Liebes Forum,
im Folgenden ist S eine hypothetische Person. Von einer fiktiven Verfasserin:
Lebenssituation:S ist Vollzeitstudentin, hat kein Einkommen aus bezahlten Arbeiten neben dem Studium und erhält keine Ausbildungsförderung, d.h. kein BAföG, kein Stipendium oder Ähnliches. Die Eltern von S sind schon seit ihrer Kindheit geschieden. Die Person, bei der S aufwuchs bekommt ALG II. S wohnt in einem Zimmer eines privaten Studentenwohnheims, ohne TV/Radio/PC. Die Miete wird für S von einer Person ihrer Familie in Verrechnung mit dem Unterhalt bezahlt. Der Unterhalt geht nicht an S. Der Unterhalt alleine deckt die Miete nicht, den Rest bekommt S von Personen der Familie geschenkt. S bekommt Essen, Lebensnotwendiges und Material fürs Studium (Semesterbeitrag ~ 200 €, Semesterticket ~ 150 €, ...), bezahlt. Sonst nichts, insb. nicht den Rundfunkbeitrag, den S außerdem als verfassungswidrig ablehnt. Das, was S im Monat geschenkt bekommt sind zwischen 150 € und 200 € und wird wie beschrieben für die Lebenserhaltung (Essen, Klopapier, ...) verwendet. S ist dankbar, dass S von ihrer Familie unterstützt wird. Ihr Hauptwohnsitz ist am Studienort, 4 Std. Fahrtweg von ihrem Heimat-Nebenwohnsitz entfernt. Hätte S Haupt- und Nebenwohnsitz getauscht, käme auf sie seit 2017 noch eine Zweitwohnungsteuer zu. S hat sich so gemeldet, um z.B. an Wahlen an ihrem Studienort teilnehmen zu können.
Stand:Als der BS Kontakt zu S aufnahm, teilte S dem BS seine Situation mit (Studentin, kein Einkommen, eindeutige Haltung bez. der Rechtmäßigkeit des von ihr geforderten Rundfunkbetrags, welchen S als verfassungsfeindlich/verfassungswidrig ... sieht). S hat ausschließlich über Schriftwechsel mit dem BS kommuniziert.
S hat vor Kurzem, nach dem dritten Festsetzungsbescheid, einen
Widerspruchsbescheid vom
SWR erhalten. S wurde vom BS sehr lange hingehalten. Auf die Widersprüche auf den ersten u. zweiten Festsetzungsbescheid hat S nachweislich keine direkte Antwort vom BS erhalten. Im Widerspruchsbescheid werden diese dann erst zurückgewiesen. Dort wird lediglich auf das Argument der Verfassungswidrigkeit eingegangen, welches zurückgewiesen wird, jedoch nicht auf die Lebenssituation von S. Es werden verschiedene Urteile und Auszüge aus dem RBStV genannt. S hat jedes Schreiben als Einschreiben abgeschickt.
In ihrer Haltung, vom ersten Tag bis nach Erhalt des Widerspruchsbescheids nach etwa einem Jahr, fühlt sich S mittlerweile noch bestärkt. Denn S dachte zunächst, es handele sich um ihr individuelles Probelm. S hat oft andere Personen gefragt, ob denn über diesen Missstand in öffentlich-rechtlichen Medien berichtet wird. Dies wurde verneint. S hat von ähnlichen Fällen gehört, jedoch bis jetzt keine Möglichkeit gefunden mit diesen in Kontakt zu treten. Die Menschen um S herum sagen, sie bezahlten den Rundfunkbeitrag nicht für den öff.-rechtl. Rundfunk, sondern um ihre Ruhe zu haben.
S überlegt, wie sie weiter vorgeht. S möchte klagen. S hat mehrere Gründe:
* S fühlt sich vom BS z.B. nicht richtig beraten und hingehalten. S ist skeptisch, ob der BS für sein Auftreten legitimiert ist.
* S hat unvollständige, widersprüchliche Datenschutz-Auskünfte vom BS/Datenschutzbeauftragten erst nach Verstreichen einer vernünftig gesetzten Frist erhalten. Fragen blieben vom BS unbeantwortet. Erinnerungen wurden vom BS ignoriert, ebenso die aktuelle jährliche Anfrage gemäß BDSG.
S hat erfahren, dass sich im Unrechtssystem Rundfunkbeitrag etwas geändert hat u. jetzt eine Befreiung, rückwirkend auf 3 Jahre möglich sein soll.
Ist es für S nach wie vor möglich, sich befreien zu lassen? Stellt der erhaltene Widerspruchsbescheid vom SWR dabei für S ein Hindernis dar?
S hat nach dreifacher Androhung einer Vollstreckung Angst. Im Widerspruchsbescheid des SWR stand versteckt auf der letzten Rückseite im letzten Abschnitt etwas von Anordnung einer Vollstreckung. Bei S gibt es momentan nichts zu holen, doch hätte S dadurch Mehraufwand u. Stress, ihrem Dasein gerecht zu werden, z.B.: studentische Pflichten zu erfüllen, Abwicklung von Zahlungsverkehr, Vertrauensverlust ihrer Bank, ... . S besitzt ein Konto speziell für Studierende, das nur bei von Personen der Familie von S genehmigten Zahlungen gedeckt wird. S hat sich darüber mit ihrem Bankberater unterhalten. Die bisherigen Unterhaltungen mit dem BS waren psychisch anstrengend. Bleibt die Klagemöglichkeit bestehen, auch wenn S sich mit Vorbehalt auf das Zwangssystem einlässt und doch noch befreit wird? Zahlen kann S weiterhin nicht. Die finanzielle Situation von S lässt dies nicht zu. S möchte selbst bei einer
Befreiung klagen. S hat etwas von einem Beratungsschein gehört. S möchte nicht noch in weitere Schuldenfallen geraten. S hat gehört, sie solle bei Anwälten aufpassen, dass sie nicht nachträglich zur Kasse gebeten wird. S hat auch das mit den 130 € für die eigenständige Klage hier
https://online-boykott.de/klagen-statt-zahlen gelesen. S ist betrübt, über bereits investierten Zeitaufwand und enttäuscht von den Verantwortlichen.
S ist unerfahren in rechtlichen Auseinandersetzungen. Trotz Recherche ist S ziemlich unsicher wie sie das alles machen soll.
S wurde von Personen geraten, vor dem Sozialgericht zu klagen. Der Widerspruchsbescheid sagt Verwaltungsgericht.
1. Spur:S hat eine neue Spur auf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6924.0.html entdeckt:
Wer kein BAföG bekommt, hat auch erstmal keine Möglichkeit, befreit zu werden. Ohne BAfög eben kein Bescheid zur Vorlage. Dies könnte der betreffende nur bekommen, wenn er sich vom Amt bescheinigen lässt, dass sein Einkommen dem Grundsicherungssatz gleich kommt bzw. 17,98€ im Monat nicht übersteigt. Die Grundsicherung liegt bei 391€ im Monat plus Miete, Heizung und Nebenkosten.
Welches Amt ist hierbei gemeint?
2. Spur:S würde sich bei einer
Befreiung mental entlastet fühlen und sucht aktiv nach zwangserfassten Mitbewohnern in ihrem großen Wohnheim (S wird einen Sprachkurs machen, um mit den ausländischen Mitbewohnern auf ihrem Flur sprechen zu können, S hat Hoffnung vielleicht so fündig zu werden).
Wird S befreit, wenn z.B. ihr chinesischer Mitbewohner, der nur vorübergehend in Deutschland ist, befreit ist oder zahlt? Die Mitbewohner von S wechseln häufig, es gibt sehr viele Untermieter. Deswegen gestaltet sich die Kontaktaufnahme/Datensammlung schwierig. S glaubt, es wird schwierig up to date zu halten, wer stellvertretend als Zwangszahler für sie und evtl. andere in der WG in Frage kommt. Außerdem ist S verwirrt, wer alles in Frage kommt.
S braucht die meisten ihrer Kräfte fürs Studium. S hat noch keine Bescheide oder Schriftwechsel veröffentlicht. Dies wird gern von S nachgeholt sobald der konkrete Fahrplan und die Taktik für ihre Situation klar ist.
S wünscht sich jemand, der ihr sagt, was sie gut macht / weiter verfolgen soll und was sie übersieht. S hasst den Beitragsservice, der ihr nicht geholfen hat / hilft.
Ein befreundete Person der fiktiven Verfasserin, die sich mit der Thematik beschäftigt wohnt in
Karlsruhe und wünscht Kontakt zu hilfsbereiten weiteren Personen. Das Geschichtsbuch liegt bei der befreundeten Person. Die Person möchte sich aktiv engagieren. Ein runder Tisch in KA findet lt. Forum am Di. 09.05.17 statt. Daran wird teilgenommen. Doch es wird evtl. knapp.
Fristen laufen ... Fiktive Schreiben werden gerne an die Moderation weitergegeben.
Bitte vorher per PN.
Wer ist nahe der Stadt Karlsruhe und hat etwas Erfahrung in rechtlichen Auseinandersetzungen, sowie Lust darüber zu plaudern / in den nächsten ein bis zwei Wochen (zw. 21.04.2017 und 05.05.2017) sich auf ein Bier zu treffen und über die zuvor erzählte Geschichte zu sprechen? Vorschläge für Ort + Zeit an mich per PM.
Viele Grüße
rundfunkbeitrag
ade