PersonX betrachtet mal einen fiktiven Fall
Person A habe erhalten:
Bescheid 1 als Gebühren-/Beitragsbescheid 01.08.2014 am 14.08.2014
Zeitraum 1:
01.01.2013 bis 31.03.2014Bescheid 2 als Festsetzungsbescheid 02.01.2015 am 16.01.2015
Zeitraum 2:
01.04.2014 bis 30.09.2014PersonX kann soweit im fiktiven Fall keine Lücke im Zeitraum 1 bis Zeitraum 2 erkennen, falls die Daten im fiktiven Fall stimmen, versteht PersonX nicht, warum auf einem fiktiven Vollstreckungsbescheid eines Finanzamtes etwas von einem
Bescheid Datum 04.07.2014 auf einer Seite 2 bei Mahnzeiträume und dort die Datumsangaben 01.01.2013 bis 30.06.14
(01/1306/14) stehen könnte.
Bitte mal die fiktive Geschichte in den Datumsangaben prüfen.
Falls die alle richtig seien, dann fehlt wahrscheinlich ein Bescheid welcher da überhaupt vollstreckt werden soll, so sieht es auf den ersten Blick aus.
Scheinbar habe die Vollstreckung nichts mit Bescheiden zu tun, welchen wiedersprochen wurde.
Fall B: Es könnte eine gut gemachte Fälschung sein, also schon mal das fiktive Schreiben von einem Finanzamt geprüft ob die Kontodaten fiktiv sind?
Falls die Datumsangaben richtig sind, und jeweils eine Kopie des Widerspruchs vorhanden ist bei einer Person A, dann wäre
die wahrscheinlich sinnvollste Option, direkt zu einem fiktiven Finazamt zu gehen und dort Einsicht zu nehmen und zu prüfen was genau auf dem Ersuchen steht und zu erklären, dass Person A diesbezüglich keinen Bescheid erhalten habe, die Voraussetzung also fehlt, wenn dort für
Bescheid auch nur 04.07.2014 steht.
Dazu gibt es hier im Forum bereits auch ein Thema unter den Links oben vom @Bürger, welches so Muster auch für die Vollstreckung durch ein Finanzamt hat. Person A wäre hier zudem in der Position, dass ja Bescheide vorliegend seien.
PersonX würde diese entsprechend mit hinbringen zu dem Amt, damit die/der Finanzamtmitarbeiter auch gleich sehen kann, dass da ein Fehler sein muss, bzw. dass wenn der Zeitraum vollständig ist anhand der Bescheide, welche vorhanden sind, die Daten nicht mit der Vollstreckung übereinstimmen. Pro Wohnung sollte aber maximal ein Betrag gefordert werden dürfen. Normal müsste der Mitarbeiter das zur Prüfung zurück geben, denn möglicherweise liegt ja auch ein Fehler "Zahlendreher" beim Beitragsservice vor.
hier Antwort 20 -> genauer Punkt A)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838das wäre bei fehlen dieses Bescheids aus Sicht von PersonX zutreffend