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Autor Thema: Gerichte erklären Rundfunkbeitrag für rechtmäßig  (Gelesen 14339 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Die lange Liste der Urteile dient nach alten Prinzipien der GEZ/ des Beitragsservice einzig und allein der Einschüchterung Unwissender. Daher wird auch nichts verlinkt oder genauer erklärt.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

G
  • Beiträge: 126
  • Kein Geld für Volksverdummung!
Auch übersehen wurde die europäische Auflage der sozialen Ausgewogenheit; es kann nicht angehen, und steht auch in Widerspruch zu EU-Recht, daß jemand, der nur 1 Cent über jenem Betrag liegt, den ein sozialrechtlicher Hilfebedürftiger erhält, (bspw. Sozialhilfeempfänger), bereits den vollen Rundfunkbeitrag zu zahlen hat.

Auszug aus dem Betragsservice-Hilfeportal: Informationen zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
und zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrags


Wurde Ihr Antrag auf Sozialleistungen wegen zu hohen Einkommens abgelehnt?
Sie erhalten keine der auf der Vorderseite genannten Sozialleistungen, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 17,98 Euro überschreiten.
In diesem Fall können Sie eine Befreiung als besonderer Härtefall beantragen. Dem Antrag ist als Nachweis ein ablehnender Bescheid oder eine Bescheinigung der Behörde uber die Einkommensüberschreitung beizufügen.

Unfassbar, was der BS sich rausnehmen darf ....


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T
  • Beiträge: 545
Auszug aus dem Betragsservice-Hilfeportal: Informationen zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
und zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrags


Wurde Ihr Antrag auf Sozialleistungen wegen zu hohen Einkommens abgelehnt?
Sie erhalten keine der auf der Vorderseite genannten Sozialleistungen, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 17,98 Euro überschreiten.
In diesem Fall können Sie eine Befreiung als besonderer Härtefall beantragen. Dem Antrag ist als Nachweis ein ablehnender Bescheid oder eine Bescheinigung der Behörde uber die Einkommensüberschreitung beizufügen.

Unfassbar, was der BS sich rausnehmen darf ....

Das Prozedere habe ich, erfolglos, hinter mir.

Mein Anwalt hatte mich gebeten, ich soll mir vom Jobcenter eine Bedarfsbescheinigung ausstellen lassen. Das Jobcenter lehnte das ab, da ich kein HartzIV bekomme und schickte mich zum Sozialamt. Dort bekam ich auch keine Berdarfbescheinigung, da ich einen Minijob habe und somit nicht zum Personenkreis für die Grundsicherung (wenn ich mich nicht irre SGB 2) gehöre.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2015, 22:58 von Bürger«
"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Die Härtefallregelung ist pures Absurdistan , besonders in Verbindung mit der WG-Regelung.
Wenn ein geschäftstüchtiger Edelfuzzi seine Villa an 20 potente zahlungskräftige Single-Boys geschickt in Form einer WG vermietet und jeden einzelnen profitabel abkassiert , dann zahlt er gut und gerne locker 1x Rundfunkbeitrag .
Diesen nicht mal einen Euro pro Mieter verbucht er humorvoll unter Nonsens-Unkosten.
Ein anderer einzelner echter Single-Haushalt darf sich dagegen wegen ein paar Cent mit diesem Schwachsinn von Härtefallregelung herum ärgern.
So etwas kann einfach nicht akzeptiert werden und muss unweigerlich Widerstand erzeugen.


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Schrei nach Gerechtigkeit

  • Beiträge: 7.385
@Grinsekatze
Die eingestellte Methode stimmt ganz sicher nicht mit der EU-Auflage überein.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

s
  • Beiträge: 175
Die Liste von denen stimmt mal wieder nicht ganz.
Der Beitragss. hat natürlich "vergessen", über die möglicherweise unbefangenen Verwaltungsgerichte wie bspw. Frankfurt und Karlsruhe zu berichten,
die Verfahren, bis zum Eintreffen von wirklich verbindlichen Entscheidungen, ruhend gestellt haben:

http://natuerlich-klag-ich.de/laufendeverfahren.html

Markus

Es gibt noch die VG 3K 595/14 Klage, die am 23.05.2014 beim VG Frankfurt(Oder) erhoben ist.
Der Klager behauptet, dass der Beklagte (RBB) viele Artikeln aus folgenden Gesetzen:
GRCh, GG, BbgVerf, StGB, RStV, SEV-Nr:108, AEMR, EMRK, IPbpR, EUV und AEUV bricht.



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