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Reagieren auf Festsetzungsbescheid - oder warten auf Gebührenbescheid?

Begonnen von Junimond1174, 06. März 2015, 23:03

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Junimond1174

Hallo,

ich wühle mich schon einige Zeit durch alle möglichen Beiträge hier im Forum und auch bei google, komme aber nicht so recht weiter, vielleicht kann mir Jemand helfen ?

Fiktiver Fall:
Person A ist letztes Jahr in ihre jetzige Wohnung umgezogen und hat die neue Wohnung nicht angemeldet.
Irgendwann kam ein freundlicher Brief, ihr Beitragskonto würde weiterlaufen, sie bräuchte also nichts weiter tun als weiterzahlen. -> Person A hat nicht drauf reagiert. In der alten Wohnung hatte sie aufgrund "einfacher Briefe" gezahlt, aber unter Vorbehalt.

Letzte Woche kam ein Schreiben (normaler Brief) mit noch nicht abgelaufener Frist, sie möchte sich doch bitte äussern, ob Jemand in dieser Wohnung schon bezahlt. -> Person A hat wieder nicht regiert.

Heute kam ein normaler Brief, normale postalische Zustellung, "Festsetzungsbescheid" ...
Obwohl Person A keinerlei Gebührenbescheid im Vorfeld bekam.


Nun fragt sich Person A: Muss sie schon auf diesen Festsetzungsbescheid reagieren, oder wartet sie weiter, bis der eigentliche Gebührenbescheid kommt?

Person A will keinen Gerichtsvollzieher begrüßen, würde aber gern zu dem Punkt kommen, wo sie überhaupt erst Einspruch einlegen kann.
Müssen die nicht ersteinmal nachweisen, dass Person A deren Post bekommen hat, um Person A entsprechend "besuchen zu lassen"?

Vielleicht kann jemand Person A helfen zu verstehen, ab wann sie um eine Zahlung nicht mehr herumkommt ... Danke sehr !

Bürger

Er oder sie möge sich nicht "durch alle möglichen Beiträge hier im Forum und auch bei google [...] wühlen"... ;)
...sondern sich am besten einen konzentrierten, generellen Überblick verschaffen - u.a. unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

bzw. auch einfach mal nachschauen, um welches der vielen Schreiben es sich handelt...
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Dann dürfte sehr schnell klar werden, dass dem "FestsetzungsBESCHEID" nicht etwa ein "GebührenBESCHEID vorausgeht", sondern dass seit Sep 2014 die "FestsetzungsBESCHEIDe" praktisch die "neue Form" der bisherigen "Gebühren-/ BeitragsBESCHEIDe" sind...

...und dass aus der umseitigen Rechtsbehelfsbelehrung des FestsetzungsBESCHEIDs genau die Rechtsmittel hervorgehen, auf die Person A zu warten scheint ;)

Wer diese Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch) in der dort ebenfalls angegebenen Frist (i.d.R. ein Monat) nicht einlegt, verwirkt diese Rechtsmittel, lässt den Bescheid rechtskräftig und insofern prinzipiell auch vollstreckbar werden.

Das ist der allgemeine Kenntnisstand.

Da diese allgemeinen Fragen schon mehrfach und ausgiebig (und gar nicht mal so unübersichtlich) behandelt wurden, bleibt dieser Thread zwecks Vermeidung von Mehrfachdiskussionen und somit zur Wahrung der (ohnehin schon grenzwertigen) Übersicht des Forums geschlossen. Danke für das Verständnis.
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