...aufgrund aktueller Umstände:
Der in hiesigem Thread behandelte Beschluss
Neuer Beschluß vom LG Tübingen vom 8.1.2015 - 5T 296/14...soll lt. inoffiziellen Meldungen in Revision am BGH anhängig sein unter Az.
I ZB 6/15Beratungstermin noch ungewiss...
...ebenso, inwiefern der aktuelle BGH-Beschluss bzgl. des anderen Verfahrens da schon vorgreiflich zu bewerten ist:
BGH zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen - Tübingen aufgehoben I ZB 64/14http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14968.0.htmlAber es bleibt dabei:
All diese formalen Rügen ändern ja nichts an der grundsätzlich per (augenscheinlich verfassungswidrigem) LandesGESETZ bestehenden Forderung.
Dies kann allenfalls der *reguläre* Rechtsweg gegen die Forderung ansich angreifen...
...dazu dann bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen
"Schnelleinstieg"Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html