jetzt in zwei kleinere aufgeteilt. XYZ vermutet, daß hiermit versucht wird das ganze unübersichtlicher zu machen und die Kosten bei einem späteren Klageweg in die Höhe zu treiben. Um Klagen zu verhindern?

Habt Ihr eine Meinung, Erfahrungen dazu?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. März 2015, 23:09 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.599
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
[...] neue Strategie der Verunsicherung einfallen lassen.
Sie haben den Gesamtbetrag zunächst in zwei Beträge aufgeteilt:
1) den einen über das Landratsamt in einer Vollstreckungsvorankündigung eingefordert [...]

Reduziert man es aufs Wesentliche, so scheint mir in diesem fiktiven Fall 1) lediglich der gem. regulärem Prozedere jeder Vollstreckung(sankündigung) vorausgehende Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID ggf. nicht zugestellt worden zu sein.

Wie die Beträge ansonsten aufgeteilt sind usw. spielte insofern eigentlich keine wesentliche Rolle.

Vielmehr entspräche dieser Fall lediglich dem "klassischen" Fall von "Vollstreckung ohne Bescheid/ ohne Verwaltungsakt", ließe sich per Suchfunktion mehrfach m Forum finden...

...und liefe im Endeffekt auf diverse Optionen gegen die Zwangsvollstreckung hinaus - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - ansatzweise nachzulesen auch unter:

Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838


Mehr sehe ich hier nicht hinter diesem fiktiven Fall...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. März 2015, 23:19 von Bürger«
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